Kontakt
BAVC Kontakt

+49 (0) 611 77881 0

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Pressekontakt

Sebastian Kautzky

+49 (0) 611 77881 61

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Sozialpolitik

Fokussiert, transparent und finanzierbar

Demografische Entwicklung, Digitalisierung, sich ändernde Lebensentwürfe und Erwerbsformen sowie die notwendige Fachkräftezuwanderung stellen die Sozialsysteme in den nächsten Jahrzehnten vor massive Herausforderungen. Die notwendigen Änderungen müssen jetzt mutig und entschieden angegangen werden.

Die Finanzierung aller Sozialleistungen kostet heute bereits über eine Billion Euro jährlich; drei von zehn Euro, die in Deutschland erarbeitet werden, fließen in die soziale Sicherung, Fürsorge oder Förderung. Die Arbeitgeberbeiträge und die Leistungen der Betriebe finanzieren zusammen 34 Prozent dieses Sozialbudgets; hinzu kommt der durch Unternehmen aufgebrachte Anteil an den 33 Prozent, die aus Steuern finanziert werden.

Zentral für die zukünftige Akzeptanz des Sozialstaats aus der Perspektive der Steuer- bzw. Beitragszahler und der Leistungsempfänger ist eine größere Transparenz der Systeme und ihrer Wirkungen. Erwerbstätigkeit muss durch die Gestaltung des Sozialsystems gefördert werden und sich individuell lohnen. Die von Arbeitgebern und Beschäftigten zu zahlenden prozentualen Beiträge auf das Arbeitsentgelt müssen wirksam begrenzt werden. Anderenfalls drohen negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Arbeitsplätze und Arbeitnehmer.

Die Chemie-Arbeitgeber bringen sich aktiv in die Gestaltung der sozialpolitischen Regelungen ein, damit Kosten und Leistungen in einem vertretbaren Verhältnis bleiben, richtige Anreize gesetzt und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird. Wir gestalten zudem eigene tarifpolitische Lösungen für sozialpolitische Themenstellungen. Mit Initiativen oder Regelungen unter anderem zu Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Gesundheitsförderung, Pflege und dem langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit übernehmen wir selbst konkret Verantwortung. Zudem sind wir in der sozialen Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie aktiv und arbeiten auch hier an der Gestaltung der Zukunft der sozialen Sicherungssysteme mit.

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung wird eine ergänzende Absicherung für die Zeit nach dem Erwerbsleben für Arbeitnehmer immer wichtiger. Schließlich wird die gesetzliche Rente alleine im Alter nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Die Tarifvertragsparteien haben diese Entwicklung frühzeitig erkannt und mit der Schaffung der tariflich geförderten Chemie-Altersvorsorge reagiert. Bereits 1998 wurde ein auf Entgeltumwandlung basierender Tarifvertrag vereinbart. Mit dem Tarifabschluss im Jahr 2001 haben BAVC und IG BCE den gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch tariflich ausgestaltet und mit dem ChemiePensionsfonds neben dem Chemie-Verbandsrahmenvertrag ein weiteres Branchenangebot zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Ergänzend hinzu tritt nun im Jahr 2022 das erste in Zusammenarbeit mit dem ChemiePensionsfonds angebotene Sozialpartnermodell.

Mit dem Tarifabschluss im Jahr 2005 und der Schaffung des Entgeltumwandlungsgrundbetrages (ehemalige vermögenswirksame Leistung) wurde ein weiterer wichtiger Schritt zum Ausbau der tariflichen Altersvorsorge gemacht. Im Jahr 2008 wurde mit dem neuen Tarifvertrag Lebens zeit und Demografie ein Demografiebetrag eingeführt, dessen Verwendung die Betriebsparteien unter anderem auch für die tarifliche Altersvorsorge vorsehen können.

Die Arbeitnehmer profitieren mit dem Modell der Chemie-Altersvorsorge von der Förderung durch den Gesetzgeber und durch ihren Arbeitgeber. Die Chemie-Altersvorsorge ist eine kostengünstige und attraktive Möglichkeit, die notwendige Zusatzversorgung aufzubauen.

Weitere Infos zur Chemie-Altersvorsorge finden Sie unter www.chemie-altersvorsorge.de

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass in den kommenden Jahren weniger Beschäftigte immer mehr Renten finanzieren müssen. Deswegen wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung das Rentenalter seit Anfang der 2000er Jahre angehoben, das Leistungsniveaus gedämpft und zusätzliche Altersvorsorge gefördert. Diese Entscheidungen bleiben richtig. Wenn Renten langsamer steigen als Löhne, resultiert hieraus nicht automatisch Altersarmut.

