Gesetzliche Krankenversicherung: Reform zulasten von Beitragszahlern und Betrieben
Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer dramatischen Finanzkrise. Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegte Reform wird bei weitem nicht reichen, um die bestehende Finanzierungslücke zu schließen und die Beiträge stabil zu halten. Ursprünglich sollte mit dem Maßnahmenpaket eine Steigerung der Zusatzbeiträge im Jahr 2027 verhindert werden. Nun droht ein weiteres Finanzloch durch die Ausgabensteigerung im ersten Quartal 2026. Die Ausgaben zum Beispiel für Ärzte, Medikamente und Kliniken legten um satte 7,8 % zu. Es fehlen jetzt nochmal rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich, damit ist die Finanzierungslücke auf rund18 Milliarden Euro gestiegen. Diese neue Lücke wird mit der Umsetzung weiterer Sparvorschläge aus dem Bericht der FinanzKommission geschlossen werden müssen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf Grundlage des Berichts der FinanzKommission Gesundheit einen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht, der zunächst gute Ansätze enthält, um die Ausgabensteigerung einzugrenzen. Herzstück ist die beabsichtigte Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Ausgaben für medizinische Leistungen sollen nicht stärker steigen als die Kassen-Einnahmen.
Sparmaßnahmen für Versicherte und Leistungserbringer
Vorgesehen sind für Versicherte eine Erhöhung der Zuzahlungen (zum Beispiel bei Medikamenten) um 50 %; für bisher kostenlos mitversicherte Ehepartner (ohne Betreuungs- oder Pflegeaufgaben) wird ein eigener Beitrag von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Homöopathische und anthroposophische Leistungen werden als Satzungsleistungen ausgeschlossen. Gestrichen wird das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Eine Senkung der Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte ist geplant. Eingeführt werden soll außerdem ein Teilkrankengeld in Stufen von 25%, 50% und 75% auf freiwilliger Basis. Eine Kürzung des Krankengelds ist dagegen nicht mehr vorgesehen.
Sparmaßnahmen sind auch für die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaunternehmen) vorgesehen. Bei den Honoraren werden die Vergütungsanstiege gedeckelt; sie sollen sich an der Grundlohnrate orientieren. Extrabudgetäre Zusatzvergütungen (etwa aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz für offene Sprechstunden oder die Befüllung der elektronischen Patientenakte) entfallen künftig. Für Kliniken werden vollständige Refinanzierungen von Tarifsteigerungen aufgehoben - künftig werden diese nur noch zur Hälfte von den Krankenkassen getragen. Zudem ist in der Diskussion, die Herstellerabschläge für Arzneimittel zu dynamisieren, um die Pharmaindustrie stärker an der Finanzierung zu beteiligen.
Wirksame Entlastung der Beitragszahler fehlt bislang
Das Entlastungspotenzial von 42,3 Milliarden Euro, das die FinanzKommission Gesundheit noch aufgezeigt hat, wird jedoch größtenteils nicht genutzt. Es ist von ursprünglichen 19,6 Milliarden Euro im Referentenentwurf auf nun 16,3 Milliarden Euro im Kabinettsentwurf geschrumpft. Versicherte und Unternehmen werden einseitig durch die drastische außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 um 300 Euro mit bis zu 4,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet.
Die steigenden Arbeitskosten schwächen so die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und stehen im Widerspruch zum Ziel, die Beiträge für Versicherte und Betriebe zu senken. Nach wie vor fehlt eine umfassende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, etwa für das Mutterschafts- oder Kinderkrankengeld. Zugleich soll der Bundeszuschuss in den Jahren 2027 bis 2030 um jeweils zwei Milliarden Euro reduziert werden – eine Entlastung des Bundeshaushalts zulasten der Beitragszahler. Zusätzliche Unwucht entsteht durch die nach wie vor nur unzureichende Übernahme der Kosten für Grundsicherungsempfänger durch den Bund. Erforderlich bleibt eine vollständige Steuerfinanzierung ihrer Beiträge.
Fehlanreize bei Familenversicherung und Krankengeld abbauen
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten muss auf eng eingegrenzte Zeiten mit Betreuungsverpflichtungen wie Elternzeit und Pflegezeiten beschränkt werden, um spürbare Erwerbsanreize für den nicht erwerbstätigen Partner zu schaffen. Ein zusätzlicher Bürokratieaufwand darf durch den vorgesehenen Beitragszuschlag für die Arbeitgeber nicht entstehen.
Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Kürzung des Krankengeldes bei Höhe und Dauer muss wieder aufgenommen werden, um die Ausgaben für Krankengeld zu senken. Eine Absenkung der EU-weit höchsten Mehrwertsteuer auf Medikamente von 19 auf 7 % würde zudem die Ausgaben für Arzneimittel verringern. Es bleibt nun auf den zweiten Bericht der FinanzKommission Gesundheit zu hoffen, der für Jahresende angekündigt ist und grundsätzliche strukturelle Änderungen für die gesetzliche Krankenversicherung vorschlagen will.





