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Trotz dramatisch schlechter Umfragewerte vertröstet die Bundesregierung Wirtschaft und Wähler auf den Sommer, bis sie die dringend notwendigen Strukturreformen auf den Weg bringen möchte. Sie hält damit an einem Zeitplan fest, der so allenfalls unter geopolitisch und ökonomisch stabilen Rahmenbedingungen sinnvoll gewesen wäre. Er berücksichtigt aber nicht das tatsächliche Ausmaß der wirtschaftlichen Krise und die noch lange anhaltenden negativen Auswirkungen des Kriegs im Nahen Osten.

Je länger sich aber die Politik weiter um die Reformen drückt, umso gravierender werden die Reformschritte ausfallen müssen und umso schwieriger werden zugleich die politischen Kompromisse. Dies gilt besonders angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen im Herbst. Für eine Kehrtwende braucht es daher jetzt grundlegende Reformen und keine faulen Kompromisse, wie sie jüngst mit Tankrabatt und Entlastungsprämie wider besseren Wissens von den Koalitionären beschlossen wurden.

Den Bürgern ist längst klar: Die Wettbewerbsfähigkeit des Landes steht auf dem Spiel. Die Politik sollte dies zum Maßstab ihres Handelns machen und nun die notwendigen Reformen auf den Weg bringen.

Flexiblere Arbeitszeiten schaffen notwendigen Spielraum

Der Acht-Stunden-Tag wirkt wie ein Relikt aus dem Industriezeitalter, der in Zeiten von Projektarbeit, Homeoffice und internationaler Zusammenarbeit zu starre Grenzen setzt. Bundesarbeitsministerin Bas will nun gegensteuern und bis Juni einen Gesetzentwurf zum Wechsel von der täglichen auf eine wöchentliche Betrachtung der zulässigen Höchstarbeitszeit vorlegen. Auf diese Weise könnten in arbeitsintensiven Phasen mehr Stunden geleistet und an anderen Tagen ausgeglichen werden – ohne die Gesundheit der Beschäftigten zu gefährden. Diese Flexibilität würde sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten mehr Spielraum verschaffen. Der Effekt sollte aber nicht durch Einführung einer digitalen Zeiterfassung konterkariert werden. Wer flexibel und vertrauensvoll die Zusammenarbeit regelt, darf nicht an anderer Stelle zu übermäßiger Kontrolle und Bürokratie gezwungen werden.

Der BAVC bringt sich intensiv in die Debatte ein und hat etwa gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Sozialpartnerdialog des BMAS teilgenommen. Der angekündigte Gesetzentwurf sollte endlich vorgelegt werden. Die jahrelangen Spekulationen über eine mögliche Ausgestaltung des Gesetzes führen zu großer Unsicherheit in den Unternehmen und tragen nicht zum Vertrauen in diese Bundesregierung bei.

Entgelttransparenz darf kein Bürokratiemonster werden

Entgeltgleichheit ist ein gesellschaftliches Ziel, das breite Unterstützung verdient. Wer jedoch echte Entgeltgleichheit will, muss die wahren Ursachen angehen, d.h. eine bessere Kinderbetreuung, klischeefreie Berufsorientierung und eine faire Steuer- und Sozialpolitik schaffen. Die noch vorhandene Lohnlücke zwischen Männern und Frauen lässt sich nicht durch sicherlich gut gemeinte, aber in der Sache nicht zielgerichtete Gesetze zu Lasten der Unternehmen verringern.

In Gesprächen mit dem Familienministerium konnten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen deutlich machen, dass Tarifverträge nicht nach Geschlecht differenzieren und sie deshalb auch keinen Spielraum für Diskriminierung lassen. Zusätzliche Auskunfts- und Berichtspflichten sowie Entgeltvergleiche und mögliche Sanktionen, wie sie die EU-Richtlinie vorsieht, dürfen die Tarifautonomie in Deutschland nicht untergraben. Vielmehr müssen die Tarifsysteme ihre bisherige Vermutung der Angemessenheit behalten und tarifgebundene Unternehmen entsprechende Erleichterungen, wie sie heute das Entgelttransparenzgesetz bereits vorsieht, auch künftig erhalten.

