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Die Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie engagieren sich seit langem für die Ein- und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung. Um Beispiele und Impulse aus der Praxis zu diskutieren, war der BAVC mit Unternehmens- und Verbandsvertreterinnen und -vertretern aus der Branche am 21. März 2025 zu einem inklusionspolitischen Workshop im Bundesarbeitsministerium (BMAS) eingeladen.

Erfolgreiche Sozialpartner-Vereinbarung zur Inklusion 

Ein wichtiger Markstein für erfolgreiche Inklusion in den Chemie- und Pharma-Unternehmen ist der Abschluss der Sozialpartner-Vereinbarung „Betriebliche Teilhabe und Inklusion in der chemischen Industrie“ im Jahr 2020 gemeinsam mit dem Sozialpartner IGBCE. Die Sozialpartner-Vereinbarung hat wichtige Impulse gesetzt, um gute Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschäftigung zu schaffen. Motivation der Unternehmen ist zum einen die soziale Verantwortung. Aber zugleich sehen die Arbeitgeber auch das große Potenzial der Menschen mit Behinderung für die Fachkräftesicherung der Zukunft.

Vor dem Hintergrund der Alterung der Belegschaften treten neben der erforderlichen Unterstützung beim Einstieg ins Arbeitsleben auch Themen wie Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) oder Hilfestellung für Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen in den Vordergrund.  

Harmonisierung der Prozesse zwischen Unternehmen und Teilhabeträgern 

Das Zusammenspiel zwischen den Prozessen der Unternehmen und den Trägern zur Teilhabe und Inklusion läuft allerdings immer noch nicht rund. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigen, dass das Ziel, mehr Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu bringen, durch bürokratische Hürden und fehlende Harmonisierung zwischen den Abläufen in den Unternehmen und den Teilhabeträgerorganisationen wie z.B. Inklusions- und Integrationsämter immer wieder verhindert wird.

Um Menschen mit Behinderung die Aufnahme einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen oder sie bei Eintritt von gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsprozess zu halten, ist die wichtigste Stellschraube, diese Hürden zu beseitigen:

  • Die Antragsverfahren für Fördermittel passen häufig nicht zu den Prozessen in den Betrieben, z. B. bei Einstellungsverfahren von Auszubildenden. Neben großem Aufwand bestehen zu lange Wartezeiten auf Seiten der Inklusions- und Integrationsämter. Anträge auf Förderung und Teilhabe haben teilweise bis zu zwölf Monate Bearbeitungszeit.
  • Die Antragstellungen für Feststellung auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung dauern zu lang. Zu häufig erfolgen Ablehnungen, so dass der Betroffene Widerspruch einlegen muss.
  • Aus arbeitsmedizinischer Sicht fehlt es an frühzeitiger Unterstützung durch Psychotherapie oder Bewilligung von Hilfsmitteln, z.B. von Prothesen nach der Wiedereingliederung.
  • Die Erhöhung der Schwerbehindertenabgabe hat nicht zu einer Ausweitung der Beschäftigung von Menschen geführt. Die bürokratischen Vorgaben erschweren die Datenerfassung zur Ermittlung der Schwerbehindertenabgabe. Die langen Bearbeitungszeiten der Anträge auf Verschlechterung oder Feststellung der Schwerbehinderung verfälschen die Schwerbehindertenquote.
  • Statt einer Ausgleichsabgabe mit Strafcharakter wäre ein System mit Anreizen für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zielführender. Für den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht gegenüber dem Arbeitgeber keine Anzeigepflicht für das Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung, daher besteht häufig in den Betrieben eine Dunkelziffer zur Anzahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen. Helfen würde die Ermittlung der Quote über die Integrationsämter, da dort die Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderung erfolgen.

Konstruktiver Austausch zwischen BMAS und Chemie-Arbeitgebern

In dem Gespräch mit den Experten aus dem BMAS konnten die beteiligten Unternehmen   Ã¼ber ihre vielfältigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Inklusion anhand von konkreten Beispielen berichten. Dabei stand im Mittelpunkt, den bestehenden Herausforderungen und Problemen konstruktive Lösungsansätze aus der Praxis gegenüberzustellen und damit die Prozesse zwischen Unternehmen und Inklusionsträgern nachhaltig zu verbessern. 

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