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Das Europäische Parlament hat Anfang Februar eine Reform der Richtlinie über europäische Betriebsräte (EBR) angestoßen und fordert die Europäische Kommission mit einem legislativen Initiativbericht zur Überarbeitung der Richtlinie auf. Diese Vorschläge drohen die langjährige europaweite Zusammenarbeit in vielen Unternehmen zu stören.

Europaparlament sieht Reformbedarf

Unter Federführung des Abgeordneten Dennis Radtke (CDU) hat das Europäische Parlament Schwachstellen in der aktuellen Richtlinie ausgemacht. So wird bemängelt, dass das durch die Richtlinie vorgesehene System der Information und Konsultation der EBR durch die Unternehmensleitung in der Praxis oft nur unzureichend funktioniere. Die praktische Arbeit in drei Viertel aller EBR sei gestört, der Informationsfluss oft unzureichend und EBR erhielten in vielen Fällen nur schwer Zugang zur mitgliedstaatlichen Justiz. Zudem stören sich die Parlamentarier an den Ausnahmen für europäische Arbeitnehmervertretungen, die bereits vor Inkrafttreten der EBR-Ursprungsrichtlinie im Jahr 1996 bestanden haben.

Das Europäische Parlament schlägt substanzielle Änderungen vor: Zukünftig sollen alle europäischen Arbeitnehmervertretungen automatisch unter die neue EBR-Richtlinie fallen und „alte“ EBR nur noch mit Zustimmung beider Sozialpartner weitergeführt werden können. Gleichzeitig sollen die Rechte der EBR in den Unternehmen und die Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter mit Gewerkschaften und Betriebsräten in den Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Bewusste Verstöße gegen die Informationspflichten sollen mit Bußgeldern von bis zu 4 Prozent des weltweiten Gruppenumsatzes geahndet werden können. Zudem soll ein einstweiliger Unterlassungsanspruch eingeführt werden.

Chemie-Arbeitgeber für Reform mit Augenmaß

Die Kommission hat bereits eine Überarbeitung der Richtlinie bis Dezember 2023 angekündigt. Vorher haben jedoch die europäischen Sozialpartner noch Gelegenheit, selbst aktiv zu werden und eine Richtlinie via Sozialpartner-Vereinbarung zu verhandeln. Wir setzen uns für eine maßvolle Reform der EBR-Gesetzgebung ein. Dabei muss der Bestandsschutz für bestehende Gremien erhalten und eine übermäßige Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsspielräume verhindert werden.

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