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Die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation stehen vor dem Eintritt in den Rentenbezug. Damit kommt es einerseits zu einem Rückgang des Arbeitskräftepotenzials, andererseits zu einem Anstieg der Finanzierungserfordernisse für Rente, Gesundheit und Pflege. Als Folge erleben wir schon jetzt höhere Beitragssätze, die sich negativ auf die Entwicklung der Arbeitskosten auswirken und die Beschäftigungsperspektiven am Standort Deutschland weiter trüben. Es droht eine Negativspirale in der sozialen Sicherung, wenn die Höhe der gesamten Sozialversicherungsausgaben auf der einen und die Zahl der Beitragszahler auf der anderen Seite weiter auseinanderdriften.

Begrenzung der Ausgaben notwendig

Die Beitragssatzerhöhungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zum Jahreswechsel 2024/2025 sind kein temporäres Phänomen. Vielmehr sind sie, wenn von der nächsten Bundesregierung nicht schnell durchgreifende und die Ausgaben begrenzende Reformen durchgesetzt werden, der Anfang für einen ab jetzt anhaltenden Trend zu dauerhaft deutlich steigenden Beitragsbelastungen für Gesundheit und Rente.

Eine makroökonomische Simulation des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW Köln) vom Januar 2025 (mehr Infos hierzu im Infokasten) zeigt: Bei ungebremst steigenden Finanzierungserfordernissen in den sozialen Sicherungssystemen wird die Wirtschaftsleistung über das kommende Jahrzehnt rund ein halbes Prozent unter dem Niveau liegen, das ohne Anstieg der Abgabenlast möglich wäre. Eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und -geber, die nicht durch eine Senkung der Einkommensteuer oder steigende Bruttolöhne kompensiert wird, führt für Beschäftigte zu einem Sinken des verfügbaren Einkommens.

Standort Deutschland fällt zurück

Wenn es den Unternehmen nicht gelingt, die steigenden Ausgaben für die gesetzliche Sozialversicherung durch Senkung der Bruttolöhne oder Erhöhung ihrer Produktpreise zu kompensieren, so ist diese Nettobelastung auf Arbeitgeberseite mit einem Anstieg der Arbeitskosten und einem Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit verbunden. Die jährlich steigenden Sozialversicherungsbeiträge führen somit zu einer anhaltenden binnenwirtschaftlichen Nachfrageschwäche und zusammen mit der bereits heute schwach laufenden deutschen Exporttätigkeit zur Verschärfung der Unter-auslastung der deutschen Volkswirtschaft.

Höheres Beitragsaufkommen als Königsweg?

Diskutiert werden derzeit Vorschläge, die Beitragssumme beispielsweise durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigern zu wollen. Auch wenn die Mehreinnahmen dann vielleicht ausreichen würden, um kurzfristig den aktuellen Beitragssatzanstieg in der Kranken- und Pflegeversicherung zu bremsen, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beitragsbelastung bei erhöhter Bemessungsgrenze insgesamt trotzdem steigen würde.

Denn die Unternehmen müssen aufgrund der höheren Lohnzusatzkosten für Mitarbeitende mit Entgelten oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenze höhere Arbeitskosten schultern, während spiegelbildlich diese Beschäftigten entsprechende Nettoeinkommenseinbußen hinnehmen müssen. Betroffen wären Unternehmen und Beschäftigte in Branchen mit einem hohen Anteil gut qualifizierter und überdurchschnittlich verdienender Arbeitskräfte, wie in der chemisch-pharmazeutischen Industrie.

Ähnlich würde sich das Bild darstellen bei der jüngst diskutierten Erhebung von Sozialbeiträgen auf Kapitalerträge. Auch mittelfristig wäre durch eine Ausweitung der Bemessungsgrundlagen wenig gewonnen, weil der Anpassungsdruck auf die Beitragssätze bei einem ungebremstem Ausgabenwachstum weiterhin bestehen bleibt. Gleichzeitig wären für Bund, Länder und Kommunen bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag aber Ausfälle in Milliardenhöhe zu erwarten: Höhere Beiträge zur Sozialversicherung müssten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens natürlich angerechnet werden. Ohne eine tatsächliche Begrenzung der Ausgaben ist eine zukunftsfeste und nachhaltige Aufstellung der Sozialversicherungen deshalb nicht vorstellbar. Beitragsbemessungsgrenzen müssen beibehalten und die Summe der Beitragssätze unter 40 Prozent gehalten werden.

Schnell echte Reformen bei Rente …

Langfristig führt auch kein Weg daran vorbei, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Eine Stabilisierung der Finanzen erscheint sonst realistisch nicht erreichbar. Die Folgen des Renteneintritts der ersten Babyboomer-Jahrgänge können so kurzfristig allerdings schon nicht mehr aufgefangen werden – sowohl mit Blick auf die rasch steigende Rentenlast als auch mit Blick auf die Lücke, die die geburtenstarken Jahrgänge auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Die kommende Bundesregierung muss deshalb schnellstmöglich Fehlanreize zugunsten eines vorzeitigen Renteneintritts für alle heute noch im Erwerbsleben stehenden rentennahen Jahr-gänge beseitigen. Notwendig ist eine Abschaffung des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenbezugs sowie eine Anhebung der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt. Zusätzliche Anreize zugunsten einer verlängerten Erwerbstätigkeit sind nach einer Begrenzung des vorzeitigen Rentenzugangs nicht mehr notwendig, denn das Rentenrecht belohnt bereits jetzt einen späteren Rentenbezug systematisch.

… sowie Kranken- und Pflegeversicherung anpacken

Nachhaltige Reformen fehlen bisher auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Denn hier steigen die Finanzierungserfordernisse ebenfalls mit der alternden Versichertengemeinschaft. Gleichzeitig hat der Arbeitskräftemangel längst das personalintensive Gesundheitswesen erreicht. Im Gesundheitswesen und in der Pflege darf es deshalb ab sofort nicht mehr vornehmlich darum gehen, weitere Finanzierungsquellen für immer neue, wünschenswerte Leistungen zu erschließen. Gesundheitspolitik wird sich künftig sowohl mit Blick auf die Finanz- wie auch die Personalressourcen vor allem am Machbaren und weniger am Wünschenswerten ausrichten müssen.

 

Info: Die makroökonomische Simulation des Instituts der Deutschen Wirtschaft finden Sie im IW-Policy-Paper. Hier finden Sie zudem die IGES-Studie zur Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung.

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