Nachdem Bundesfamilienministerin Prien die EU-Richtlinie eigentlich fristgerecht bis zum Juni umsetzen wollte, hat sie den Entwurf inzwischen mehrfach verschoben und nun für Ende Mai angekündigt. Die Unsicherheit in den Unternehmen nimmt mit jeder vertagten Ankündigung des Gesetzes weiter zu. Auch hier wäre die Bundesregierung gut beraten, zeitnah für Klarheit zu sorgen.

Krankenversicherung wird zum Lackmustest

Positiv ist zumindest, dass die Bundesregierung das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch im April durchs Kabinett gebracht hat und es vor der Sommerpause verabschieden will. Ein jahrelanger Reformstau würde damit endlich beendet.

Der ambitionierte Zeitplan ist angesichts der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenversicherung dringend geboten. Allein für das Jahr 2027 wird eine Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro erwartet. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Chemie-Arbeitgeber die von der Finanzkommission Gesundheit vorgestellten 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze. Auch der vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, weil er auf eine stärker einnahmenorientierte Ausgabenpolitik abstellt als bisher.

Enttäuschend ist jedoch deroffensichtliche Taschenspieler-Trick zu Lasten der Arbeitgeber. Ihnen werden einerseits stabilere Beiträge in der Zukunft versprochen, zuvor steigt aber für 2027 die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro. Allein dies führt zu einer weiteren Belastung bei den Arbeitskosten um ca. 1,2 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist bedauerlich, dass Bundesgesundheitsministerin Warken nicht den Mut gefunden hat, dem Vorschlag der Finanzkommission zu folgen und die bisherigen Leistungen der GKV für die Bürgergeldempfänger künftig vollumfänglich als steuerfinanzierte Leistung zu gewähren. Ein solcher Kompromiss würde zu einem ausgewogeneren Reformkonzept führen, mit dem die gesetzlich Versicherten stärker entlastet würden und sich Bund bzw. Kommunen nicht länger aus der Verantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe stehlen könnten. Der nun für 2027 geplante Einstieg in die Steuerfinanzierung ist viel zu zögerlich.

Die vorgesehene Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten unter Berücksichtigung besonderer Betreuungsverpflichtungen ist dagegen ein mutiger Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern dies schon lange und setzen darauf, dass es die Reform trotz des großen politischen Widerstands, nicht nur aus den Reihen der Opposition, am Ende ins Gesetzblatt schafft.

Schon im Bericht der Finanzkommission wie auch im Gesetzentwurf fehlt die von den Chemie-Arbeitgebern geforderte Absenkung der Mehrwertsteuer für Humanarzneimittel von derzeit 19 auf 7 Prozent. Hier liegt ein bislang ungenutztes Entlastungspotenzial. Allein diese Maßnahme könnte die GKV um 6 bis 7 Milliarden Euro jährlich entlasten, ohne mit negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, Forschung und Innovationen verbunden zu sein. Gemeinsam mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) werden wir uns weiter für diese Reform einsetzen.

Rentenreform erst im Sommer

Die Reformdebatte zur gesetzlichen Rente findet im luftleeren Raum statt, solange die Rentenkommission der Bundesregierung ihren Bericht nicht vorgelegt hat. Dieser ist erst für Ende Juni 2026 angekündigt. Angesichts der von den Regierungsfraktionen angestoßenen Reformdiskussionen und des seit langem bekannten Reformbedarfs ist es enttäuschend, dass sich die Bundesregierung nicht auf ein Vorziehen des Berichts verständigen konnte. Wirklichen Reformwillen und Handlungsfähigkeit könnten Bundeskanzler Merz und sein Kabinett unter Beweis stellen, indem sie Tempo machen.

Bei keinem Thema klaffen Erkenntnis und Umsetzungsstand der Reform so weit auseinander wie im Bereich der Altersversorgung. Die Maßnahmen sind, wie in der Krankenversicherung auch, politisch zwischen den Parteien strittig. Das darf die Bundesregierung aber nicht davon abhalten, das Thema entschlossen in Angriff zu nehmen. Die Chemie-Arbeitgeber werden sich weiter für eine Reform einsetzen, die auch einen Anstieg der Regelaltersgrenze über das Alter 67 hinaus mit in Betracht zieht, beispielsweise in Abhängigkeit von der Entwicklung der Lebenserwartung. Darüber hinaus sollte die Reform ergänzende, kapitalgedeckte Absicherungen attraktiver und unbürokratischer umsetzbar machen: sei es in der betrieblichen Altersversorgung oder auch bei Gesundheit und Pflege.

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