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Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Die Gesamtausgaben der Krankenkassen stiegen 2025 um 7,8 Prozent von 327 auf 352 Milliarden Euro. Für 2026 wird ein weiterer Ausgabenanstieg um 6,6 Prozent auf rund 370 Milliarden Euro erwartet, während die Beitragseinnahmen um weniger als fünf Prozent zulegen. Inzwischen werden nahezu 60 Milliarden Euro über Zusatzbeiträge finanziert. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt Anfang 2026 bei 3,13 Prozent und hat sich damit innerhalb von drei Jahren verdoppeltAllein für das Jahr 2027 wird eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro erwartet. Auch über diesen Zeitraum hinaus sind tiefgreifende Reformen erforderlich, um ein weiteres Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen zu verhindern und die Belastungen für Arbeitgeber und Versicherte zu begrenzen. Trotz dieser hohen Ausgaben ist die Versorgungsqualität nicht zufriedenstellend. Die Lebenserwartung in Deutschland liegt im europäischen Vergleich nur im Mittelfeld.

Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30. März 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze vorgestellt. Sie wurden auf Basis ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung sowie auf Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit nach drei Kategorien differenziert. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die Begrenzung der Ausgabendynamik gelegt.

Würden alle Vorschläge umgesetzt, würde sich das Einsparvolumen im Jahr 2027 auf 42,3 Milliarden Euro belaufen. Gerechnet auf das Jahr 2030 würden die GKV-Finanzen sogar um mehr als 60 Milliarden Euro entlastet.

Die Vorschläge sind als Baukastensystem angelegt. Empfohlen wird unter anderem, den Anstieg der Vergütungen für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser zu begrenzen. Doch auch auf die Versicherten könnten Belastungen zukommen. So empfiehlt die Kommission eine Anhebung der seit vielen Jahren weitgehend unveränderten Patientenzuzahlungen gemäß der Inflationsrate. Einschränkungen sollen beispielsweise beim Hautkrebsscreening, Kieferorthopädie und durch die Einführung von Zweitmeinungen erfolgen. Die Erhöhung oder Einführung von Steuern auf Tabak, zuckergesüßte Getränke oder Spirituosen wäre ein Instrument der Prävention und könnte zugleich die Einnahmen steigern. Ein weiterer Vorschlag ist die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten.

Bis Ende Juli soll ein Kabinettsentwurf vorliegen, damit bis zum Herbst Klarheit für die Zusatzbeiträge besteht.

Finanzierung der GKV neu ausrichten

Im Mittelpunkt für die Umsetzung dieser Empfehlungen muss die Notwendigkeit der Rückkehr zu einer strikt einnahmeorientierten Ausgabenpolitikstehen. Der gesetzlich verankerte Grundsatz der Beitragssatzstabilität wird bislang nicht konsequent umgesetzt. Allein im Jahr 2025 hätten die Ausgaben im Vergleich zum Status quo um rund zwölf Milliarden Euro niedriger ausfallen müssen.

Die notwendigen Konsolidierungsanstrengungen müssen auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Staat ist gefordert, die Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfänger vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln zu finanzieren. Der jährliche Fehlbetrag liegt hier bei rund zehn Milliarden Euro.

Zugleich sollte sich die gesetzliche Krankenversicherung stärker auf eine verlässliche Basissicherung konzentrieren. Diese muss die medizinisch notwendige Versorgung gewährleisten, zugleich aber verzichtbare Leistungen ausschließen. Auf diese Weise lassen sich Kosten senken, ohne die Versorgungsdichte oder -qualität zu beeinträchtigen. Erforderlich sind höhere Effizienz, mehr Wettbewerb in der Versorgung, größere Vertragsfreiheit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie eine konsequente Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Vergütung sollte sich stärker an nachweisbaren Behandlungsergebnissen und Qualitätskriterien orientieren und weniger an der bloßen Leistungsmenge.

Krankenhausreform – Ziel verfehlt?

Mehr als ein Drittel der GKV‑Leistungsausgaben entfällt auf den Krankenhausbereich. Die Ausgaben für stationäre Behandlungen stiegen 2025 um 9,6 Prozent beziehungsweise 9,7 Milliarden Euro auf insgesamt 111 Milliarden Euro – obwohl die Zahl der Behandlungsfälle zurückging. Die ursprüngliche Krankenhausreform zielte auf mehr Spezialisierung, verbindliche Mindestvorgaben und eine höhere Behandlungsqualität. Das schließlich verabschiedete Gesetz bleibt hinter diesen Zielen zurück und wurde im Gesetzgebungsverfahren deutlich abgeschwächt.

