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Eine Kommission aus Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hat Ende Januar ihren Abschlussbericht für eine Sozialstaatsreform mit insgesamt 26 Empfehlungen vorgestellt. Ziel und Auftrag ist ein grundlegend modernisierter, digitaler und effizienter Sozialstaat, der Bürger und Verwaltung entlastet und Verfahren beschleunigt. Das soziale Schutzniveau soll dabei ohne Leistungsausweitungen- oder -kürzungen bewahrt werden – so die Vorgabe der Bundesregierung.

Die Arbeitgeber hatten im Vorfeld bereits Vorschläge eingebracht. Ziel darf nicht nur sein, dass Menschen leichter an Leistungen kommen. Es muss genauso intensiv daran gearbeitet werden, dass sie möglichst gar keine Leistungen brauchen. Leistungsbezug sollte - wenn irgend möglich - nur vorübergehend sein.

Mit den in den vier Handlungsfeldern vorgeschlagenen Maßnahmen wird versucht, die zentralen Schwächen des bestehenden Systems aufzugreifen:

Sozialleistungen zusammenfassen

Der Sozialstaat soll durch Zusammenlegung von Leistungen (z. B. Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld) schlanker werden. Die Zuständigkeiten sollen klarer und Verfahren transparenter geregelt werden, um so schnellere Hilfe und einen direkten Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Künftig sollen für erwerbsfähige Personen ausschließlich die Jobcenter und für nicht erwerbsfähige Bürger die Kommunen zuständig sein. Dies reduziert vier Behördenwege auf zwei.

Erwerbsanreize verbessernnausbauen

Derzeit setzt die Transferentzugsrate, also der Anteil, um den die staatlichen Sozialleistungen bei eigenem Einkommen gekürzt werden, falsche Anreize für mehr Arbeit. Belohnt werden soll künftig die Aufnahme oder Ausweitung von Erwerbsarbeit, indem sehr geringe Einkommen künftig stärker auf die Sozialleistungen angerechnet werden, höhere Einkommen hingegen weniger stark. Dieses wichtige Vorhaben soll bereits im Rahmen der für das Frühjahr verabredeten Reform „Neue Grundsicherung II“ umgesetzt werden.

Die Kommission empfiehlt, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Zugang zu Sozialleistungen für EU-Ausländer an eine umfassendere Beschäftigung zu knüpfen. Bislang entstehen Leistungsansprüche schon bei relativ geringfügigem Umfang der Beschäftigung.

Sozialrecht vereinfachen

Eine Entlastung der Verwaltung soll Zeit und Geld sparen. Ziel ist es, das ineffiziente Hin und Her zwischen Behörden zu beenden und Verfahren zu vereinfachen. Wo immer möglich, sollen Leistungen pauschalisiert und automatisiert ausgezahlt werden, wie z. B. als antragsloses Kindergeld und zentrale Verwaltung beim Elterngeld. Erreicht werden soll dies u.a. mit Vereinheitlichung zentraler Rechtsbegriffe (z. B. Einkommen, Altersstufen, Haushaltsbegriff).

Verwaltung digitalisieren und modernisieren

Die Digitalisierung soll konsequent vorangetrieben werden. Die dafür erforderlichen Investitionen könnten die Verwaltungskosten - nicht zuletzt vor Ort in den Kommunen - auf lange Sicht enorm reduzieren. Der Aufbau eines zentralen digitalen Sozialportals mit klaren Zuständigkeiten und einheitlichen Standards ist der Schlüssel für einen modernen Sozialstaat. Dazu gehören verbindliche IT-Standards, Ausbau des Datenaustauschs zwischen Behörden, Nutzung von KI zur Automatisierung, Vereinfachung des Sozialdatenschutzes und Förderung hybrider Beratungsangebote. Dafür sollten Arbeits- und Digitalministerium in dem gemeinsamen Expertengremium in den kommenden Monaten den Grundstein legen.

Bewertung aus Arbeitgeberperspektive

Aus Sicht der Arbeitgeber sind die vorgelegten Reformideen im Grundsatz richtig und notwendig. Die Vielzahl paralleler Leistungssysteme und Verwaltungswege belastet Bürger und Verwaltung gleichermaßen.

Die Vorschläge der Sozialstaatskommission bieten nun eine Chance für eine echte Sozialstaatsreform. Mit der Neusystematisierung schlägt die Kommission ein verständlicheres und leistungsfähigeres Sozialleistungssystem mit weniger Bürokratie vor. So sollen die Anreize erhöht werden, den Lebensunterhalt stärker aus eigener Arbeit zu sichern und aus dem Transferbezug herauszuwachsen. Damit setzt die Kommission an einem Kernproblem an: Für Menschen in der Grundsicherung lohnt sich Erwerbsarbeit oft zu wenig. Das derzeitige System begünstigt geringfügige und teilzeitnahe Beschäftigung, weil sich niedrige Einkommen vergleichsweise attraktiv mit Bürgergeld aufstocken lassen.

Die Vorschläge adressieren zentrale Schwächen des bestehenden Systems, lassen in der Ausgestaltung aber noch viele Fragen offen. Es braucht jetzt einen klaren Fahrplan und politischen Mut für notwendige Entscheidungen. Weitere Verzögerungen würden das Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit des Sozialstaats untergraben und Chancen zur Verwaltungsentlastung ungenutzt lassen. Bedacht werden muss auch, dass einfachere Verfahren den bürokratischen Aufwand zwar senken, aber zugleich die Inanspruchnahme erhöhen und Mehrausgaben auslösen können.

Mindestens genauso ambitioniert muss sich jetzt auch die Reform der Sozialversicherungen anschließen. Neben der vorgelegten Idee für Sozialstaatsreformen ist eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen zur Kostenreduktion dringend erforderlich. Ohne strukturelle Einsparungen in Kranken‑, Renten‑ und Pflegeversicherung bleiben Beitragssätze langfristig unter Druck – mit Folgen für Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Standortqualität.

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