Chemie³-Praxisguide Nachhaltigkeitsberichterstattung: Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Taxonomie
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird derzeit fast nur unter zwei Schlagworten diskutiert: „Omnibus“ und „Stop the clock“. Ziel ist es, auch kleineren und mittleren Unternehmen zu ermöglichen, einen korrekten und fundierten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Was dabei häufig übersehen wird: Neben der Erfüllung der Corporate Sustainability Reporting Directice (CSRD) ist es noch nicht getan. Wer unter die CSRD fällt, der muss ebenfalls die EU-Taxonomie erfüllen. Hier setzt der neue Baustein des Chemie³-Praxisguides Nachhaltigkeitsberichterstattung an.
Die EU-Taxonomie-Verordnung dient als verbindliches Klassifikationssystem zur Einstufung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten. Unternehmen müssen die Ergebnisse der Taxonomie-Prüfung in ihrer nichtfinanziellen Erklärung veröffentlichen. Die Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu fördern, Finanzströme für eine emissionsarme und ressourceneffiziente Wirtschaft zu mobilisieren und den Übergang zur Klimaneutralität sowie den Schutz von Wasserressourcen und Biodiversität zu unterstützen. Sie schafft Transparenz und Vergleichbarkeit, um Unternehmen und Investoren bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsleistungen zu unterstützen.
Der neu erschienene Abschnitt zur Taxonomie des Chemie³-Praxisguides enthält eine Handlungsanleitung zur Bestimmung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten sowie den Kennzahlen, die berichtet werden müssen. Sie finden darin zudem Tipps für die Durchführung des Prozesses in Ihrem Unternehmen sowie eine Checkliste für den Prüfprozess.
Die Handlungsanleitung wird begleitet von zwei Tools, die bei der Umsetzung unterstützen: Die Präsentation „Wissensvermittlung zur EU-Taxonomie“ können Sie beispielsweise nutzen, um interne Stakeholder zu informieren. Das Excel-Template zur Bestimmung der Taxonomiekennzahlen hilft dabei, taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren, die Taxonomiekonformität zu prüfen und die zu berichtenden Datenpunkte im vorgegebenen Format darzustellen. Die Tools stehen ausschließlich den Mitgliedern von BAVC, IGBCE und VCI zur Verfügung.