Ambulant vor stationär – Steuerung verbessern

Auf die ambulante ärztliche Versorgung entfallen mehr als 15 Prozent der GKV‑Leistungsausgaben. Seit 2015 sind diese Ausgaben um 56 Prozent gestiegen. Ein erheblicher Teil der Leistungen erfolgt ungesteuert, ohne dass dies zu einer besseren medizinischen Versorgung führt.

Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Mehrfachbehandlungen ist eine gezieltere Patientensteuerung erforderlich. Eine bessere Verzahnung von Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern sowie die Etablierung einer Primärversorgung könnten den Zugang zur passenden Behandlung für Patienten und Patientinnen verbessern. Denkbar ist auch eine unterstützende Steuerung über Zuzahlungen bei Selbstüberweisungen zu Fachärzten.

Zentral ist zudem die verbindliche Nutzung der elektronischen Patientenakte. Sie verbessert die Informationsverfügbarkeit, ermöglicht eine lückenlose Dokumentation, reduziert Medikations- und Untersuchungsfehler und schafft Transparenz für die Versicherten.

Ergänzend könnte eine jährliche Übersicht über die abgerechneten ambulanten und stationären Leistungen das Kostenbewusstsein der Versicherten stärken. Mehr Transparenz fördert Eigenverantwortung und kann Fehlanreize im System reduzieren. Zudem sollte geprüft werden, ob Versicherte mit entsprechender finanzieller Leistungsfähigkeit stärker an den Kosten medizinischer Leistungen und der Pflege beteiligt werden können.

Arzneimittelversorgung zwischen Kostensteuerung und Innovation

Die Ausgaben der GKV für Arzneimittel beliefen sich 2024 auf rund 55,2 Milliarden Euro und machten damit etwa 17 Prozent der Leistungsausgaben aus. Der Anstieg ist weniger auf Mengeneffekte zurückzuführen als auf strukturelle Verschiebungen, da andere Leistungsbereiche stärker budgetiert sind.

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist seit 2011 ein zentrales Instrument der Ausgabensteuerung. Nach Berechnungen des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen belief sich die Entlastung der GKV im Jahr 2025 auf rund 12,2 Milliarden Euro. Kostentreiber sind insbesondere innovative Therapien für seltene Erkrankungen. Das AMNOG‑Privileg für sogenannte Orphan Drugs trägt den besonderen Forschungs- und Bewertungsbedingungen Rechnung und ermöglicht den Marktzugang neuer Therapien. Dieses spezielle Verfahren soll nach den Vorschlägen der Finanzkommission erhalten bleiben. Ohne diese Regelung bestünde das Risiko, dass innovative Arzneimittel in Deutschland nicht mehr verfügbar wären.

Aus Sicht der Arbeitgeber und der pharmazeutischen Industrie bedarf es daher einer ausgewogenen Diskussion, die sowohl Kostensteuerung als auch Innovationsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Beschäftigung berücksichtigt. Die nun vorgeschlagenen Sparanstrengungen wie die Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags oder Selektivverträge für therapeutisch gleichwertige Arzneimittel unter Patent dürfen nicht zulasten des Pharmastandortes Deutschland gehen.

Mehrwertsteuer senken – GKV gezielt entlasten

Ein erhebliches Entlastungspotenzial liegt in der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Humanarzneimittel von 19 auf 7 Prozent. Ermäßigte Steuersätze gelten bereits für zahlreiche Güter und Leistungen des täglichen Bedarfs und des Gemeinwohls. Im europäischen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Steuersätzen auf Arzneimittel. Eine Absenkung würde die GKV jährlich um sechs bis sieben Milliarden Euro entlasten, ohne negative Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Forschung oder Innovation.

Eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung auf hohem medizinischem Niveau ist keine Selbstverständlichkeit. Sie setzt Reformbereitschaft, Effizienz und Transparenz voraus – ebenso wie die gesellschaftliche Bereitschaft, Qualität, Fortschritt und Verlässlichkeit im Gesundheitssystem dauerhaft zu finanzieren. Nun geht es darum die mutigen Vorschläge der Finanzkommission zügig umzusetzen, da sie die Chance bieten, die Versorgungssicherheit der Versicherten und die nachhaltige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu erhalten.

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