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Gute Pflege ist wichtig und natürlich nicht kostenlos. So soll der Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit Leistungsausweitungen die häusliche Pflege stärken und so pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen entlasten. Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte stärkere Beitragsgerechtigkeit abhängig von der Kinderzahl soll durch gestaffelte Beitragssätze erreicht werden.

Das Gesetz schadet jedoch mehr als es nützt, da Beitragserhöhungen und die gestaffelten Beitragssätze für Eltern die Sozialbeiträge auf über 41 Prozent treiben, für Kinderlose sogar auf 41,4 Prozent. So werden in Zeiten immenser Kostensteigerungen etwa für Energie und Rohstoffe die Arbeitskosten weiter erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft noch weiter gesenkt. Das Mehr an Leistungen wird durch Beitragssatzanhebungen nur kurzfristig gegenfinanziert. Zudem sollen künftige Beitragserhöhungen ohne parlamentarische Befassung am Bundestag vorbei beschlossen werden können.

Datenerfassung nicht auf die Arbeitgeber abwälzen

Differenzierte Beiträge für kinderreiche Familien bedeuten für Arbeitgeber und andere beitragsführende Stellen (z. B. Pensionskassen), dass sie bereits für die Entgeltabrechnungen ab Juli 2023 die Zahl der Kinder ihrer Beschäftigten und Betriebsrentner berücksichtigen sollen. Die privaten Arbeitgeber verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Informationen zu Zahl und Alter der Kinder. Um den gewaltigen Bürokratieaufwand durch das Sammeln, Prüfen und Verwalten der Nachweise für die Ermittlung der Kinderzahl für die Betriebe zu begrenzen, konnte durch intensive Gespräche seitens BAVC und BDA erreicht werden, dass die Mitarbeitenden dem Arbeitgeber die Zahl der Kinder über eine formlose Selbstauskunft mitteilen können. Außerdem wird bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren über eine zentrale Stelle zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt. Auch wenn ein Abwarten der differenzierten Beitragsabführung bis zum digitalen Verfahren zulässig ist, ist aus technischen Gründen eine Rückrechnung der Entgeltabrechnungen über längere Zeiträume nicht ratsam.

Pflegeversicherung nachhaltig reformieren

Statt neuer Leistungsausweitungen und Beitragserhöhungen zum Schließen akuter Finanzierungslücken sind belastbare und vor allem demografiefeste Ideen – wie Konzepte für mehr Kapitaldeckung, Anreize für Zusatzversicherungen mit mehr Eigenverantwortung und die Fokussierung der Leistungen – dringend von Nöten.

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