Die Gesetzgebungspakete der großen Koalition in den letzten Jahren (u.a. mit Rente mit 63, Mütterrente I und II, doppelter Haltelinie u.a.) haben die gesetzliche Rentenversicherung mit einer generationen-ungerechten Politik und massiven Leistungsausweitungen zu Lasten der Beitragszahler belastet. Die Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern werden dadurch früher und stärker erhöht werden müssen.

Der Beitragssatz darf aber auch mittel- und langfristig nicht übermäßig steigen. Wir brauchen eine dauerhafte Begrenzung für die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt von 40 Prozent. Jede Steigerung verschlechtert die Wettbewerbsfähigkeit, bedroht Beschäftigung und erhöht so das Risiko von Altersarmut

Wirksam zur langfristigen Verhinderung von Altersarmut sind keine Haltelinien für das Rentenniveau, sondern eine hohe Beschäftigungsquote, gute (Weiter-) Bildungspolitik, gezielte Zuwanderung sowie Attraktivitätssteigerungen der kapitalgedeckten Vorsorge, insbesondere der betrieblichen Altersversorgung.

Der BAVC engagiert sich in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung, und setzt sich dort für diese politischen Ziele ebenso wie für eine möglichst effiziente Organisation ein.

Die tariflichen Altersvorsorge-Ansprüche der Mitarbeiter der chemischen Industrie sind im Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge in der chemischen Industrie (TEA) geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, im Wege der Entgeltumwandlung eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Entgeltumwandlung ist eine besondere Finanzierungsform der betrieblichen Altersversorgung, bei der ein Teil des Entgelts nicht ausgezahlt wird, sondern direkt in die betriebliche Altersversorgung fließt. Der Arbeitnehmer verzichtet also auf einen Teil seines Entgeltanspruchs und erhält im Gegenzug eine Anwartschaft auf eine Altersvorsorgeleistung. Ein Vorteil der Entgeltumwandlung gegenüber der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung liegt darin, dass der Arbeitnehmer mit der ersten Einzahlung eine unverfallbare Anwartschaft erhalten. Die umgewandelten Beiträge sind insolvenzgeschützt.

Im Gegensatz zu einer privaten Kapitalanlage erfolgt die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung im Wege des sogenannten „Brutto-Sparens“. Der Anlagebetrag wird also nicht dem Netto-, sondern dem Brutto-Einkommen entnommen. Wandeln Sie in dieser Form bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung West um, müssen Sie in der Ansparphase hierauf keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Damit verbleibt ein höherer Beitrag für den Vermögensaufbau im Vergleich zum „Netto-Sparen“. Diese Form der gesetzlichen Förderung gibt es nur bei der betrieblichen Altersversorgung.

 

Das Chemie-Modell

In der chemischen Industrie werden bereits seit mehreren Jahren die ehemaligen vermögenswirksamen Leistungen zweckgebunden für die Altersvorsorge verwendet. Alle Vollzeit-Arbeitnehmer erhalten hierfür jedes Jahr einen Entgeltumwandlungsgrundbetrag von 478,57 Euro (Arbeitnehmer in Teilzeit erhalten entsprechend weniger) zuzüglich einer tariflichen Förderung von 134,98 Euro (Chemie-Tarifförderung I).

Wenn darüber hinaus durch den Arbeitnehmer Entgelt in den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung eingebracht wird, wird pro volle 100 Euro bis zu einer bestimmten Grenze noch eine tarifliche Zusatzförderung von je 13 Euro gezahlt (Chemie-Tarifförderung II). Innerhalb der reinen Beitragszusage tritt nun an die Stelle der 13 EUR auf je umgewandelte 100 Euro ein 15 % pauschaler Arbeitgeberbeitrag.

 

Branchen-Versorgungswerke

  • Chemie-Verbandsrahmenvertrag
    Bereits 1999 riefen die Chemie-Sozialpartner den Chemie-Verbandsrahmenvertrag (früher: Chemie-Konsortialvertrag) in`s Leben. Es handelt sich dabei um ein Konsortium von Versicherern, unter Federführung der Allianz, das zu günstigen Bedingungen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern der chemischen Industrie die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung anbietet. Es handelt sich dabei um den Durchführungsweg der Direktversicherung. Weitere Informationen finden Sie unter www.chemie-verbandsrahmenvertrag.de.

