EU-Lieferkettenrichtlinie: Konstruktionsfehler nicht beseitigt
Mitte März haben die Botschafter im Rat der Europäischen Union erneut über eine EU-weite Regulierung von Lieferketten abgestimmt - und den belgischen Kompromissvorschlag angenommen. Aus Sicht des BAVC ist das Votum der Mitgliedstaaten ein weiterer Akt in einem legislativen Trauerspiel auf europäischer Ebene. Wir unterstützen die Enthaltung der Bundesrepublik, weil die Konstruktionsfehler der Richtlinie auch durch den jüngsten Vorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft nicht umfassend korrigiert werden.
Kein Safe Harbour, keine ausreichende Haftungsbegrenzung
Zwar sind Fortschritte erkennbar wie die Reduzierung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und der Verzicht auf die Nennung von Risikosektoren. Andere essentielle Elemente wie eine Safe Harbour-Regelung für Brancheninitiativen und eine Begrenzung der Pflichten eines Unternehmens auf dessen unmittelbare Lieferanten fehlen aber nach wie vor.
Unter dem Strich bleibt die Richtlinie ungeeignet, sowohl Menschenrechte besser zu schützen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen.
Katalysator für mehr Bürokratie
Bereits Ende Februar hatten die Botschafter im Rat der EU zu der Thematik abgestimmt. Die zu diesem Zeitpunkt nicht zustande gekommene Mehrheit hatte Hoffnung auf eine effektive Nachverhandlung gemacht.
„Um Menschenrechte effektiv zu schützen, braucht es Regelungen, die Unternehmen nicht mit Rechtsunsicherheit und Bürokratie überfluten, sondern ihnen Werkzeuge an die Hand geben, hohe Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten durchzusetzen“, äußerte sich BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller zu der ersten Abstimmung.
Dass das erneute Votum nun zwar einzelne Fortschritte erkennen lässt, insgesamt aber immer noch zu praxisfern ist, bedeutet für Unternehmen vor allem weiterhin zusätzliche Bürokratie. Ein auch in der Praxis umsetzbarer Schutz von Menschenrechten sieht anders aus.