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Mit dem im März vorgelegten Referentenentwurf für ein Familienstartzeit-Gesetz will die Bundesregierung ein im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbartes Projekt umsetzen. Mit der geplanten zweiwöchigen vergüteten Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes, die sich für Alleinerziehende auf nahestehende Personen aus dem sozialen Umfeld erstrecken und durch die Erhöhung der allein arbeitgeberseitig finanzierten Umlage für den Mutterschutz finanziert werden soll, schafft die Regierung eine weitere Zumutung für die Unternehmen.

Europäische Vorgaben durch Elternzeit erfüllt

Dies ist umso ärgerlicher, als die Bundesregierung selbst davon ausgeht, den so genannten Vaterschaftsurlaub aus der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige wegen der großzügigen Elternzeitregelungen in Deutschland nicht umsetzen zu müssen. Da Elternzeit, die mit Bezug von Elterngeld bei der Aufteilung zwischen den Elternteilen bis zu vierzehn Monate beanspruchbar ist, auch in verschiedene Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann, können Väter bzw. Co-Mütter schon heute für zunächst zwei Wochen anlässlich der Geburt eines Kindes eine Freistellung beanspruchen. Auf dieses Erfolgsmodell nun eine zusätzliche arbeitgeberfinanzierte Familienstartzeit draufzusatteln, ohne dazu europarechtlich verpflichtet zu sein, kann nur als überschießende familienpolitische Ambition zu Lasten der Wirtschaft interpretiert werden.

Familienpolitische Ziele aus Steuermitteln finanzieren

Die geplante Finanzierung durch eine Erhöhung der von privaten Arbeitgebern erwirtschafteten „U2-Umlage“ ist systemwidrig. Diese Umlage dient dazu, Mutterschutzaufwendungen der Arbeitgeber auszugleichen, die in den Unternehmen aufgrund des Arbeitsschutzes für Schwangerschaft oder Stillzeit entstehen. Die Idee dahinter ist, Benachteiligungen von Frauen bei Einstellungen entgegenzuwirken, weil die Arbeitgeber die mit etwaigen Schwangerschaftsausfällen weiblicher Beschäftigter verbundenen Belastungen zumindest teilweise refinanzieren können. Ziel der Familienstartzeit ist hingegen, es dem Partner oder der Partnerin der Mutter zu erleichtern, in der herausfordernden Zeit des Wochenbetts seiner bzw. ihrer Fürsorgeverantwortung gerecht zu werden. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss dann jedoch aus Steuermitteln finanziert werden. In einem Gespräch mit dem Bundesfamilienministerium haben wir zudem auf den zusätzlichen Verlust von Arbeitszeit hingewiesen, der gerade im Schichtbetrieb zu Planungs- und Kompensationsherausforderungen in unserer Branche führen wird.

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