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Mit dem politischen Herbst beginnt in Brüssel eine Phase intensiver legislativer Aktivität, die zentrale Weichenstellungen für die Arbeitswelt der Zukunft vorsieht. Ein Überblick über die wichtigsten Dossiers:

EBR-Richtlinie

Die zwischen Kommission, Rat und Parlament erreichte vorläufige Trilog-Einigung zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte zeigt, dass sich Unternehmen auf weitreichende Änderungen einstellen müssen. Insbesondere die Aufhebung des Bestandsschutzes und die Vermischung von nationalen und EBR-Zuständigkeiten sind aus unserer Sicht unverhältnismäßig. Nachdem die vorbereitenden Gremien in Rat und Parlament die vorläufige Trilog-Einigung zur EBR-Richtlinie angenommen haben, stehen noch die finalen Abstimmungen des parlamentarischen Plenums und Ministerrats aus.

Praktika-Richtlinie

Der Richtlinienvorschlag verfolgt das Ziel, Mindeststandards für Praktikumsverhältnisse zu etablieren und Scheinpraktika zu bekämpfen. Dabei verschwimmen aber die Grenzen zwischen freiwilligen Praktika und Praktika im Rahmen von Ausbildung, dualem Studium und aktiver Arbeitsmarktpolitik. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit sowie Bürokratiepflichten könnten dazu führen, dass Unternehmen künftig weniger oder gar keine Praktika mehr anbieten – mit negativen Folgen für Berufsorientierung und Nachwuchsgewinnung. In den für Herbst geplanten Trilog-Verhandlungen müssen die Ko-Gesetzgeber dringend umsteuern, um funktionierende nationale Modelle nicht zu gefährden. 

Nachhaltigkeits-Omnibus

Mit dem Nachhaltigkeits-Omnibus plant die Europäische Kommission, die Richtlinien über Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu vereinfachen. Die Vorschläge für Harmonisierung, Begrenzung der Prüfungstiefe und Reduzierung von Berichtspflichten sind wichtige Schritte in die richtige Richtung – weitergehende Maßnahmen zur spürbaren Entlastung von Unternehmen bleiben jedoch notwendig. Das Parlament wird im Herbst über seine Positionierung abstimmen und damit den Weg für Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat frei machen.

eDeclaration

Die eDeclaration soll Entsendemeldungen EU-weit vereinheitlichen und Bürokratie abbauen. Voraussetzung dafür ist aus Arbeitgebersicht ein digitales Meldeformular mit verbindlicher Maximalliste. Zusätzliche nationale Angaben müssen ausgeschlossen bleiben. Ein weiterer Schritt zur Vereinfachung wäre eine Verknüpfung mit der A1-Bescheinigung. Trilog-Verhandlungen werden auch im Herbst starten. 

Algorithmisches Management am Arbeitsplatz

Die Diskussion um algorithmisches Management am Arbeitsplatz nimmt Fahrt auf. Eine von der Europäischen Kommission beauftragte Studie legt Regelungslücken bei Transparenz, Rechenschaftspflicht und Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen nahe. Das Parlament arbeitet an einem legislativen Initiativbericht, der einen Richtlinienvorschlag der Kommission vorbereiten soll. Aus Arbeitgebersicht besteht kein Bedarf für neue Gesetzgebung – bestehende Regelwerke wie DSGVO und KI-Verordnung bieten bereits einen robusten Rahmen.

Mobiles Arbeiten und Recht auf Nichterreichbarkeit

Die Europäische Kommission erwägt legislative Maßnahmen zu mobilem Arbeiten und einem Recht auf Nichterreichbarkeit. Die Europäischen Sozialpartner werden aktuell konsultiert, um zu entscheiden, ob sie selbst hierüber verhandeln wollen. Sollten sie sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, wird die Kommission in den nächsten Monaten aktiv werden.

Betriebliche Altersversorgung

Die Europäische Kommission plant für das vierte Quartal eine Empfehlung zur automatischen Einbeziehung in die betriebliche Altersversorgung sowie eine Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) und der Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP).

Die Akzeptanz der bAV in unserer Branche beruht auf Freiwilligkeit und tariflicher Verankerung – staatlich verordnete Pflicht-Modelle untergraben diese Prinzipien. Ein PEPP ist in funktionierenden bAV-Systemen überflüssig; regulatorische Marktinterventionen sind nicht zielführend. Die EbAV-II-Richtlinie sollte als Instrument der Mindestharmonisierung erhalten bleiben, um die Integration der betrieblichen Altersversorgung in nationale Arbeits- und Sozialrechtssysteme weiterhin zu ermöglichen und zu stärken.

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