Beschäftigtendatenschutz: Zurück aus der Mottenkiste
Daten sind die neue Währung dieser Zeit. ChatGPT zeigt schon jetzt, was mit ihnen möglich ist. Aber auch für Unternehmen sind Daten ein wichtiges Gut. Mit ihrer Hilfe können betriebliche Prozesse optimiert, nachhaltigere Prozesse entwickelt und die Qualität von Produkten verbessert werden. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten. In den falschen Händen können mit nur wenigen personenbezogenen Daten schwerste Persönlichkeitsrechtsverletzungen bis hin zum Identitätsdiebstahl begangen werden.
Balance zwischen Schutz und Offenheit halten
Gerade im Beschäftigungskontext werden große Mengen an Daten verarbeitet. Es ist daher umso wichtiger, dass hier eine sensible Balance zwischen dem Datenschutz der Beschäftigten und der Datenoffenheit für die Fortentwicklung digitaler Prozesse gefunden wird. Nur so lassen sich Risiken für Beschäftigte minimieren, gleichzeitig aber die Digitalisierung im Betrieb vorantreiben.
Firmen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie diese Balance gefunden haben. Nun drohen jene Systeme jedoch aus dem Gleichgewicht gebracht zu werden. Die Ampel-Koalition plant noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode einen Entwurf für ein eigenes Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz. Die geplanten Inhalte sind in einem gemeinsamen Entwurf eines Eckpunktepapiers des Innen- und Arbeitsministeriums dargestellt. Von Fallgruppen für die datenschutzrechtliche Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis über die Erweiterung der Mitbestimmung bei datenschutzrechtlichen Fragen bis hin zur Regulierung von KI ist in dem Papier alles enthalten.
Keine neuen Hürden für den Fortschritt
Die Idee eines solchen Gesetzes ist nicht neu. Seit den 1980ern wurde in regelmäßigen Abständen die Forderung nach einem eigenen Beschäftigtendatenschutzgesetz laut. Es zeigte sich jedoch, wie schwierig es ist, die berechtigten Interessen der Arbeitgeber und der Beschäftigten per Gesetz in Einklang zu bringen. Alle bisherigen Versuche sind daran gescheitert. Auch der aktuelle Vorstoß meistert dieses schwierige Unterfangen nicht. Vielmehr zeigen die Vorschläge, dass ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz außerhalb der Systematik des Bundesdatenschutzgesetzes erhebliche Risiken für den technischen Fortschritt und den produktiven Gebrauch von Daten bedeuten kann. Datenschutz sollte zukunftsträchtige Entwicklungen begleiten und ihnen nicht im Wege stehen. Es bedarf daher entwicklungsoffener Regelungen, die Datenschutz mit dem Fortschritt der Digitalisierung in der Arbeitswelt in Einklang bringen. Starre Fallgruppen sind hierfür nicht geeignet.