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Nach harten Verhandlungen über zwei Tage haben Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) einen Tarifkompromiss erzielt. Die 550.000 Beschäftigten in den 1.900 Betrieben der chemischen Industrie erhalten nach einem Leermonat 4,1 Prozent mehr Geld.

Nach harten Verhandlungen über zwei Tage haben Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) einen Tarifkompromiss erzielt. Die 550.000 Beschäftigten in den 1.900 Betrieben der chemischen Industrie erhalten nach einem Leermonat 4,1 Prozent mehr Geld. Die tabellenwirksame Tariferhöhung gilt ab dem 2. Monat, kann aber um maximal 2 weitere Monate nach hinten verschoben werden (Mittelstandskomponente). Besonders prosperierende Unternehmen können ihre Beschäftigten bereits im 1. Monat am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen. Der Abschluss hat eine Gesamtlaufzeit von 15 Monaten.

Zusätzlich intensivieren die Chemie-Tarifparteien ihr Engagement bei der Nachwuchssicherung. Das bewährte Programm „Start in den Beruf“ zur Förderung der Ausbildungschancen benachteiligter Jugendlicher wird mit einer Mittelstandsinitiative ausgebaut.

(Arbeitgeberkommentare ab Seite 2)

Die Elemente der Tarifeinigung im Detail:

Entgelterhöhung: Nach Leermonat 4,1 Prozent für 14 Monate

Nach einem Leermonat steigen die Tarifentgelte für die Chemie-Beschäftigten um 4,1 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen werden um 35 Euro erhöht. Die Entgeltsteigerung wird damit in den Tarifbezirken Hessen, Nordrhein und Rheinland-Pfalz zum 1. April 2011 wirksam. In den Bezirken Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (West), Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen und Westfalen gilt dies ab 1. Mai 2011. Im Saarland und im Tarifbezirk Ost tritt diese Regelung am 1. Juni 2011 in Kraft. Die bezirklichen Entgelttarifverträge laufen jeweils 15 Monate und gelten entsprechend bis Ende Mai 2012 bzw. Ende Juni und Ende Juli 2012.

Durch die lange Laufzeit, den Leermonat und den flexibilisierten Beginn der Tariferhöhung liegt die effektive Belastung der Unternehmen deutlich unter 4,1 Prozent.

Flexibilisiertes Inkrafttreten der Tarifsteigerung

Die Betriebsparteien können mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Beginn der Tariferhöhung nach dem Leermonat aus wirtschaftlichen Gründen um bis zu 2 weitere Monate nach hinten verschoben wird. Diese Flexibilität soll der differenzierten Lage innerhalb der Branche gerecht werden. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe haben noch Rückstand im Aufholprozess.

Besonders prosperierende Unternehmen können ihre Beschäftigten bereits im 1. Monat der Gesamtlaufzeit am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen. Per freiwilliger Betriebsvereinbarung können Geschäftsleitung und Betriebsrat festlegen, die Tariferhöhung bereits im 1. Monat wirksam werden zu lassen. Auch diese Flexibilisierung soll der differenzierten Lage innerhalb der Branche Rechnung tragen.

„Start Plus“ – mehr Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche

Zusätzlich haben BAVC und IG BCE den Ausbau der Initiative „Start in den Beruf“ vereinbart („Start Plus“). Mit dem „Start“-Programm fördern Chemie-Unternehmen bereits seit dem Jahr 2000 Jugendliche, die bisher keine Ausbildungsstelle gefunden haben und denen die Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung noch fehlen. In den letzten zehn Jahren konnten über 2.200 Jugendliche ihre Ausbildungschancen mit dem Programm erhöhen. Rund 70 Prozent haben direkt im Anschluss eine Lehrstelle angetreten.

Der Ausbau des „Start“-Programms mit der neuen Mittelstandsinitiative „Start Plus“ zielt auf die organisatorische und finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, die die umfassende pädagogische Betreuung der Jugendlichen nicht selbst leisten können. Der Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI) erhöht die monatliche Förderung von bisher 205 Euro pro Teilnehmer im Rahmen von „Start Plus“ auf 430 Euro. BAVC und IG BCE gehen davon aus, dass „Start Plus“ den Mittelstand in die Lage versetzt, die Ausbildungschancen benachteiligter Jugendlicher wesentlich zu erhöhen. Zugleich wird den Betrieben eine zusätzliche Option für die Nachwuchsgewinnung eröffnet.

BAVC-Verhandlungsführer Hansen: „Abschluss an der Grenze des Verkraftbaren“

Der Verhandlungsführer der Chemie-Arbeitgeber, Hans-Carsten Hansen, zum Tarifabschluss: „In einem äußerst schwierigen Umfeld mit einem differenzierten Branchenbild haben wir doch noch einen Kompromiss erzielt. Lange Zeit hat es nicht danach ausgesehen. Unser Ziel war immer ein Abschluss, der von allen Unternehmen im Flächentarif getragen werden kann. Dieses Ziel haben wir mit einer langen Laufzeit und der Flexibilität zu Beginn der Tariferhöhung erreicht.“

Hansen weiter: „Mit der Prozentzahl sind wir an die äußerste Grenze des Verkraftbaren gestoßen. Dies gilt besonders für die kleinen und mittleren Unternehmen, die noch Rückstand im Aufholprozess haben. Deshalb haben wir in harten Verhandlungen die maximal mögliche Entlastung und Flexibilität für die Unternehmen herausgeholt. Insgesamt konnten wir die effektive Kostenbelastung mit langer Laufzeit, Leermonat und Verschiebung zu Beginn in einem akzeptablen Rahmen halten. Ohne diese Flexibilität hätten wir einem Abschluss nicht zustimmen können. Unter dem Strich steht ein Abschluss, der zur Chemie-Industrie passt.“

BAVC-Präsident Voscherau: „Kompromiss statt Konfrontation“

BAVC-Präsident Eggert Voscherau sprach von einem „gerade noch vertretbaren Abschluss für die gesamte Branche. Entscheidend ist, dass beide Tarifparteien sich rechtzeitig gegen Konfrontation und für einen tragfähigen Kompromiss entschieden haben. Dies unterstreicht das besondere Miteinander der Chemie-Sozialpartner und setzt eine lange Tradition fort.“

Voscherau wertete den Tarifabschluss als zusätzlichen Motivationsschub für die Beschäftigten in der Chemie: „Dieser Kompromiss ist Anerkennung und Vertrauensvorschuss zugleich. Das setzt auch in Zukunft die Spitzenleistung aller Beteiligten voraus, wie wir es bisher gewohnt sind. Gutes Geld für gute Arbeit – das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.“

 

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