BAVC-Expertentagung: Reduzierung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Der BAVC hat in einer Veranstaltung Ende September die Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung des Krankenstandes in den Betrieben diskutiert. Neben der Vorstellung des bereits bestehenden Rechtsrahmens und vielfältigen Impulsen aus der betrieblichen Praxis wurden auch Forderungen an die Politik formuliert.
Mit einem fundierten Impulsvortrag eröffnete Professor Nicolas Ziebarth (ZEW) die zweitägige Veranstaltung. Er zeigte anhand aktueller Zahlen und internationaler Vergleiche, wie Lohnfortzahlung und verändertes Krankmeldungsverhalten die Fehlzeiten beeinflussen. Mit großem Interesse wurden seine Vorschläge zu politischen und betrieblichen Lösungsansätzen aufgenommen, etwa zur Teilzeitkrankschreibung oder zu gezielten Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).
Im Anschluss wurden gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Fehlzeiten beleuchtet. Zunächst thematisierte Christiane Debler (BAVC) die finanziellen Belastungen der Arbeitgeber durch Entgeltfortzahlung und die aktuelle Situation bei der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. 2024 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland ca. 82 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Neben konkreten Maßnahmen, wie Fehlverhalten und medizinisch nicht begründete Krankschreibungen eingedämmt werden können, betonte sie die Notwendigkeit, das Vertrauen in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu stärken. Derzeit werden zu häufig AU-Bescheinigungen durch nichtärztliches Personal oder über Online-Plattformen erstellt. Große Zustimmung fand die Forderung, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten erhält für ein schnelleres und unbürokratisches Überprüfen bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit.
Abschließend richtete Johanna Schönrok-Kuczynski (BAVC) den Blick auf Strategien zur Kostenbegrenzung bei der Entgeltfortzahlung sowie auf den Ausbau von Präventionsmaßnahmen. Ein besonders großer Hebel wird in der generellen Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen gesehen – unabhängig davon, ob eine Fortsetzungserkrankung oder Erst-Erkrankung vorliegt. Des Weiteren müssen Zuschläge für nicht eingetretene Mehrbelastungen (z.B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit bzw. Mehrarbeit) von der Entgeltfortzahlung ausgeschlossen werden.
Christian Bussay veranschaulichte praxisnah, wie bei Wacker Chemie präventive und reaktive Maßnahmen sinnvoll miteinander verzahnt werden. Dazu zählen beispielsweise Gesundheitswochen, unterstützende Angebote wie Entziehungskuren, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sowie strukturierte Fehlzeitengespräche. Ergänzend wurden Regelungen zu Nachweispflichten und der Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen thematisiert. Besonders bereichernd war die Diskussion über eine rechtssichere und faire Ausgestaltung dieser Prozesse sowie die verantwortungsvolle Rolle der Führungskräfte bei der Bewertung und Steuerung von Fehlzeiten.
Ann-Christine Tröbs (BAVC) stellte die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zur Reaktion auf auffällige Fehlzeiten und potenziellen Missbrauch von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in den Mittelpunkt ihres Vortrags. Sie zeigte auf, wie Arbeitgeber bei häufigen Kurzzeiterkrankungen oder auffälligen Mustern Verdachtsmomente rechtlich bewerten und die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln können. Dabei erläuterte sie u.a. die Unterschiede zwischen Fortsetzungserkrankungen und Verhinderungsfällen sowie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG.
In ihrem zweiten Vortrag gab sie praxisnahe Hinweise zur Dokumentation, zur Prüfung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und zu arbeitsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten wie Abmahnung, personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigung. Zudem ging sie noch auf die Anzeige- und Nachweispflichten sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ein.
Johanna Schönrok-Kuczynski (BAVC) eröffnete mit ihrem Vortrag den zweiten Veranstaltungstag. Sie gab einen Überblick über betriebliche Handlungsmöglichkeiten wie Fehlzeitenanalyse, achtsame Unternehmenskultur, gesunde Führung, umfassendes BGM und BEM. Dabei verwies sie auf die gemeinsam in einer ad-hoc Arbeitsgruppe entwickelte und zwischenzeitlich aktualisierte Handlungshilfe des BAVC für seine Mitglieder zu dem Thema „Strategien zur Senkung von Arbeitsunfähigkeitszeiten“.
Der Vortrag von Nils Balser (Merck) über das innovative BGM-Cockpit machte den partnerschaftlichen Ansatz innerhalb des Unternehmens deutlich: Im BGM arbeiten u.a. Führungskräfte, HR, Gesundheitsdienste und Mitarbeitende eng zusammen, um gemeinsam Lösungen zur Reduzierung von Fehlzeiten zu entwickeln und umzusetzen. Das BGM-Cockpit vereint alle relevanten Gesundheitskennzahlen und schafft Transparenz für alle Beteiligten. Beratungsgespräche, sowohl freiwillig als auch verpflichtend für kritische Bereiche, werden auf Basis einer ganzheitlichen Datenbasis geführt, Maßnahmen werden gemeinsam geplant und ihr Erfolg kontinuierlich überwacht.
Im Vortrag von Andreas Erb (AbbVie) wurde deutlich, wie das Unternehmen das Arbeitsunfähigkeitsmanagement auf eine enge und vertrauensvolle Kooperation aller relevanten Akteure setzt. Betriebsärzte, Führungskräfte, HR, Krankenkassen und externe Fachdienste arbeiten Hand in Hand, um Beschäftigte individuell und frühzeitig zu unterstützen. Durch betriebsärztliche Beratung, individuelle Unterstützung und ein strukturiertes Eingliederungsmanagement werden Mitarbeitende von der ersten Beratung nach zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit bis zur stufenweisen Wiedereingliederung umfassend begleitet. Besonders die Betriebsärzte übernehmen eine zentrale Rolle als Lotsen, indem sie gemeinsam mit internen und externen Partnern passgenaue Lösungen für jeden Einzelfall ermöglichen.
Der Schlussvortrag „10 arbeitsrechtliche Fallstricke beim BEM“ von Julia Rosemann (BAVC) behandelte Herausforderungen bei der Durchführung des BEM. Die Praxisbeispiele der Unternehmensvertreter, der Erfahrungsaustausch sowie der Workshop „Lessons Learned – Chancen und Herausforderungen“ rundeten das Programm ab und gaben den Teilnehmenden konkrete Impulse für die Umsetzung.





