GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Richtige Schritte - weiterer Handlungsbedarf
Mit der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 12. Juni im Deutschen Bundestag rückt die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Fokus. Die Chemie-Arbeitgeber begrüßen, dass die Bundesregierung zentrale Vorschläge der Finanzkommission aufgreift. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt jedoch hinter dem Anspruch der Experten zurück: Eine spürbare Entlastung der Beitragszahler wird nicht erreicht. Es drohen stattdessen zusätzliche Belastungen mit höheren Arbeitskosten durch die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300€ für 2027 für Beschäftigte und Unternehmen.
Finanzielle Stabilisierung gelingt nur teilweise
Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze für eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und eine stärkere Fokussierung auf Leistungen mit nachgewiesenem Nutzen und wirtschaftlicher Effizienz. Damit wird ein richtiger Weg eingeschlagen. Gleichzeitig bleibt das tatsächliche Entlastungspotenzial deutlich hinter den Empfehlungen der Finanzkommission zurück: Von möglichen 42 Milliarden Euro werden nur rund 16 Milliarden erreicht. Schon mittelfristig reicht dies nicht aus, um die erwarteten Finanzierungslücken zu schließen und die Beitragssätze stabil zu halten.
„Die Politik hat jetzt die Chance, die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren. Der Gesetzentwurf geht wichtige Schritte in die richtige Richtung, bleibt aber noch hinter dem Notwendigen zurück“, erklärt BAVC-Hauptgeschäftsführer Mathias Schöttke. „Es braucht jetzt konsequente Strukturreformen, eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen zur Entlastung der Beitragszahler sowie eine umfassende Nutzung der vorhandenen Einsparpotenziale,“ so Schöttke.
Ausgaben wirksam begrenzen und Stabilisierung absichern
Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV erfordert eine konsequentere Steuerung der Ausgaben und die Nutzung vorhandener Effizienzpotenziale. Der Fokus auf wirtschaftliche Leistungen ist richtig und muss weiter geschärft werden. Dazu gehört auch, Ausgaben insbesondere beim Krankengeld wirksam zu begrenzen. Auch konkrete Entlastungen sind nötig – etwa durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die in der EU aktuell am höchsten ist.
„Zentral ist, die Ausgabendynamik wirksam zu begrenzen und strukturelle Kostentreiber gezielt anzugehen“, so Schöttke. Entscheidend ist nun, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzuschärfen, Einsparpotenziale konsequent zu heben und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen gerechter zu gestalten.