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Aufgeschoben heißt leider nicht aufgehoben. Nach einem Jahr der Krisenbewältigung legt die Ampel-Regierung ihren Fokus nun verstärkt auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Die Chemie-Arbeitgeber bewerten die Priorisierung und Ausgestaltung einzelner Maßnahmen kritisch.

Längst stehen Kabinettsmitglieder wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit ihren Reformvorhaben in den Startlöchern. Die Chemie-Arbeitgeber sehen diese jedoch kritisch. Gingen die Vorstellungen aus dem BMAS schon bei Amtsantritt der Bundesregierung vor einem Jahr in die falsche Richtung, wirken sie nun in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs und der beschleunigten Transformation wie ein Turbo zur Standortverlagerung. Nicht wenige Unternehmen, die bisher an ihren Produktionsstätten festgehalten haben, könnten diese ins Ausland verlagern. Das geschieht nicht über Nacht, sondern schleichend. Die Politik wird also die tatsächlichen Auswirkungen ihres Handelns viel zu spät erkennen. Um frühzeitig auf die Gefahren hinzuweisen und doch Schlimmeres möglichst zu verhindern, setzen sich BAVC und Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Hochdruck weiter für die Interessen der Arbeitgeber ein.

Arbeitsrecht wie aus der Zeit gefallen

Bis März 2023 will das BMAS einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ins Kabinett bringen. Nach EuGH-Urteil und BAG-Entscheidung sieht sich das Ministerium in seinen Reformvorstellungen bestätigt und plant die vollständige Erfassung mit nur wenigen Ausnahmen. Allen positiven Erfahrungen zum Trotz entzieht sie damit der Vertrauensarbeitszeit die Grundlage. Da hilft es nur wenig, dass die Erfassung nach den Plänen des BMAS auch digital erfolgen kann. Das Smartphone wird zur Stechuhr!

Nächstes Vorhaben: Mit dem Bundestariftreuegesetz, welches bis zum Sommer durchs Kabinett gehen soll, möchte die Bundesregierung die Tarifbindung stärken. Was auf den ersten Blick gut gemeint scheint, erweist sich als Schwächung der Tarifparteien. Die Chemie-Arbeitgeber sind davon überzeugt, dass nicht der Gesetzgeber, sondern nur attraktive Tarifverträge zu einer höheren Tarifbindung führen.

Positiv hervorzuheben sind die Pläne von BMAS und Innenministerium, die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erleichtern. Der vorliegende Referentenentwurf sieht eine Beschleunigung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen vor und senkt die Bürokratie bei Nutzung der EU-Bluecard. Gemeinsam mit dem angedachten Punktesystem besteht so die Chance, dass sich am Arbeitsmarkt etwas bewegt.

Sozialpolitik mit Scheuklappen

Das Rentenpaket II, welches das Rentenniveau fixiert und zugleich den Beitragssatz festschreibt, soll nach den Plänen der Bundesregierung noch bis zum Sommer ins Kabinett. Statt aber die demografische Entwicklung ernst zu nehmen und Strukturreformen anzupacken, entscheidet sich auch diese Regierung erneut für den Weg des geringsten Widerstands – sie setzt weiter auf die Zahlungsfähigkeit der Steuerzahler. Schon heute ist absehbar, dass es ohne einen weiteren Anstieg des Bundeszuschusses nicht gehen wird. Der Kapitalstock in Form der Aktienrente geht zwar in die richtige Richtung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wäre jedoch die Anhebung des Renteneintrittsalters die sinnvollere Lösung.

Der für Frühjahr 2023 vom Familienministerium angekündigte Referentenentwurf zur Einführung eines „Vaterschaftsurlaubs“ (bezahlte Freistellung des Partners für zwei Wochen nach der Geburt eine Kindes) ignoriert die bestehenden Ansprüche aus dem Elternzeitgesetz. Der zusätzliche Anspruch, der vergleichbar zum Mutterschutz über eine Umlage aller Arbeitgeber finanziert werden soll, ist nicht nur kostspielig, sondern schränkt Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels zusätzlich ein.

Der aktuelle Kabinettsbeschluss zur Stärkung der Inklusion am Arbeitsmarkt ist dagegen grundsätzlich zu begrüßen. Im anstehenden parlamentarischen Verfahren muss aber sichergestellt werden, dass das BMAS nicht den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe wäre nur dann gerechtfertigt, wenn auch ausreichend schwerbehinderte Bewerber für die von Unternehmen zu besetzenden Stellen zur Verfügung stünden.

Aus- und Weiterbildung in der Transformation stärken

Ohne eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung wird die Transformation nicht gelingen. Mit einem umfassenden Paket versucht das BMAS den Rundumschlag: Qualifizierungsgeld, Ausbildungsgarantie und Bildungs(teil)zeit sind Bestandteile des aktuellen Referentenentwurfs. Der BAVC hat sich schon frühzeitig eingebracht und kämpft gemeinsam mit der BDA für bedarfsgerechte Lösungen. Es geht weiter darum, Hürden abzubauen und darauf zu drängen, dass Weiterbildung nicht nur auf dem Papier gefördert wird. Denn schon heute laufen zahlreiche Instrumente ins Leere, weil sie nicht praxistauglich sind. Wegen eines Vetos der FDP ist der weitere Zeitplan nun wieder offen.

EU-Richtlinien nicht weiter verschärfen

Mit der gerade verabschiedeten EU-Lohntransparenzrichtlinie schafft Brüssel einen neuen Bürokratie-Dschungel, der die Personalabteilungen in den Unternehmen vor zusätzliche Herausforderungen stellen wird. Umso mehr gilt es bei der anstehenden Umsetzung in nationales Recht, den Status quo des deutschen Entgelttransparenzgesetzes zu halten. Gleiches gilt ganz besonders auch mit Blick auf die EU-Lieferkettenrichtlinie, bei der das Brüsseler Gesetzgebungsverfahren noch läuft. Die Erfüllung der nationalen Vorgaben seit Jahresbeginn ist für viele Unternehmen kaum machbar – die drohenden Standards der EU-Richtlinie würden diese sogar noch deutlich verschärfen.

Reformtempo soll hoch bleiben

Glaubt man den eigenen Plänen des BMAS, so wird das Reformtempo in der zweiten Jahreshälfte nicht nachlassen. So ist zum Sommer ein Gesetzentwurf zur betrieblichen Mitbestimmung geplant, welcher Betriebsräten (und Gewerkschaften?) einen digitalen Zugang zum Betrieb eröffnen soll. Zudem arbeitet die Bundesregierung an Eckpunkten zum Beschäftigtendatenschutz. Der BAVC bleibt am Ball.

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