Algorithmic Management: Erstes BAVC Brussels Brief
Der BAVC hat Anfang Mai im Rahmen des ersten „BAVC Brussels Brief“ Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft in Brüssel zusammengebracht, um eine der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Grundsatzfragen Europas zu diskutieren: Braucht Europa eine neue Regulierung für Algorithmic Management oder reicht der bestehende Rechtsrahmen aus?
Aktuell arbeitet die Europäische Kommission an der „Quality Jobs Initiative“, die für das vierte Quartal 2026 erwartet wird und auch Regelungen zum Algorithmic Management enthalten soll. Parallel laufen die Sozialpartnerkonsultationen auf europäischer Ebene. Dass mit Andrzej Buła auch der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum Thema Algorithmic Management an der Veranstaltung teilnahm, unterstreicht den Anspruch des BAVC, die europäische Debatte mit einer praxisnahen Perspektive aus der Wirtschaft zu führen.
Gemeinsam mit Max Uebe, dem stellvertretenden Kabinettschef der Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu in der Europäischen Kommission, Delphine Rudelli, Präsidentin des European Employers Institute (EEI), sowie Heiko Damboldt, Head of Digital Governance bei BASF, diskutierte Buła die politischen und praktischen Herausforderungen eines möglichen europäischen Regulierungsrahmens. Moderiert wurde die Veranstaltung von Andreas Ogrinz, Geschäftsführer Fachkräfte, Innovation, Europa des BAVC.
Wo beginnt Algorithmic Management?
Ein zentraler Diskussionspunkt der Veranstaltung war die Frage, wie weit der Begriff des Algorithmic Managements überhaupt reicht. Heiko Damboldt verwies darauf, dass bereits heute ein großer Teil digital unterstützter Management- und HR-Prozesse potenziell unter diese Definition fällt. Gerade deshalb sei eine präzise Abgrenzung zwischen KI-basierten und klassischen regelbasierten Softwaresystemen entscheidend, sodass nicht Systeme, die seit Jahrzehnten eingesetzt werden, mit einem Mal unter andere regulatorische Anforderungen fallen.
Auch Andrzej Buła betonte, dass diese Differenzierung in der politischen Debatte bislang häufig fehle. Entscheidend sei nicht die Frage, ob reguliert werde, sondern wie Regulierung konkret ausgestaltet werde.
Gibt es überhaupt eine Regulierungslücke?
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob im bestehenden europäischen Rechtsrahmen tatsächlich eine Regulierungslücke besteht. In ihrer Keynote stellte Isabella Buck für den BAVC die Perspektive der chemisch-pharmazeutischen Industrie vor. Grundlage hierfür waren Gespräche mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern aus einer eigens eingerichteten BAVC-Taskforce sowie der Austausch mit Repräsentanten der Europäischen Kommission.
Aus Sicht vieler Unternehmen adressieren bestehende Regelwerke wie Datenschutz-Grundverordnung, KI-Verordnung, Plattformarbeitsrichtlinie oder Informations- und Konsultationsrichtlinie bereits zentrale Fragen rund um Transparenz, Diskriminierungsschutz und automatisierte Entscheidungen. Dass kein regulatorisches Delta erkennbar sei, bestätigte auch Heiko Damboldt aus der Unternehmenspraxis. Er verwies darauf, dass algorithmische Systeme in der chemisch-pharmazeutischen Industrie bislang überwiegend unterstützend eingesetzt würden, etwa im Recruiting oder bei Empfehlungssystemen. Finale Entscheidungen über Einstellung, Bewertung oder disziplinarische Maßnahmen verblieben hingegen weiterhin bei Menschen.
Demgegenüber verwies Andrzej Buła auf wahrgenommene Schutzlücken im bestehenden Rahmen, insbesondere mit Blick auf Transparenz und die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Arbeitnehmer müssten frühzeitig nachvollziehen können, auf welcher Grundlage algorithmische Systeme eingesetzt werden und wie Entscheidungen zustande kommen.
Wettbewerbsfähigkeit nicht aus dem Blick verlieren
Neben Fragen des Arbeitnehmerschutzes spielte auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas eine zentrale Rolle. Max Uebe verwies ebenso wie Delphine Rudelli auf die wachsende Lücke bei der KI-Adoption zwischen Europa, den USA und China.
Zugleich wurde mehrfach vor regulatorischer Fragmentierung innerhalb Europas gewarnt. Notwendig seien einheitliche europäische Rahmenbedingungen statt zusätzlicher nationaler Sonderregelungen. Gerade international tätige Unternehmen seien auf konsistente und praktikable Regeln angewiesen.
Sozialpartnerschaft als Stärke Europas
Immer wieder wurde im Verlauf der Veranstaltung hervorgehoben, dass viele Fragen rund um den Einsatz algorithmischer Systeme stärker praxisnah und branchenspezifisch gelöst werden müssten. Sozialpartnerschaftliche Lösungen könnten dabei häufig flexibler und wirksamer sein als pauschale Regulierungen.
Der BAVC wird sich deshalb weiterhin aktiv in die europäische Debatte einbringen. Ziel bleibt ein faktenbasierter und innovationsfreundlicher Ordnungsrahmen, der sowohl die Interessen von Beschäftigten als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt.




