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Seit 1. September zahlen die Chemie-Arbeitgeber ihren Tarifbeschäftigten zwei Prozent mehr Geld. Ab April 2025 sind weitere 4,85 Prozent Entgeltplus vereinbart. Doch im Gegensatz zu vielen anderen Tarifrunden bestimmt nicht das Geld die Schlagzeilen zum Chemie-Tarifabschluss 2024. Im Fokus steht ein anderes Element: Mitglieder der IGBCE erhalten künftig einen Tag Zeitausgleich für ihr gewerkschaftliches Engagement. Erstmals wurde damit ein Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder in einem großen Flächentarif vereinbart.

Arbeitgeber honorieren gewerkschaftliches Engagement

Wichtig ist dabei für uns, dass Mitglieder der IGBCE nicht einfach mehr Urlaub erhalten. Der freie Tag für aktives gewerkschaftliches Engagement gleicht die Zeit aus, die Gewerkschaftsmitglieder in ihrer Freizeit für Tarifbindung und Sozialpartnerschaft einbringen. Dieser Zeitausgleich ist ein Zeichen von Wertschätzung. Denn wir in der Chemie wollen starke Sozialpartner auf beiden Seiten. Und tatsächlich haben wir in der Tarifrunde sehr intensiv darüber verhandelt, mit welcher konkreten Lösung wir auf die Forderung der Gewerkschaft eingehen können. Am Ende zählt vor allem eines: Beschäftigte werden weiterhin gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten. Und wir haben uns für einen Weg entschieden, der für die Unternehmen mit möglichst geringem administrativem Aufwand verbunden ist.

Chemie setzt konsensorientierten Kurs fort

Wir werden seit dem Tarifabschluss oft gefragt, ob der von uns gewählte Ansatz Schule machen wird. Wir sind der Meinung, dass unser Weg nicht ohne Weiteres auf andere Branchen übertragbar ist. Wie gut sich ein solches Modell im Einzelfall eignen könnte, hängt auch davon ab, inwieweit Tarifparteien einer Branche schon vorher durch sozialpartnerschaftliches Vertrauen verbunden sind. In einem Klima, das primär durch Konflikt bestimmt ist, würde unser Weg kaum funktionieren. Wir haben den Vorteil für IGBCE-Mitglieder vereinbart, weil die IGBCE sich im Gegenzug weiterhin klar zur Chemie-Sozialpartnerschaft bekennt. Dafür steht die Fortsetzung unserer Schlichtungsvereinbarung, die ohne externe Schlichter auskommt und bis zu einem Scheitern der Schlichtung Friedenspflicht vorsieht.

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