Sozialwahl 2023: Ihre Stimme zur Mitbestimmung
Die alle sechs Jahre stattfindende Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland. Nach 2017 wird in diesem Jahr in allen Sozialversicherungen wieder eine Selbstverwaltung aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber gewählt.
Für die Wahlberechtigung gilt das Prinzip: Jeder, der Beiträge zahlt oder gezahlt hat, darf mitbestimmen. Eine Ausnahme bildet die gesetzliche Unfallversicherung. Hier wählen auch die Versicherten, obwohl die Beiträge allein von den Arbeitgebern entrichtet werden. Wir sind in verschiedenen Versicherungszweigen ehrenamtlich aktiv und bestimmen somit deren Arbeit mit.
STANDPUNKT: BAVC-Präsident Kai Beckmann
„Auch wenn die Aufmerksamkeit für die Sozialwahl nicht an eine Bundestagswahl heranreicht - wichtig ist sie dennoch: als Ausdruck der Mitbestimmung in den Sozialversicherungen und als Möglichkeit, Einfluss zu nehmen im Sinne der Beitragszahler. Stimmen Sie ab - bestimmen Sie mit!“
Bedeutung der Sozialwahl
Rund 90 Prozent der Bundesbürger sind durch die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung abgedeckt. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden weitgehend paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten gezahlt – die Unfallversicherung finanzieren die Arbeitgeber allerdings zu 100 Prozent. Gewählt werden die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat für die Selbstverwaltung. Aufgabe der ehrenamtlich tätigen Selbstverwaltung ist, grundlegende Entscheidungen zu Organisation und Personal der Sozialversicherungsträger zu treffen, Arbeitsschwerpunkte zu setzen, den Haushalt aufzustellen und die Ausgaben zu überprüfen. Diejenigen, die mit ihren Beiträgen die Sozialversicherung finanzieren, sollen so deren Arbeit mitgestalten und kontrollieren.
Die Chemie-Arbeitgeber sind neben der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) auch in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund), DAK Gesundheit sowie der Techniker Krankenkasse aktiv. Engagiert sind hauptsächlich Unternehmensvertreter, aber auch Beauftragte aus Arbeitgeberverbänden.
Erfüllung neuer gesetzlicher Vorgaben
Mit dem Sozialwahlmodernisierungsgesetz wurden neue Anforderungen für die Sozialwahl aufgenommen. So muss das gesamte Wahlverfahren transparent und nachvollziehbar sein – vom frühzeitigen öffentlichen Aufruf bis hin zur Aufteilung und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber bei der Erstellung der Wahllisten. Darüber hinaus sollen in den Selbstverwaltungsgremien von Renten- und Unfallversicherung Frauen und Männer möglichst zu je mindestens 40 Prozent vertreten sein. Für die Krankenkassen ist diese Vorgabe bereits verbindlich. Der Nachweis der Erfüllung dieser Vorgaben erfolgt über eine Niederschrift, die zusammen mit den Listen beim Sozialversicherungsträger eingereicht und durch den Wahlausschuss überprüft werden.
Friedenswahl oder Urwahl
Bei der Sozialwahl werden keine einzelnen Kandidaten gewählt, sondern Wahllisten von Vereinigungen mit der Anzahl der ihnen zustehenden Mandate im Selbstverwaltungsgremium – zum Beispiel die BAVC-Wahlliste für die Wahl der Chemie-Arbeitgeber in der Vertreterversammlung der BG RCI.
Die Sozialwahl ist entweder eine Urwahl mit aktiver Wahlhandlung oder eine Friedenswahl ohne Wahlhandlung. Eine Friedenswahl ist möglich, wenn genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten von den Sozialpartnern vorgeschlagen werden, wie Mandate zu vergeben sind. Bei den meisten Sozialversicherungsträgern haben bereits erfolgreich Friedenswahlen stattgefunden. Für die Vertreterversammlung der BG RCI zum Beispiel sind alle acht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl zugelassen worden. Es sind hier 30 ordentliche Mitglieder sowie weitere stellvertretende Mitglieder je Sozialpartnergruppe (Arbeitgeber und Versicherte) zu wählen. Mit Ablauf des Wahltermins am 31. Mai 2023 gelten die Vorgeschlagenen dann als gewählt.
Bei der Urwahl geben die Versicherten tatsächlich ihre Stimme ab. Das erfolgt in der Regel per Briefwahl. Etwa 52 Millionen Versicherte der Ersatzkrankenkassen und der DRV Bund erhalten im April Wahlaufrufe mit Stimmzetteln automatisch per Post. Nach dem Ankreuzen muss der Stimmzettel in den roten Umschlag gesteckt und bis zum 31. Mai 2023 zurückgeschickt werden.
Erstmals Onlinewahlen bei den Krankenkassen
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik kann die Stimmabgabe bei der Sozialwahl 2023 auch digital erfolgen. Fünf Krankenkassen bieten diese Möglichkeit an. Dadurch können 22 Millionen versicherte Wahlberechtigte ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter per digitaler Stimmabgabe vom heimischen PC oder mobilen Endgerät in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse wählen. Parallel dazu ist weiterhin für alle aufgerufenen Versicherten eine Stimmabgabe per traditioneller Briefwahl möglich. Zu den an diesem Modellprojekt teilnehmenden Krankenkassen gehören neben der Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit auch die Kaufmännische Krankenkasse sowie die Handelskrankenkasse.
Wegen der Datensensibilität müssen für Onlinewahlen besonders hohe technische Standards sichergestellt werden, damit es nicht zum Missbrauch der Userdaten oder zur Manipulation von Wahlergebnissen kommen kann. Das neue Online-Wahlsystem erfüllt diese hohen technischen und organisatorischen Anforderungen, welche das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt hatten.
Start der neuen Amtsperiode
Die neue Amtsperiode startet mit der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung bzw. des Verwaltungsrats, bei dem auch der ehrenamtliche Vorstand gewählt wird. Der 31. Oktober 2023 ist der letzte Temin für die erste Sitzung der beiden Organe.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Vertreterversammlung legen zum Beispiel den Haushaltsplan fest. Die Verwaltungsräte in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden unter anderem, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen übernommen oder zumindest gefördert werden.
Die Vertreterversammlung in der gesetzlichen Unfallversicherung legt beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Gefahrtarife fest und bestimmt die Höhe der Beiträge der Unternehmen zur Unfallversicherung.
Linktipp: Weitere Informationen zur Sozialwahl 2023 finden Sie unter sozialwahl.de