Ampel-Pläne: Update für das Arbeitszeitrecht
Mit der Neuregelung des Arbeitszeitrechts nimmt die Ampel-Koalition in Kürze eines der wichtigsten Reformprojekte dieser Legislaturperiode in Angriff. Spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung steht das Thema weit oben auf der Agenda. Hinzu kommt die europäische Dimension: Auch europarechtlich ist ein System erforderlich, mit dem Arbeits- und Ruhezeiten nachweisbar werden.
Europarecht bietet Spielraum für Flexibilität
Aus unserer Sicht kommt es bei der Ausgestaltung der Reform entscheidend darauf an, den vorhandenen europarechtlichen Spielraum zu nutzen. Flexibilität muss zum Grundpfeiler des neuen deutschen Arbeitszeitrechts werden. So sollte die Ampel die Chance nutzen, bestimmte Beschäftigtengruppen von der Aufzeichnungspflicht auszunehmen. Das könnte nach EU-Recht etwa für Leitende und AT-Angestellte sowie für Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit gelten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf eigenen Wunsch im Home Office arbeiten, könnten so weiterhin von den Vorteilen mobilen Arbeitens profitieren, ohne die Nachteile einer detaillierten Dokumentationspflicht jeder Arbeitsunterbrechung in Kauf nehmen zu müssen.
Um die Expertise der Sozialpartner zu berücksichtigen, sollten Gewerkschaften und Arbeitgeber den Ausnahmekatalog branchenspezifisch erweitern können. Außerdem sollten Arbeitgeber die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit wie bisher auch an die Beschäftigten delegieren können.
Praxistauglichkeit unter Beweis stellen
Wie auch immer der konkrete Vorschlag der Bundesregierung aussieht: Unternehmen und Beschäftigte brauchen einen Rahmen, der den Anforderungen der Praxis standhält. Arbeiten im 21. Jahrhundert setzt auf Arbeitszeitflexibilität statt kleinlicher Dokumentation. Bei der längst überfälligen Reform des Arbeitszeitgesetzes muss es darum gehen, auf beiden Seiten geschätzte Modelle wie Vertrauensarbeitszeit zu stärken. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber die Betrachtung der Höchstarbeitszeiten auf eine wöchentliche Basis umstellen und die Ruhezeiten flexibilisieren. Auch mit dieser Änderung würde die Politik den Nerv der neuen Arbeitswelt treffen – und Arbeitgebern wie Arbeitnehmern mehr Flexibilität einräumen.