  • ChemiePensionsfonds
    Der ChemiePensionsfonds wurde auf Initiative des BAVC und der IG BCE gegründet. Als erster Pensionsfonds Deutschlands nahm er im April 2002 die Geschäftstätigkeit auf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den ChemiePensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Neben den Unternehmen und Beschäftigten der chemischen Industrie können auch andere Branchen ihre betriebliche Altersversorgung über den ChemiePensionsfonds abwickeln, wenn sie zum Organisationsbereich der IG BCE zählen. Der ChemiePensionsfonds ist hierbei nicht nur Pensionsfonds, sondern bietet auch andere Möglichkeiten und Leistungen aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Weitere Informationen finden Sie unter www.chemiepensionsfonds.de.

  • Heute für Morgen
    Um die Unternehmen der chemischen Industrie und deren Mitarbeiter bei der Einführung und Umsetzung der betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge zu unterstützen, haben die Chemie-Sozialpartner BAVC und IG BCE eine gemeinsame Informationsplattform: Heute für Morgen - Die Chemie-Altersvorsorge. Unter www.chemie-altersvorsorge.de können Sie sich über verschiedene Aspekte rund um die Altersvorsorge in der Chemie informieren.

Aufgabe des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Unternehmen ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Kernelement ist dabei die zielorientierte Prävention.

Durch die effiziente Präventionsarbeit in den Unternehmen der chemischen Industrie können diese aufgrund stetig zurückgehender Unfallzahlen Erfolge im Bereich Arbeitssicherheit vorweisen. Im Jahr 2020 kamen hier auf 1.000 Vollzeitbeschäftigte 13,8 Arbeitsunfälle im Vergleich zu durchschnittlich 21,2 Arbeitsunfällen für die gewerbliche Wirtschaft.

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:

  1. durch die Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder
  2. durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Betriebe der chemischen Industrie und verwandter Industriezweige. In der Vertreterversammlung und im Vorstand sind sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer der chemischen Industrie in paritätischer Besetzung vertreten.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe

Mit der gemeinsamen Initiative „Gutes und gesundes Arbeiten in der Chemie-Branche“ (Start im März 2014) wollen die Chemie-Sozialpartner BAVC und IG BCE die Kompetenzen und die Handlungsfähigkeit der betrieblichen Akteure auf insgesamt fünf Feldern stärken. Dazu zählt die Unterstützung der Betriebsparteien bei der Intensivierung der Gesundheitsförderung und der Entwicklung entsprechender betrieblicher Regelungen ebenso wie die Begleitung des Ausbaus von Präventionsmaßnahmen. Durch das Aufzeigen von Wegen für betriebliche Lösungen zum Schutz vor arbeitsbedingten Belastungen und zur Stärkung der persönlichen Kompetenzen der Beschäftigten soll die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt gefördert werden. Die Initiative zielt auch auf die Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens und der Eigenverantwortung der Beschäftigten im Unternehmen wie auch im privaten Umfeld. Die Sozialpartner setzen zudem auf den Ausbau der Kooperation zwischen Unternehmen und externen Partnern wie der Berufsgenossenschaft sowie der vom Bundesarbeitsministerium initiierten und von vielen Institutionen einschließlich vom BAVC getragenen Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA).

Die Chemie-Sozialpartner unterstützen in diesem Zusammenhang auch die Präventionsstrategie 'VISION ZERO. Null Unfälle - gesund arbeiten!'. Am 19.05.2016 haben sie hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit der BG RCI unterzeichnet.

Zur Unterstützung der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) wurde von 2017 bis 2020 ein Projekt „Transfer+“ sozialpartnerschaftlich in den Branchen Chemie sowie Glas & Solar und Kautschuk durchgeführt - mit dem Ziel, die vielfältigen INQA-Umsetzungshilfen weiter zu verbreiten. Transfer+ bietet Unternehmen Unterstützungsangebote, die helfen sollen, die Arbeit in den Betrieben gesundheitsförderlich und alter(n)sgerecht zu gestalten. Alle Produkte aus dem Projekt stehen auf der Webseite von Transfer+ zur Verfügung: https://www.transferplus.info/

Im Rahmen des gemeinsamen WORK@industry 4.0-Prozesses von BAVC und IG BCE wurden die Herausforderungen aus der verstärkten Digitalisierung der Arbeitswelt auch für den Gesundheitsschutz diskutiert und konkrete Anknüpfungspunkte definiert. Diese sind in die Aktualisierung der Sozialpartner-Initiative unter dem neuen Titel „Gutes und gesundes Arbeiten 4.0 in der Chemie-Branche“ eingeflossen.

