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Meistens kommt es anders als man denkt - diese Lebensweisheit gilt auch für die aktuelle Bundesregierung. Nach zwei Jahren Amtszeit ist ihre Politik weiterhin geprägt von den Folgen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges. Dabei hat die ausgerufene Zeitenwende sowohl der Gesellschaft als auch den Unternehmen viel Flexibilität abverlangt. Zugleich hat die Bundesregierung reagiert und ihre Agenda schnell angepasst. Doch jetzt, zur Hälfte der Legislaturperiode, steckt sie in einer Sackgasse.

Erneuter Streit lähmt die Ampel

Aus Angst vor weiterem Streit innerhalb der Koalition und den damit verbundenen Stimmenverlusten bei den anstehenden Wahlen hält sie am Koalitionsvertrag aus alten Zeiten fest und setzt diesen unbeirrt um. Zwar arbeitet die Politik angesichts der krisenhaften wirtschaftlichen Lage parallel an Investitions- und Sofortprogrammen. Diese können jedoch nur Wirkung zeigen, wenn nicht zugleich an anderer Stelle neue Regulierung und weitere Bürokratielasten aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

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STANDPUNKT: BAVC-Präsident Kai Beckmann

„Während etwa die ­Vereinigten Staaten ­zeigen, wie Transformation mit Geschwindigkeit und Geld aktiv angepackt wird, bleibt Deutschland hinter ­seinen Möglichkeiten ­zurück. Deutschland kann mehr - aber ­dafür müssen wir uns im Wettbewerb besser ­aufstellen. Wir brauchen eine Industrie­politik für Standort und Beschäftigung.“

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Reformen im Arbeitsrecht bleiben der Knackpunkt

Die drohende Pflicht zur individuellen, lückenlosen Arbeitszeiterfassung hängt über den Personalabteilungen wie ein Damoklesschwert. Nachdem ein erster Referentenentwurf vorerst gestoppt werden konnte, befindet sich dieser nun doch in der Frühkoordinierung zwischen den Bundesministerien. Der BAVC setzt sich daher in seinen Lobbygesprächen in Berlin weiter mit Nachdruck für weitreichende Ausnahmen über Tariföffnungsklauseln im Gesetz ein. Auch darf die im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbarte Arbeitszeitflexibilisierung nicht unter den Tisch fallen.

Mehr Regulierung beim Beschäftigtendatenschutz absehbar

Schon unmittelbar nach der Sommerpause wollen Bundesarbeitsministerium und Bundesinnenministerium ihren Referentenentwurf für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz vorlegen. Auf Basis der bereits präsentierten Eckpunkte arbeiten die beiden Häuser derzeit an einem Gesetz mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen im Beschäftigungsverhältnis, einer erweiterten Mitbestimmung und neuer Regulierung beim Einsatz von KI in Unternehmen.

Das berechtigte Interesse aller an gut geschützten Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf jedoch nicht zu weiterer Technikfeindlichkeit und Bürokratie am Standort Deutschland führen.

Vor diesem Hintergrund ist das für den Herbst von Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigte Bürokratieabbaugesetz ein kleiner Lichtblick. Sollte sich die Bundesregierung tatsächlich dazu durchringen, ihre eigene Reform aus dem Nachweisgesetz zu kassieren und nicht länger auf dem Schriftformerfordernis bestehen, wäre dies ein willkommener Kurswechsel und die überfällige Korrektur ihrer damaligen Regelungswut.

Rentenpolitik verkennt die wahren Probleme

Mit dem Beschluss zum Bundeshaushalt ist nun der Weg frei für das Rentenpaket II. Die Bundesregierung täte aber gut daran, das ganze Vorhaben zu begraben. Ein fixiertes Rentenniveau bei zugleich festgeschriebenem Beitragssatz führt angesichts der demografischen Entwicklung zwangsläufig zu einem immer weiter steigenden Bundeszuschuss. Auch der geplante Kapitalstock (Aktienrente) wird trotz besserer Rendite den finanziellen Druck in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ansatzweise lösen können. Die wahren Probleme sind strukturelle und je länger diese ignoriert werden, desto größer werden zukünftige Einschnitte ausfallen müssen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wäre daher jetzt der richtige Zeitpunkt, das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung anzupassen.

Familienpolitik schafft zusätzliche Belastungen

Über einen ersten Referentenentwurf zur Einführung eines „Vaterschaftsurlaubs“ in Form einer zehntägigen bezahlten Freistellung des Partners nach der Geburt eines Kindes aus dem Frühjahr 2023 wird innerhalb der Regierung weiter gestritten. Auch wenn sich der Start des parlamentarischen Verfahrens damit verzögert, kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses kostspielige Geschenk an Bündnis90/Die Grünen in der Sache falsch bleibt. Zum einen bestehen bereits umfangreiche Ansprüche in Form der Elternzeit. Zum anderen würde das Arbeitsvolumen in den Unternehmen auf Kosten der Produktivität weiter geschmälert. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage ginge damit auch diese Reform in die völlig falsche Richtung.

Lieferkette: EU-Vorstellungen gehen an Realität vorbei

Mit der in Kürze bevorstehenden Verabschiedung der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie zeigt Brüssel erneut, wie weit es von der Unternehmenspraxis entfernt ist. Schon die Erfüllung der nationalen Vorgaben seit Jahresbeginn ist für viele Unternehmen kaum machbar. Mit den geplanten zusätzlichen Berichterstattungspflichten werden die allermeisten von ihnen komplett überfordert. Der BAVC wird sich in den kommenden Monaten daher weiter gemeinsam mit dem VCI in der Politik dafür einsetzen, dass es auf nationaler Ebene zu einer halbwegs praxistauglichen Umsetzung kommt.

Auch mit der verabschiedeten EU-Lohntransparenzrichtlinie droht eine zusätzliche Bürokratieflut für die Personalabteilungen. Umso mehr gilt es, bei der anstehenden Umsetzung in nationales Recht bis Juni 2026, den Status quo des deutschen Entgelttransparenzgesetzes zu halten. Weitere Angriffe auf die Tarifautonomie in Deutschland darf es auch aus Brüssel nicht geben.

Wettbewerbsfähigkeit hat höchste Priorität

Die Chemie-Industrie, insbesondere die Grundstoffchemie, steht unter enormem wirtschaftlichem Druck. Sie ist im besonderen Maße von den Folgen der Transformation bei gleichzeitiger Konjunkturabschwächung getroffen. Um die Deindustrialisierung zu stoppen und Unternehmen in die Lage zu versetzen, die Transformation erfolgreich zu bewerkstelligen, sollte die Bundesregierung sich nun geschlossen vom Koalitionsvertrag verabschieden und endlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den Blick nehmen.

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