Serie Tarifverträge: TV MoA - Tarifvertrag Moderne Arbeitswelt
Im 2019 geschlossenen Tarifvertrag moderne Arbeitswelt (TV MoA) befassen sich die Chemie-Sozialpartner mit den Herausforderungen und Chancen einer Arbeitswelt im Wandel. Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit für beide Seiten, Leitplanken für mobiles Arbeiten und der Zukunftsbetrag sind Kernelemente des TV MoA.
Der Zukunftsbetrag
Der Zukunftsbetrag ist ein individueller Anspruch der Beschäftigten, der für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann. Über die Verwendungsmöglichkeiten entscheiden die Betriebsparteien; sie wählen aus acht tariflichen Wahlmöglichkeiten mindestens zwei per Betriebsvereinbarung aus. Die Beschäftigten entscheiden sich auf Basis der betrieblichen Vorgabe für ihre individuelle Nutzung.
Tarifarbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber jährlich 23 Prozent eines monatlichen Tarifentgelts, sofern sie am 1. Januar eines Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung vor dem 1. April ist der Zukunftsbetrag zurückzuzahlen.
BAVC und IGBCE haben acht verschiedene Optionen für die Nutzung des Zukunftsbetrags festgelegt, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität in Zeiten des Fachkräftemangels zu steigern. Der Zukunftsbetrag kann für Qualifizierungs- und Gesundheitsmaßnahmen sowie für lebensphasenorientiertes Arbeiten bei der Nutzung eines Langzeitkontos verwendet werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind die Absicherung im Alter (tarifliche Altersversorgung), bei Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall. Alternativ kann der Zukunftsbetrag auch ausgezahlt oder als Freistellung gewährt werden.
Mobiles Arbeiten
Zudem regelt der TV MoA Leitplanken des mobilen Arbeitens, das ein wichtiger Aspekt der heutigen Arbeitswelt ist. Digitale Technologien ermöglichen immer mehr Beschäftigten, ihre Arbeit mobil und außerhalb des klassischen Arbeitsplatzes zu erledigen. Ob mobiles Arbeiten ermöglicht wird, entscheidet der Arbeitgeber. Mobiles Arbeiten setzt die Zustimmung beider Arbeitsvertragsparteien voraus (doppelte Freiwilligkeit). Wenn Beschäftigte selbst über das Ende der Arbeitszeit oder über den Beginn der Arbeitszeit am nächsten Werktag bestimmen können, besteht die Möglichkeit, die Ruhezeit von elf auf neun Stunden zu verkürzen.