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Eine Rentenversicherung möglichst für alle Erwerbstätigen, länger arbeiten für eine höhere Rente, die in Teilen aus Kapitalerträgen finanziert wird. Auf diese Kurzformel lassen sich die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission bringen, die vor wenigen Tagen an die Bundesregierung übergeben wurden. Der Bericht enthält zahlreiche Vorschläge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur betrieblichen und privaten Vorsorge sowie zur langfristigen Finanzierung des Systems.

Aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber gehen viele Empfehlungen in die richtige Richtung. und eröffnen Chancen für eine nachhaltigere Alterssicherung. Entscheidend ist jedoch, dass eine Rentenreform das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verliert: Die drohende Dynamik der Sozialabgaben muss gebremst werden. Daran müssen sich alle Reformvorschläge messen lassen.

Demografische Realität wird anerkannt

Positiv ist, dass die Kommission die demografischen Herausforderungen klar benennt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission eine stärkere Orientierung der Regelaltersgrenze an der steigenden Lebenserwartung, die Abschaffung von Frühverrentungsanreizen sowie die Wiedereinsetzung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel.

Die längere Lebenserwartung soll im Verhältnis von zwei Dritteln Arbeit zu einem Drittel Rentenbezug aufgeteilt werden. Ein Jahr mehr Lebensarbeitszeit würde acht Monate länger arbeiten und vier Monate längeren Rentenbezug bedeuten. Außerdem soll der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abgeschafft und die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre erhöht werden. Diese Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen der Chemie-Arbeitgeber. Allerdings brauchen wir für Beschäftigte und Unternehmen ausreichenden Vorlauf bei der Gestaltung der flexiblen Übergänge und Vertrauensschutz für bereits geschlossene Verträge. Nicht nachvollziehbar ist dagegen die Empfehlung, das in der betrieblichen Praxis bewährte Blockmodell der Altersteilzeit abzuschaffen. Für die Erwerbsbeteiligung Älterer ist es unerheblich, in welcher Form die vereinbarte Arbeitszeit während der Altersteilzeit verteilt wird.

An einigen Stellen bleiben die Empfehlungen hinter dem Notwendigen zurück. So spricht sich die Kommission weiter für eine lohnorientierte Rentenanpassung aus. Aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber würde eine stärkere Orientierung an der Inflation das Ausgabenwachstum wirksamer begrenzen.

Idealbild Erwerbstätigenversicherung

Mehr Beitragseinnahmen sollen durch die weitgehende Abschaffung der Minijobs entstehen. Zurecht hat die Kommission festgestellt, dass Minijobs aufgrund ihrer geringen Rentenbeiträge ein erhebliches Armutsrisiko bergen. Diese Empfehlung entspricht einer langjährigen Forderung des BAVC. Außerdem will die Kommission den Kreis der Versicherten erweitern. Es ist von einem „Idealbild einer Erwerbstätigenversicherung“ für alle die Rede. Neben Abgeordneten sollen deshalb künftig auch Selbstständige und Vorstände von Aktiengesellschaften einzahlen. Die Integration der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung wird dagegen vorerst als zu kompliziert angesehen. Eine Ausweitung des Versichertenkreises erhöht zwar zunächst die Einnahmen, führt langfristig, aber auch zu höheren Leistungsansprüchen.

Richtiger Einstieg in Kapitaldeckung…

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Ausbau kapitalgedeckter Vorsorge. Wir unterstützen diesen Ansatz ausdrücklich. Kapitaldeckung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer zukunftsfesten Alterssicherung. Die chemische Industrie verfügt mit ihren tarifvertraglichen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen bereits über langjährige und erfolgreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet.  Sie kann erfolgreich organisiert werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

…aber ohne zusätzliche Belastung der Sozialabgaben

Kritisch bewerten die Chemie-Arbeitgeber allerdings den Vorschlag der Kommission, eine obligatorische kapitalgedeckte Rentenkomponente innerhalb der 1. Säule der gesetzlichen Rentenversicherung mit zusätzlichen Beiträgen von zwei Prozentpunkten aufzubauen. Eine Reform, die zwar Kapitaldeckung schafft, gleichzeitig aber die Abgabenlast weiter erhöht, würde ihr eigentliches Ziel verfehlen. Die deutsche Wirtschaft steht bereits heute unter erheblichem Kostendruck. Bestehende kapitalgedeckte Vorsorgeformen in der zweiten Säule der betrieblichen Altersversorgung müssen deshalb - unabhängig von der Frage, in welcher Säule die zusätzliche Kapitaldeckung umgesetzt werden soll - auf jeden Fall angerechnet werden können.

Stärkung der 2. Säule statt neuer Strukturen

Vieles spricht dafür, den Ausbau der Kapitaldeckung über die betriebliche Altersvorsorge zu organisieren. Die Kommission empfiehlt selbst einen Sozialpartnerdialog zur stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge und zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen. Vorhandene Systeme und Einrichtungen bieten hierfür deutlich effizientere Voraussetzungen als der Aufbau neuer Strukturen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Chemie-Arbeitgeber plädieren daher für einen konsequenten Ausbau der Kapitaldeckung über die zweite Säule.

Zügige und konsequente Umsetzung erforderlich

Entscheidend wird nun sein, die Reformen zügig und konsequent in Angriff zu nehmen.

Eine zukunftsfähige Rentenreform muss zwei Ziele gleichzeitig erreichen: ein tragfähiges Versorgungsniveau im Alter und die Begrenzung der Sozialabgaben. Kapitaldeckung kann daher nur dann ein Erfolgsmodell werden, wenn sie nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten führt.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat bereits angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission 1:1 umsetzen zu wollen. Bereits am 15. Juli sollen im Kabinett die Eckpunkte für die Reform beschlossen werden.

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