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Anlässlich der Veröffentlichung des Branchenstandards zu nachhaltiger Wertschöpfung haben wir Anfang Mai als Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³ zu einer Informations- und Netzwerkveranstaltung eingeladen. Rund 130 Teilnehmende sind der Einladung von BAVC, IGBCE und VCI gefolgt und haben mit uns über den Chemie³-Branchenstandard und die Herausforderungen bei menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten diskutiert.

Von anderen lernen…

Nach Beiträgen zu den aktuellen und absehbaren Regulierungen und einer kurzen Vorstellung des Chemie³-Branchenstandards konnten Vertreterinnen und Vertreter unserer Branche ihre Erfahrungen mit einer Referentin aus dem Maschinen- und Anlagenbau diskutieren. Vielen Teilnehmenden wird der sehr praxisrelevante Austausch über den möglichst gut dosierten Einsatz von Fragebögen zur Risikoermittlung im Gedächtnis bleiben.

Auf drei weiteren Panels tauschten sich Unternehmen der Branche darüber aus, wie Grundsatzerklärung und Governance verankert werden können, worauf es bei Identifikation und Management von Risiken ankommt und wie Beschwerdemechanismen effektiv gestaltet werden können. Die Teilnehmenden haben sich engagiert mit Fragen und Anregungen beteiligt. Schnell wurde klar, dass Lösungen, die in einem Unternehmen gut funktionieren, keine Gewähr dafür bieten, dass andere Unternehmen sie ebenso gut umsetzen können. Es kommt vielmehr auf das jeweilige Unternehmen an.

…und eigene Lösungen finden

Hier setzt auch der Branchenstandard an: Statt eine Lösung für alle anzustreben, bieten wir Unternehmen Anhaltspunkte und Fragen, um die für sie passende Lösung zu finden. Die Diskussion hat zudem deutlich gezeigt, dass Unternehmen beim Thema menschenrechtliche Sorgfalt niemals “fertig” sind. Auch Unternehmen, die sich schon lange mit den Kernelementen der menschenrechtlichen Sorgfalt beschäftigen, finden immer wieder neue Anknüpfungspunkte oder überarbeiten ihre gesamten Strukturen.

Nicht nur die zunehmende Regulierung zeigt, dass beim Thema Menschenrechte in der Lieferkette viel “im Fluss” ist. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen den ersten Schritt wagen und anfangen. Wenn es Ihnen wie dem in der Überschrift zitierten Teilnehmer der Fachveranstaltung geht, dann können Sie sich den Branchenstandard einfach downloaden. Die zusätzlichen Praxishilfen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeberverband.

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