EU-Sozialpolitik: Wo es hakt – und wo es vorangeht
Die sozialpolitische Agenda der EU bleibt auch 2026 ambitioniert. Zusatzrenten, „Quality Jobs“ und Arbeitskräftemobilität stehen weit oben auf der politischen Prioritätenliste. Aus Sicht der Chemie‑Arbeitgeber kommt es darauf an, dass neue EU‑Initiativen bestehende Strukturen sinnvoll fortentwickeln statt zusätzliche Komplexität zu schaffen.
Zusatzrentenpaket: Existenzielle Risiken für die betriebliche Altersversorgung
Im Rahmen der Savings and Investment Union will die Europäische Kommission langfristig orientiertes Kapital stärker für Investitionen in Europa mobilisieren. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) geraten dabei erneut in den Fokus. Ihr langfristiger Anlagehorizont und ihre stabile Struktur machen sie grundsätzlich zu geeigneten Investoren.
Der vorgelegte Entwurf zur Überarbeitung der EbAV‑II‑Richtlinie wirft jedoch erhebliche Fragen auf. Vorgesehen sind neue quantitative Vorgaben, EU‑weit harmonisierte Stresstests sowie erweiterte Befugnisse der Kommission durch delegierte Rechtsakte. Damit wird der bisherige Mindestharmonisierungsansatz spürbar relativiert.
Für Mitgliedstaaten mit leistungsorientierten Zusagesystemen, wie sie in Deutschland weiterhin verbreitet sind, hätte dies erhebliche praktische Folgen: potenziell steigende Eigenmittelanforderungen, zusätzliche Kosten und wachsende Risiken für Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen. Kritisch ist zudem die im Verordnungsvorschlag über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) enthaltene zunehmende Annäherung von betrieblicher Altersversorgung und privater Vermögensbildung. Sie verwischt bewährte arbeitsrechtliche Abgrenzungen, ohne einen klaren Mehrwert zu bieten.
Aus Sicht des BAVC gilt daher: Der Mindestharmonisierungsansatz muss aufrecht erhalten bleiben, damit nationale Strukturen nicht beschädigt werden. Wenn EbAV einen stärkeren Beitrag zur Kapitalmarktunion leisten sollen, brauchen sie verlässliche, proportionale und national anschlussfähige Rahmenbedingungen.
Quality Jobs Act: Viel Anspruch, viele offene Fragen
Der angekündigte Quality Jobs Act befindet sich derzeit in der Sozialpartnerkonsultation. Parallel hat das Europäische Parlament mehrere Initiativberichte vorgelegt, unter anderem zu algorithmischem Management, mobilem Arbeiten, Arbeitsschutz und Unterauftragsvergabe. Inhalt, Reichweite und Rechtsgrundlage eines möglichen Legislativvorschlags bleiben bislang offen.
Aus Arbeitgebersicht ist diese Stoßrichtung problematisch. Der EU‑Rechtsrahmen im Arbeits- und Sozialrecht ist bereits heute dicht und komplex. Die größten Herausforderungen liegen nicht in fehlenden Vorgaben, sondern in Überschneidungen, Rechtsunsicherheit und Vollzugsdefiziten. Neue Regulierung droht diese Probleme weiter zu verschärfen.
Aus Sicht des BAVC lässt sich Qualität von Arbeit nicht abstrakt oder einheitlich auf europäischer Ebene festschreiben. Sie entsteht dort, wo Unternehmen wettbewerbsfähig agieren können, Tarifautonomie gelebt wird und Investitionen in Qualifizierung, Innovation und Transformation möglich sind. Vor diesem Hintergrund fordern wir, bestehende arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben zu vereinfachen und Doppelregulierung konsequent abzubauen, statt neue Verpflichtungen zu schaffen. Zuständigkeiten müssen klar bei den Mitgliedstaaten bleiben, die Durchsetzung bestehenden Rechts gestärkt und sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen ausdrücklich als vorrangiges Instrument anerkannt werden.
Für den weiteren Prozess wird entscheidend sein, dass der Quality Jobs Act nicht zu neuer Komplexität führt, sondern konsequent an Vereinfachung, Kohärenz und der praktischen Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag ausgerichtet wird.
A1-Bescheinigung: Fortschritt mit Anschlussbedarf
Ein positives Signal kommt aus den Trilogverhandlungen zur Revision der Verordnung 883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Nach jahrelangem Stillstand haben sich Kommission, Rat und Parlament auf eine politische Einigung verständigt. Sie bringt konkrete Erleichterungen für Arbeitgeber, insbesondere bei der A1‑Bescheinigung, und setzt damit ein überfälliges Signal, dass die Realität grenzüberschreitender Tätigkeit im Binnenmarkt stärker berücksichtigt wird.
Zugleich darf die Reform hier nicht stehen bleiben. Die weiterhin hohe Komplexität der Arbeitnehmerentsendung bleibt eine Wettbewerbsbremse. Die Arbeiten an der E‑Declaration mit digitalen, einheitlichen Meldeverfahren sollten zügig abgeschlossen werden.
Auch das für das dritte Quartal 2026 angekündigte Fair Labour Mobility Package sollte auf Vereinfachung, Digitalisierung und Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag setzen.
Die sozialpolitischen Debatten in Brüssel zeigen einen hohen Gestaltungsanspruch. Ob daraus Fortschritt entsteht, entscheidet sich anhand der Praxistauglichkeit. Für Unternehmen gilt mehr denn je: Europa braucht bessere Regeln, nicht mehr Regeln – und den Mut, funktionierende Strukturen zu respektieren.