Der BAVC bietet folgende Broschüren und Materialien als Hilfestellungen zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an:

  • Aktualisierung Arbeitsschutz-Merkblatt (April 2021)
  • Umsetzung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie Durchführung von Eignungsuntersuchungen (2014)
  • Förderung psychischer Gesundheit in der Arbeitswelt (2013)
  • Gesund im Betrieb. Leitfaden zur betrieblichen Gesundheitsförderung mit Praxisbeispielen aus der chemischen Industrie (2008)

Darüber hinaus wurden außertarifliche Sozialpartner-Vereinbarungen zum Arbeitsschutz mit der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik abgeschlossen:

  • Gemeinsames Positionspapier „Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren“ (1997)
  • Keine Drogen in der Arbeitswelt (1996)

Alternde Bevölkerung und medizinischer Fortschritt werden die Gesundheitsausgaben weiter steigen lassen. Eine nachhaltige Gesundheitspolitik muss eine hochwertige medizinische Versorgung und die Beitragsentwicklung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit ihren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze in Deutschland in Einklang halten.

Für die Krankenversicherung sind vor allem mit Blick auf die Arbeitskosten sowie die demografische Entwicklung durchgreifende und nachhaltige Strukturreformen nötig, die sowohl auf der Finanzierungs- als auch auf der Leistungsseite ansetzen.  Zugleich muss die Eigenverantwortung des Einzelnen stärker in den Mittelpunkt gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist eine umfassendere Information der Patienten und die Stärkung der Prävention und der Verantwortung für die eigene gesunde Lebensführung.

Die Potenziale der Digitalisierung müssen auch im Gesundheitsbereich besser genutzt werden. Hier besteht deutlicher Nachholbedarf.

Bei der Entscheidung zur Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung wurde ausgeblendet, dass die Arbeitgeber durch die vollständige Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall seit Langem bereits den größeren Teil der Gesundheitskosten tragen. Zusätzlich wird es langfristig für eine zukunftssichere Krankenversicherung unabdingbar sein, auf der Finanzierungsseite sehr viel weitergehende Strukturreformen anzudenken, die die Kopplung an das Arbeitsentgelt lösen.

Die soziale Pflegeversicherung muss dringend auf den demografischen Wandel reagieren. Hier steigen die Ausgaben aufgrund der Alterung noch stärker als in anderen Bereichen der Sozialversicherung. Die Deutschen altern; künftig müssen viel mehr Menschen als heute Pflege in Anspruch nehmen. Durch den medizinischen Fortschritt werden die Pflegeleistungen immer besser und damit auch teuer. Es bedarf umfassender Strukturreformen auf der Finanzierungs- wie auf der Leistungsseite.

Für eine zukunftsfeste Pflegeversicherung ist vor allem ein leistungsorientierter Wettbewerb zwischen den Pflegekassen notwendig, damit sich bessere Qualität zu einem günstigeren Preis behaupten kann. Bei der Einführung der Pflegeversicherung wurde mit dem Einheitsbeitragssatz und dem Ausgabenausgleich vollständig auf Wettbewerb verzichtet. So bestehen keine ausreichenden Anreize, mit Beitragsmitteln wirtschaftlich umzugehen. Sowohl zwischen den Pflegekassen als auch zwischen den Leistungsanbietern sollte ein fairer Kosten- und Qualitätswettbewerb gefördert werden. Eine Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist notwendig, um negative Wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeit in Deutschland zu vermeiden.

Das staatlich organisierte Pflegesystem muss sich dabei nach dem Prinzip der Teilkostendeckung auf eine Basissicherung beschränken, um dauerhaft finanzierbar zu sein. Es muss verdeutlicht werden, dass die Versicherten künftig verstärkt privat durch Pflegezusatzversicherungen vorsorgen müssen. Die Zahlung von Beiträgen zu betrieblichen oder tariflichen Pflegezusatzversicherungen muss steuer- und beitragsfrei ermöglicht werden.

BAVC und IG BCE haben in der Tarifrunde 2019 die bundesweite erste branchenweite Pflegezusatzversicherung geschaffen. CareFlex Chemie schützt exklusiv die Beschäftigten der chemischen Industrie. Damit ergänzt CareFlex Chemie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Versicherungsbeginn war der 01.07.2021.

Zu allen Themen auf dem Laufenden bleiben

BAVC Newsletter

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Infodienste und Pressemitteilungen bequem per E-Mail

Jetzt Anmelden

 

Push Notifcations Abonnieren