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Der Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) trägt zur hohen Attraktivität der Branche durch zusätzliche Einmalleistungen und Förderung zusätzlicher kapitalgedeckter Altersvorsorge bei. Dabei nutzen die Tarifvertragsparteien die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten und schaffen Vorsorgeanreize für die rund 585.000 Beschäftigten der Chemie. Mit dem weiteren Ausbau der tariflichen Altersvorsorge mit attraktiven Bedingungen wird das Ziel verfolgt, zur Absicherung des Lebensstandards im Alter beizutragen.

Seit 1. Januar 2024 gilt ein bundeseinheitlicher TEA und löst damit die vorherigen Tarifverträge TEA (West) und TEA (Ost) ab. Materiellrechtliche Änderungen sind mit der Zusammenführung nicht einhergegangen. Das 2022 tariflich geregelte Sozialpartnermodell der betrieblichen Altersversorgung ist dadurch auch für Mitgliedsunternehmen im Geltungsbereich des bisherigen TEA (Ost) direkt zugänglich.

Ursprung im Jahr 1995

Eine tarifliche Jahresleistung haben die damaligen Tarifvertragsparteien, der Arbeitsring der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie (heute: BAVC) und die Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik (heute: IGBCE), im Jahre 1995 im Tarifvertrag Jahresleistung erstmals vereinbart. Diese tariflichen Regelungen setzten beispielsweise die bis heute beibehaltene 12-Tage-Regelung voraus. Danach besteht der Anspruch auf die Jahresleistung grundsätzlich dann, wenn der Berechtigte für mindestens 12 Arbeitstage Anspruch auf Entgelt, Ausbildungsvergütung oder Entgeltfortzahlung hat.

Heute erhält jeder die volle Jahresleistung, der sich am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres in einem ungekündigten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befindet, das vor dem 1. Oktober begonnen hat. Die volle Jahresleistung beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung 100 Prozent des monatlichen Tarifentgelts bzw. der monatlichen Ausbildungsvergütung. Maßgeblich für die Höhe ist der jeweilige regionale monatliche Entgeltsatz für die chemische Industrie. Tarifliche Zulagen und Zuschläge bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Ausgezahlt werden soll die Jahresleistung bis spätestens 30. November, wobei hiervon flexibel durch betriebliche Vereinbarungen abgewichen werden kann.

Flexibilisierung der Jahresleistung

Im Rahmen des tariflichen Optionsmodells besteht für die Betriebsparteien seit 2002 die Möglichkeit, die tarifliche Jahresleistung erfolgsabhängig auszugestalten. Unternehmen können so in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Situation mittels Betriebsvereinbarung die tarifliche Jahresleistung auf bis zu 130 Prozent erhöhen oder auf bis zu 85 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts bzw. einer tariflichen Ausbildungsvergütung absenken. Darüber hinaus wird jedem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden ein zusätzliches Urlaubsgeld von 40 Euro für jeden tariflichen Urlaubstag neben dem regulären Urlaubsentgelt gewährt. Auszubildende erhalten für die gesamte Urlaubsdauer ein einheitliches Urlaubsgeld von 700 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten ein anteiliges Urlaubsgeld im Verhältnis ihrer individuellen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit.

Das Chemie-Modell der tariflichen Altersvorsorge

Zweites Kernelement des TEA ist die tarifliche Altersvorsorge. Diese Regelungen stellen eine Weiterentwicklung des bereits 1998 abgeschlossenen Tarifvertrags Vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge dar. Seit 2005 ist das Herzstück der tariflichen Altersvorsorge das sogenannte Chemie-Modell, das auf dem Prinzip der Bruttoentgeltumwandlung basiert. Es sieht vor, dass jedem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden ein Entgeltumwandlungsgrundbetrag von 478,57 Euro nebst Chemie-Tarifförderung I (CTF I) in Höhe von 134,98 Euro für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zur Verfügung steht.

Für jede weitere 100 Euro, die der Arbeitnehmende aus eigenem Entgelt umwandelt, erhält er eine Chemie-Tarifförderung II (CTF II) von 13 Euro. Voraussetzung ist, dass die Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem Maximalbetrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung / West (in 2024: 7.450 Euro) vorgenommen wird. Für die Entgeltumwandlung stehen neben den tariflichen Einmalzahlungen sowie sonstigen Entgeltbestandteilen, je nach betrieblicher Regelung, der Demografiebetrag gemäß dem Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie (TV Demo) sowie der Zukunftsbetrag nach dem Tarifvertrag Moderne Arbeitswelt (TV MoA) zur Verfügung.

Entgeltumwandlung: Durchführungswege und Zusagearten

Die Entscheidung über den Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Direktzusage) sowie die Zusageart und den konkreten Anbieter wird auf betrieblicher Ebene getroffen. Im Jahr 2022 haben die Sozialpartner im TEA das Sozialpartnermodell Chemie eingeführt. Dieses ermöglicht erstmals die Zusage einer bAV als reine Beitragszusage und bietet neben einer modernen, renditeorientierten Kapitalanlage den Ausschluss von Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.

Zur Umsetzung des Sozialpartnermodell Chemie stehen den Mitgliedsunternehmen inzwischen zwei Angebote zur Verfügung. Bereits seit 2022 bietet der ChemiePensionsfonds die Zusageart der reinen Beitragszusage an. Neu hinzugekommen ist das Angebot der Höchster Pensionskasse zur Durchführung der reinen Beitragszusage über eine Pensionskasse.

Um auch insbesonders kleine und mittelständische Unternehmen, die über keine eigenen Versorgungseinrichtungen verfügen, die Möglichkeit zu geben, eine bAV für ihre Mitarbeitenden anzubieten, haben die Sozialpartner mit einem Konsortium von Versicherungsunternehmen einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, den sogenannten Chemie-Verbandsrahmenvertrag. Außerdem haben sie hierfür den ChemiePensionsfonds ins Leben gerufen. Das Chemie-Modell ist ein klares Bekenntnis zum Aufbau einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge als zweite Säule der Alterssicherung für Arbeitnehmende der Mitgliedsunternehmen. Die Chemie-Arbeitgeber engagieren sich stetig für deren Fortentwicklung und weitere Verbreitung.

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