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In der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie sind die Arbeitskosten auch 2024 gestiegen – sie liegen auf einem neuen Rekordniveau. Dies geht aus aktuellen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) hervor.

Über 65 Euro für eine Arbeitsstunde

Je geleisteter Beschäftigtenstunde betrugen die Arbeitskosten der Branche im Jahr 2024 im Durchschnitt nun 65,26 Euro. Das waren 1,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die gesamten Arbeitskosten lagen mit durchschnittlich 104.709 Euro für Vollzeitbeschäftigte erneut deutlich über der Marke von 100.000 Euro, die in 2023 erstmals überschritten wurde. Auf Jahresbasis ergab sich eine Steigerung um 1,8 Prozent. Die Summe setzt sich dabei aus folgenden Komponenten zusammen.

BAVC IMPULS Arbeitskosten Chemie Pharma 2024

Der Bruttojahresverdienst der Beschäftigten in Vollzeit betrug 2024 durchschnittlich 79.394 Euro und lag damit um 1,7 Prozent über dem Vorjahr. Hierin enthalten sind das Entgelt für die Tage mit tatsächlich geleisteter Arbeit (54.221 Euro) und die Vergütung für arbeitsfreie Tage wie Urlaub, Feiertage oder bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (14.334 Euro). Die Vergütung für arbeitsfreie Tage macht damit weiterhin 18 Prozent des Bruttojahresverdienstes aus. Ebenfalls ein Teil des Bruttojahresverdienstes sind die fest vereinbarten Sonderzahlungen wie Jahresleistung oder Urlaubsgeld und auch weitere tariflich vereinbarte Einmalzahlungen (6.885 Euro) sowie leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzzahlungen (3.954 Euro).

Während das Direktentgelt für Tage mit tatsächlich geleisteter Arbeit 2024 um 3,0 Prozent und auch die Kosten für die Vergütung arbeitsfreier Tage mit plus 2,2 Prozent erneut deutlich stiegen, waren die Einmalzahlungen stark rückläufig. Die fest vereinbarten Sonderzahlungen fielen um 5,2 Prozent und die leistungs- und erfolgsabhängigen Zusatzzahlungen gingen um 3,9 Prozent zurück. Ursache hierfür dürfte vor allem die weiterhin extrem schwache wirtschaftliche Entwicklung sein, die zu Kürzungen bei Erfolgsbeteiligungen und auch der verstärkten Nutzung von Öffnungsklauseln für tarifliche Einmalzahlungen geführt hat.

Krankenversicherungsbeiträge steigen massiv

Für die gesamten Kosten, und damit die Wettbewerbsfähigkeit eines Arbeitsplatzes am Standort Deutschland, ist jedoch nicht allein der Bruttojahresverdienst entscheidend. Die gesamten durch die Beschäftigung verursachten Kosten sind hier ausschlaggebend. Zum Bruttojahresverdienst hinzu kommen vor allem die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Sie betrugen 2024 durchschnittlich 13.072 Euro je Vollzeitbeschäftigten und kletterten damit um 2,5 Prozent – erneut schneller als der durchschnittliche Bruttojahresverdienst. Insbesondere die Zahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung stiegen aufgrund der Beitragsentwicklung in diesen Zweigen der Sozialversicherung mit plus 3,7 Prozent massiv. Während die Entwicklung der Abgaben an die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung (je plus 1,7 Prozent) angesichts der unveränderten Beitragssätze im Einklang mit der Entwicklung der Bruttojahresverdienste lagen, stiegen die Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaften sogar geringfügig langsamer (1,6 Prozent). Weiterhin gilt es, die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (6.924 Euro, plus 1,7 Prozent) sowie sonstige Personalzusatzkosten (5.319 Euro, plus 1,7 Prozent) für die Errechnung der gesamten Arbeitskosten zu berücksichtigen. Diese enthalten zum Beispiel Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Abfindungen oder Kantinenzuschüsse und auch Sonderzahlungen zur Vermögensbildung sind hier eingerechnet. Daraus ergibt sich in Summe der Wert von 104.709 Euro.

Personalzusatzkosten weiter auf hohem Niveau

Ein wesentlicher Treiber für die hohen Arbeitskosten in Deutschland sind somit weiterhin die Kosten, die Arbeitgeber in Ergänzung zur Entlohnung der tatsächlich geleisteten Arbeit mit dem vereinbarten Stundensatz und den leistungsabhängig vereinbarten Zusatzzahlungen noch zu tragen haben. Diese setzen sich aus der Vergütung für arbeitsfreie Tage, leistungsunabhängigen Sonderzahlungen, Sozialversicherungsbeiträgen, Aufwendungen für die Altersversorgung und den sonstigen Personalzusatzkosten zusammen. In 2024 summierten sie sich auf durchschnittlich 46.534 Euro. Bezogen auf die Summe aus Direktentgelt für geleistete Arbeit sowie leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzzahlungen (zusammen 58.175 Euro) lagen sie damit bei 80 Prozent. Bedingt durch das gestiegene Entgelt für geleistete Arbeit und die wie schon im Vorjahr erneut deutlich rückläufigen fest vereinbarten Sonderzahlungen ist der Wert damit aber noch einmal etwas niedriger als im Jahr zuvor. Auf jeden von den Arbeitgebern für die tatsächliche Arbeit und Leistung gezahlten Euro kamen 2024 dennoch 80 weitere Cent für gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Zusatzkosten hinzu. Auch diese müssen Arbeitgeber aus den Erlösen für die produzierten Waren finanzieren.

Weitere Steigerung bei Entgeltfortzahlung

Auch die Aufwendungen der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind 2024 weiter gestiegen. Der Wert lag bei durchschnittlich 3.760 Euro pro Jahr für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeitenden. Nach den sehr deutlichen Steigerungen dieses Wertes in den Vorjahren war der Anstieg diesmal mit 0,7 Prozent allerdings unterdurchschnittlich. Im mehrjährigen Vergleich bleibt die Entwicklung gleichwohl dramatisch. Gegenüber dem Basisjahr der aktuellen Arbeitskostenstatistik, dem Jahr 2020, sind die durchschnittlichen Aufwendung der Arbeitgeber in der chemisch-pharmazeutischen Industrie für die Entgeltfortzahlung in vier Jahren um 46 Prozent gestiegen. Die Arbeitskosten insgesamt wuchsen im selben Zeitraum um 15,7 Prozent und das Direktentgelt für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden um 14,8 Prozent.

Methodenhinweise

Grundlage der Arbeitskostenberechnung sind die alle vier Jahre durchgeführten Arbeitskostenerhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vorliegenden Daten zu den Arbeitskosten 2024 beruhen auf der Fortschreibung der Ergebnisse für das Jahr 2020. Zur Fortschreibung werden Hilfsstatistiken herangezogen, wie laufende Verdiensterhebungen, Beitragssätze und -bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Mit den alle vier Jahre stattfindenden Erhebungen ergeben sich jeweils auch Umstellungen und Korrekturen in den Daten; mit früheren Berechnungen sind die aktuellen Ergebnisse dadurch immer nur eingeschränkt vergleichbar. Zusätzlich ist zu beachten, dass die für die Fortschreibung herangezogene Verdienststatistik des Statistischen Bundesamtes in 2022 umgestellt wurde, dies schränkt die Vergleichbarkeit mit früheren Jahren ein. Zudem kann es laufend zu Revisionen und Korrekturen der Daten auch vergangener Jahre kommen. Die Berechnung erfolgt durch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) für den BAVC.

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