Pflegeversicherung: Rechtzeitig umsteuern
Die Pflegeversicherung ist mehr als alle anderen Sozialversicherungszweige vom demografischen Wandel betroffen. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird bis zum Jahr 2050 um mehr als die Hälfte zunehmen. Nach einer Hochrechnung der „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“ werden bis 2040 voraussichtlich bis zu 250.000 Fachkräfte zusätzlich benötigt. Auch dies wird sich auf die Ausgaben der Pflegeversicherung auswirken. Umfassende Strukturreformen sind daher besonders dringend für eine starke und finanzierbare Pflegeversicherung.
Arbeitgeberbeitrag auf jetzigem Niveau festschreiben
Zum 1. Juli 2023 ist der Beitragssatz auf 3,4 Prozent für Versicherte mit einem Kind (bzw. für Kinderlose auf 4,0 Prozent) angehoben worden. Um weitere Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden, muss der Arbeitgeberbeitrag auf dem jetzigen Niveau festgeschrieben werden. Kurzfristig müssen drohende Beitragssatzsteigerungen durch Maßnahmen wie die Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als versicherungsfremde Leistung (ca. 2,4 Milliarden Euro) und den Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzkosten (ca. 4 Milliarden Euro) durch den Bund aufgefangen werden.
Ein „Nachhaltigkeitsfaktor“ wie bei der Rente könnte die notwendigen Anpassungen der Pflegeleistungen dämpfen, wenn die Anzahl der Pflegebedürftigen stärker steigt als die der Beitragszahler. Bislang besteht durch den Einheitsbeitragssatz und den bestehenden Ausgabenausgleich kein Wettbewerb. Ein fairer Kosten- und Qualitätswettbewerb zwischen den Pflegekassen sowie zwischen den Leistungsanbietern könnte dies ändern, ebenso wie ein Pflegekassenwahlrecht des Versicherten.
Beschränkung der Pflege auf Basisabsicherung
Für eine stabile Finanzierung muss die Pflegeversicherung nach dem Prinzip der Teilkostendeckung auf eine Basissicherung beschränkt werden. Mehr als bisher werden Menschen für eine angemessene Absicherung des Pflegerisikos privat vorsorgen müssen. Da Pflege in der Regel erst im hohen Alter nötig wird, bleibt ein langer Zeitraum für entsprechende Vorsorge. Im Chemie-Tarifbereich besteht deshalb mit CareFlex seit dem 1. Juli 2021 eine Pflegezusatzversicherung für alle Tarifbeschäftigten, um Finanzierungslücken im Pflegefall teilweise zu schließen und Angehörige zu entlasten. Zur Unterstützung und Verbreitung der tariflichen Zusatzvorsorge müssen Beiträge zu betrieblichen oder tariflichen Pflegezusatzversicherungen künftig steuer- und beitragsfrei gezahlt werden können.