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Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) veröffentlicht in ihrem Jahresbericht wichtige Kennzahlen zu Betrieben und Versicherten sowie zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Diese werden für die gesamte BG RCI sowie einzeln für die sechs Branchen (Baustoffe - Steine - Erden, Bergbau, chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung, Zucker) aufgeschlüsselt. Die Ausgaben für Prävention, Entschädigung und Verwaltung werden jeweils als Gesamtkosten aufgeführt.

Sinkende Zahlen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Gegenüber dem Jahr 2022 sind in 2023 die meldepflichtigen Arbeitsunfälle auf 1.000 Vollarbeitende erneut gesunken – wenn auch geringer als in den Vorjahren: von 17,33 auf 16,92 für die BG RCI und von 13,97 auf 13,85 für die chemische Industrie. Wie in den Jahren zuvor liegen die Werte unter den Unfallzahlen der gesamten gewerblichen Wirtschaft (21,09 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeitende in 2022 und 20,85 in 2023).

Die deutlich geringeren Unfallzahlen insbesondere in der chemischen Industrie zeigen, dass Unternehmen und BG RCI eine erfolgreiche Präventionsarbeit leisten und sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf sehr hohem Niveau befindet.

Auch bei den Berufskrankheiten liegt weiterhin ein positiver Trend von 2022 zu 2023 vor – sowohl bei der Anerkennung einer Berufskrankheit (von 1.410 auf 1.342) als auch bei den neuen Renten (von 501 auf 494). Auf die chemische Industrie entfallen 588 Anerkennungen und 197 neue Renten (2022: 726 bzw. 198).

Wegeunfälle steigen auf Vor-Corona-Niveau

Nachdem die Wegeunfälle von 3,2 (2019) auf 2,8 je 1.000 Vollarbeitende im Jahr 2020 deutlich zurückgegangen waren, sind die Zahlen kontinuierlich gestiegen: von 3,13 (2021) und 3,18 (2022) auf 3,30 (2023). Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es einen Zuwachs von 127 im Jahr 2022 auf 161 in 2023.

Da in den letzten Jahren die versicherten Wegerisiken ausgeweitet wurden, steht zu befürchten, dass hier die Fallzahlen und Kosten noch weiter steigen werden. Statt zusätzlicher Ausweitungen des Versicherungsschutzes auf Bereiche, die nicht im Verantwortungsbereich der Arbeitgeber liegen, sollten Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog ausgegliedert werden.

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