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Die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft ist ohne entsprechend qualifizierte Fachkräfte nicht zu bewältigen. Das hat auch die Politik erkannt und Ende März einen Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ im Bundeskabinett verabschiedet – nicht ohne dabei einige Anpassungen am vorherigen Referentenentwurf vorzunehmen.

Förderung am Praxisbedarf ausrichten

Zwar wurde die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angedachte Einführung einer Bildungs(teil)zeit erfreulicherweise ersatzlos gestrichen – was am fehlenden Nutzen für Geringqualifizierte sowie der Finanzierungsfrage liegt. Allerdings fallen nun auch zuvor geplante Vereinfachungen wie die Aufhebung der Staffelung nach Betriebsgrößen in der Weiterbildungsförderung weg. Bedauerlich auch, dass die Mindeststundenerfordernis von 120 Stunden für Weiterbildungsmaßnahmen erhalten bleibt und die Streichung der Maßnahmenzertifizierung weiterhin nicht vorgesehen ist. Beides ist Voraussetzung für eine am betrieblichen Bedarf ausgerichtete Weiterbildungsförderung: Die Erfahrung zeigt, dass gerade in Zeiten des Strukturwandels auch niederschwellige Weiterbildungsangebote zu einer wertvollen und für den Betrieb notwendigen Kompetenzerweiterung beitragen. Diese können zudem gerade von Großunternehmen im eigenen Haus umgesetzt werden. Die meisten Unternehmen sehen sich jedoch mit der Maßnahmenzertifizierung einer unnötigen bürokratischen Hürde ausgesetzt, um die Förderleistungen in Anspruch zu nehmen.

Betriebliche Ausbildung stärken

Im Gesetzentwurf sind einige Maßnahmen zur Stärkung der dualen Ausbildung vorgesehen, darunter Mobilitätszuschüsse, Unterstützung bei Berufsorientierungspraktika oder die Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung. Primäres Ziel muss es sein, das Matching zu verbessern und somit die wachsende Anzahl unbesetzter betrieblicher Ausbildungsplätze zu reduzieren. Damit einher geht, dass die außerbetriebliche Ausbildung (BaE) nur in Regionen mit Unterversorgung (Anzahl Bewerbende > Anzahl angebotener Plätze) als alternative Lösung dienen kann. Sie darf keineswegs in Konkurrenz treten zu der Ausbildung in den Betrieben, die ohnehin wachsenden Herausforderungen bei der Besetzung ihrer Stellen entgegen sehen.

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