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Chemie-Arbeitgeber und IG BCE haben sich am gestrigen Dienstag (2. Februar) auf neue Regeln für Werkfeuerwehren in der chemischen Industrie geeinigt. Im Mittelpunkt steht, die Einsatzfähigkeit für den Feuerwehrberuf langfristig zu erhalten, etwa durch ein verstärktes Monitoring und individuelle Gesundheitsprogramme.

Chemie-Arbeitgeber und IG BCE haben sich am gestrigen Dienstag (2. Februar) auf neue Regeln für Werkfeuerwehren in der chemischen Industrie geeinigt. Im Mittelpunkt steht, die Einsatzfähigkeit für den Feuerwehrberuf langfristig zu erhalten, etwa durch ein verstärktes Monitoring und individuelle Gesundheitsprogramme. In der Chemie-Industrie arbeiten ca. 2.000 hauptberufliche Werkfeuerwehrleute.

Gemeinsames Ziel: Einsatzfähigkeit langfristig erhalten

Feuerwehrleute, die die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsprüfung (G 26.3) nicht bestehen, haben Anspruch auf eine berufliche Perspektive. Dafür werden zunächst Schritte zur Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit vereinbart. Kann die Gesundheitsprüfung dauerhaft nicht bewältigt werden, entwickeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufliche Alternativen auf Basis vorhandener Qualifikationen. Sofern erforderlich, wird eine Qualifizierung vereinbart und durchgeführt.
 
Darüber hinaus wurde vereinbart, angeforderte Sonntagsarbeit während der Arbeitsbereitschaft innerhalb der 24-Stunden-Dienste und angeforderte Nachtarbeit künftig mit den tariflichen Zuschlägen zu vergüten. Diese Zuschläge können mit bestehenden betrieblichen Regelungen verrechnet werden. Die 24-Stunden-Dienste bestehen aus je 8 Stunden Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsruhe.
 
Müller: „Schlichtungsregelung hat sich bewährt“
 
„Mit diesem Ergebnis gelingt es uns, die besondere Situation der Werkfeuerwehren auch künftig im Flächentarif abzubilden“, unterstreicht BAVC-Verhandlungsführer Georg Müller die Bedeutung der erfolgreichen Schlichtung. „Die Positionen lagen noch in der letzten Verhandlungsrunde sehr weit auseinander, aber jetzt ist es geschafft. Die Schlichtungsregelung in der Chemie hat sich bewährt.“ 

In der Schlichtung verhandeln drei Vertreter jeder Seite, bis ein Schlichtungsspruch erzielt oder die Schlichtung für gescheitert erklärt wird. Das Schlichtungsverfahren in der Chemie-Industrie kommt ohne externe Schlichter aus. Ein mit Mehrheit verabschiedeter Schlichtungsspruch ist unmittelbar als Tarifvertrag verbindlich. Zuletzt wurde das Schlichtungsverfahren 1996 eingesetzt.

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