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„A bolder, simpler, faster Union” – Mit ihrem Arbeitsprogramm für 2025 setzt die Europäische Kommission erste richtige Schwerpunkte, um die Europäische Union wieder auf den Kurs der Wettbewerbsfähigkeit zu führen.

Die Europäische Kommission hat am 12. Februar mit ihrem Arbeitsprogramm für 2025 die Segel für die Legislaturperiode gesetzt. Der Kurs: Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere bei neuen Vorhaben sowie den jährlichen Evaluierungen und Fitness Checks setzt die Hüterin der Verträge auf Vereinfachung und Bürokratieabbau. Das Bürokratieabbauziel von 25 Prozent weniger Berichtspflichten für alle Unternehmen und 35 Prozent weniger für kleine und mittlere Unternehmen soll alle administrativen Kosten statt wie bislang angenommen lediglich Berichtspflichten umfassen.

Bei vielen Vorhaben blickt die Kommission zurück auf bereits verabschiedete Gesetze. Mithilfe von sogenannten Omnibus-Paketen sollen Gesetze gebündelt und in nur einem Gesetzgebungsverfahren verschlankt werden. Der erste Omnibus-Vorschlag sieht eine umfassende Vereinfachung der Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (CSRD) und Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) vor. Ein weiteres Omnibus-Paket soll durch eine neue Definition von kleinen Midcap-Unternehmen die regulatorische Belastung verringern, sodass kleine und mittlere Unternehmen beim Wachstum weniger Hürden überwinden müssen.

Im Bereich der Sozialpolitik sind für 2025 zunächst ausschließlich nicht-legislative Vorhaben angekündigt:

  • Union der Kompetenzen (Q1 2025)
  • Ein neuer Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer
    Rechte (Q4 2025)
  • Fahrplan für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze (Q4 2025)

Der seit 2008 im Rat blockierte Vorschlag für eine fünfte Gleichbehandlungs-Richtlinie wird zurückgenommen.

Nachhaltigkeits-Omnibus

Mit dem am 26. Februar vorgestellten Omnibus-I-Paket zu CSDDD, CSRD und Taxonomie hat die EU-Kommission das erste große Vorhaben zur Vereinfachung von Berichts- und Sorgfaltspflichten auf den Weg gebracht. Folgende Maßnahmen sind aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber besonders begrüßenswert:

Sorgfaltspflichten-Richtlinie - CSDDD

Die Harmonisierung der nationalen Regelungen soll ausgeweitet werden, um Abweichungen zwischen den Mitgliedstaaten zu minimieren, einschließlich strengerer nationaler Regelungen. Die Pflicht zur eingehenden Bewertung soll auf unmittelbare Geschäftspartner begrenzt werden, wobei sie auf mittelbare Geschäftspartner ausgedehnt werden kann, wenn es plausible Informationen über potenzielle negative Auswirkungen gibt. Die regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch Unternehmen soll nur noch alle fünf Jahre erfolgen, jedoch bleibt die Pflicht zur anlassbezogenen Überprüfung bestehen. Des Weiteren soll der eigenständige Haftungstatbestand gestrichen und stattdessen auf die Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten verwiesen werden. Zudem wird die umsatzbezogene Vorgabe zur Sanktionshöhe aufgehoben. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten soll mittels eines separaten Richtlinienvorschlags auf Juli 2027 und die Geltungsfrist für die größten Unternehmen auf Juli 2028 verschoben werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie - CSRD

Der Omnibusvorschlag zur CSRD bringt einige Verbesserungen, darunter die Anhebung der Größenkriterien für Unternehmen, die erstmals zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind (mindestens 1.000 Beschäftigte, Nettoumsatz über 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme über 25 Mio. Euro). Außerdem soll die Prüfung auf begrenzte Sicherheit (limited assurance) beschränkt werden. Die bestehenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sollen überarbeitet und vereinfacht werden, wobei unklare Definitionen geklärt und die Kohärenz verbessert werden sollen. Diese Überarbeitung soll spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen. Darüber hinaus sollen die sektorspezifischen Standards gestrichen werden. Der „Trickle-Down“-Effekt soll beseitigt werden, indem der freiwillige Standard für KMU (VSME) durch delegierte Rechtsakte verabschiedet wird, um so den Informationsbedarf auf das für den VSME-Standard festgelegte Minimum zu begrenzen. Zudem schlägt die Kommission vor, bis 2026 Leitlinien für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung herauszugeben, anstatt Standards festzulegen. Die Geltungsfrist für erstmalig berichtende Unternehmen soll auf 2028 verschoben werden.

EU-Taxonomie

Im Hinblick auf die EU-Taxonomie sind ebenfalls wichtige Änderungen vorgesehen: Durch die Änderung der Größenkriterien für nach CSRD berichtspflichtige Unternehmen soll der Anwenderkreis der EU-Taxonomie reduziert werden. Berichte nach Taxonomie für nicht nach CSRD berichtspflichtige Unternehmen würden freiwillig bleiben. Darüber hinaus soll eine finanzielle Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung eingeführt und die Berichtsvorlagen um etwa 70 Prozent reduziert werden.

Ein guter Anfang

Mit ihrem Arbeitsprogramm für 2025 setzt die Europäische Kommission erste richtige Schwerpunkte, um die EU wieder auf den Kurs der Wettbewerbsfähigkeit zu bringen. Die Initiativen zur Vereinfachung müssen nun schnell und ehrgeizig verhandelt werden, damit sie zeitnah ihre Wirkung in der betrieblichen Praxis entfalten können. Es braucht zudem weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die auch die Sozialpolitik einschließen. Insbesondere im Bereich Arbeitnehmermobilität gibt es ein großes Bedürfnis nach Vereinfachung. Außerdem sollten Kommission, Rat und Parlament jetzt auch all die Vorhaben prüfen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden oder noch verhandelt werden. Mehr Bürokratie im Europäischen Betriebsrat oder beim Anbieten von Praktika steht im Widerspruch zu den Zielen der Kommission.

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