Revision der EbAV-II-Richtlinie: Chemie-Sozialpartner gemeinsam in Brüssel
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) steht vor wichtigen Weichenstellungen: Auf einer Veranstaltung der Chemie-Sozialpartner in Brüssel diskutierten Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften, wie die geplante EU-Regulierung die Altersvorsorge in Deutschland beeinflussen könnte. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie bewährte Systeme erhalten und gestärkt werden können, und welche Risiken durch neue Vorgaben entstehen – mit direkten Auswirkungen für Unternehmen und Beschäftigte.
Die gemeinsame Veranstaltung von IGBCE und BAVC am 10. Juni in Brüssel hat die politische Relevanz der Revision der Richtlinie über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung unmissverständlich deutlich gemacht: Wenn Europa die zweite Säule stärken will, darf es funktionierende betriebliche Versorgungssysteme nicht durch zusätzliche Regulierung schwächen.
Auf dem Podium diskutierten der Europaabgeordnete Damian Boeselager als Berichterstatter, Larisa Dragomir aus dem Kabinett der Kommissarin Maria Luís Albuquerque, Beate Petry, Vorstandsvorsitzende der BASF Pensionskasse und der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), sowie Nils Hindersmann, Vorstandssekretär der IGBCE, über die Frage, wie mehr Verbreitung, mehr Effizienz und mehr Investitionskraft der bAV erreicht werden können, ohne die Tragfähigkeit bewährter nationaler Systeme zu untergraben.
Mehr zweite Säule – aber wie?
Auf politischer Ebene gibt es breite Unterstützung für eine stärkere Rolle der betrieblichen Altersversorgung. Auch von Arbeitgebern und Gewerkschaften wird dieses Ziel ausdrücklich geteilt. Die bAV ist ein zentraler Bestandteil der Alterssicherung und kann einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Transformation und zur Mobilisierung langfristigen Kapitals leisten.
Für die Chemie-Sozialpartner liegt der entscheidende Punkt deshalb nicht im politischen Ziel, sondern in der regulatorischen Umsetzung: Die bAV in Europa – und besonders in Deutschland – ist kein klassisches Finanzmarktprodukt, sondern ein arbeitsrechtlich geprägtes Sicherungssystem mit kollektiven Strukturen, langfristiger Stabilitätslogik und klarer Arbeitgeberverantwortung.
Eine Regulierung, die stärker an marktbasierter Logik ausgerichtet ist, läuft Gefahr, diese Grundprinzipien zu verfehlen.
Harmonisierung: Nutzen vs. Kosten
Die von der EU-Kommission angestrebte stärkere Harmonisierung erzeugt einen zentralen Zielkonflikt: Europäische Kohärenz kann nur begrenzt gewonnen werden, ohne historisch gewachsene und eng in nationale Arbeits- und Sozialrechtssysteme eingebettete bAV-Strukturen mit zusätzlichen Kosten und Auflagen zu belasten.
IGBCE und BAVC betonen daher klar: Der Grundsatz der Mindestharmonisierung muss erhalten bleiben, um nationale Spielräume und funktionierende Strukturen zu schützen.
Wird dieser Rahmen überschritten, drohen zusätzliche Kosten und regulatorische Belastungen, ohne dass ein klarer Mehrwert erkennbar ist. Genau hier liegt eine der zentralen Herausforderungen der aktuellen Revision.
Defined Benefit-Systeme unter Druck
In Deutschland sind leistungsorientierte Zusagesysteme (Defined Benefit) weiterhin weit verbreitet. Der Kommissionsvorschlag mit detaillierten, EU-weit vorgegebenen Stresstests für Einrichtungen mit Garantieleistungen steht daher nicht nur im Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Mindestharmonisierung, sondern kann für viele Einrichtungen auch erhebliche praktische Folgen haben. Nach derzeitiger Analyse ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der betroffenen Einrichtungen die vorgeschriebenen Stresstests unter den vorgegebenen Szenarien rechnerisch nicht bestehen würde. Dabei bilden diese Szenarien hypothetische Extremannahmen ab, die die tatsächliche Risikotragfähigkeit deutscher Systeme nur unzureichend erfassen. Gerade bei Defined Benefit-Systemen ist zu berücksichtigen, dass die zugesagten Leistungen regelmäßig durch die Einstandspflicht der Arbeitgeber sowie durch kollektive Sicherungsmechanismen garantiert sind.
Hinzu kommt: Solche Stresstests bleiben nicht folgenlos. Sie können Konvergenzpläne, höhere Solvabilitätsspannen und zusätzliche Kapital- bzw. Finanzierungsanforderungen auslösen. Damit drohen Solvency-II-ähnliche Effekte für ein System, das strukturell anders funktioniert als ein Versicherungsunternehmen. Für die Einrichtungen der bAV bedeutet das mehr Kapitalbindung, zusätzlichen administrativen Aufwand und wachsende Unsicherheit für Trägerunternehmen. Im Ergebnis kann dies die Stabilität und Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung schwächen, die Bereitschaft der Arbeitgeber zur Fortführung oder Ausweitung bestehender Systeme beeinträchtigen und damit letztlich auch negative Folgen für die Beschäftigten haben.
Sozialpartnerschaft als Stabilitätsanker
Ein zentrales Gegenmodell zur stärker technokratischen Regulierung ist die Rolle der Sozialpartner. In vielen Mitgliedstaaten – insbesondere in Deutschland – sind sie tragende Säule der bAV.
Sie organisieren Systeme, treffen kollektive Entscheidungen und sichern Akzeptanz. Entsprechend klar ist die gemeinsame Forderung von IGBCE und BAVC in Brüssel: Diese Rolle darf durch die Revision nicht geschwächt werden – im Gegenteil.
Die Frage, wer über Investitionen und Systemgestaltung entscheidet, ist damit keine Detailfrage, sondern ein Kernpunkt der politischen Auseinandersetzung.
Entscheidende Weichenstellung für die bAV
Die EbAV-II-Revision ist ein Reformprojekt mit strategischer Tragweite. Sie verfolgt ein legitimes und notwendiges Ziel: die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Europa.
Die Debatte in Brüssel hat zugleich gezeigt, dass die Risiken der Neuordnung erkannt sind – und dass es auf politischer Seite Offenheit für Anpassungen gibt. Diese Offenheit muss nun genutzt werden. Denn am Ende wird der Erfolg der Reform daran gemessen werden, ob sie funktionierende Systeme stärkt – oder ob sie sie unbeabsichtigt unter Druck setzt. Für die weitere politische Begleitung der Revision kommt es jetzt darauf an, den Mindestharmonisierungsansatz beizubehalten, funktionierende Systeme nicht zu gefährden, sondern stattdessen die bAV zu fördern, um mehr Menschen eine ergänzende Absicherung im Alter zu ermöglichen.





