Reform der Betriebsrenten: Garantie-Verbot muss bleiben
Die von Bundesregierung und Sozialpartnern entwickelte Reform der Betriebsrenten droht im Gesetzgebungsverfahren verwässert zu werden und damit ins Leere zu laufen.
Die von Bundesregierung und Sozialpartnern entwickelte Reform der Betriebsrenten droht im Gesetzgebungsverfahren verwässert zu werden und damit ins Leere zu laufen. Insbesondere der Ausschluss von Garantien bei der reinen Beitragszusage muss erhalten bleiben, um die betriebliche Altersversorgung zukunftssicher aufzustellen. Daher appellieren die Chemie-Arbeitgeber an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, die reine Beitragszusage ohne Haftung und ohne Garantie auf Basis von tarifvertraglichen Regelungen umzusetzen.
Mehr Betriebsrenten nur ohne Haftung und ohne Garantie
BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller: 'Wenn die Politik es ernst meint mit einer Stärkung der Betriebsrenten, muss der Gesetzgeber die Enthaftung des Arbeitgebers mit einem vollständigen Verzicht auf Garantien verbinden. Ohne diese Regelung wird die reine Beitragszusage keine Option für die Tarifparteien sein, denn die Betriebe brauchen Planungssicherheit. Verlieren würden am Ende die Beschäftigten. Ihnen wird die Chance genommen, eine deutlich höhere Betriebsrente zu erzielen.'
'Unsere Aufgabe als Arbeitgeber ist es zu vermitteln, warum alle Beteiligten langfristig besser fahren ohne Haftung und ohne Garantie. Zum einen werden mehr Betriebe eine Betriebsrente anbieten; das System der betrieblichen Altersversorgung insgesamt wird gestärkt. Zum anderen kann das Geld besser und mit höherer Rendite angelegt werden. Davon profitieren unsere Mitarbeiter', so Stiller. 'Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die Reform der Betriebsrenten zu einem Erfolg zu machen. Dafür braucht es echte reine Beitragszusagen und das bedeutet ein Garantie-Verbot.'
Sozialpartner ermöglichen weitere Verbreitung von Betriebsrenten
Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Gestaltung der reinen Beitragszusage als Sozialpartnermodell vor. Stiller: 'Auch nach unserer Überzeugung setzt die Einführung der neuen Zusageform die Beteiligung der Tarifparteien voraus. Nur so kann das nötige Vertrauen erreicht werden. Nur so können Modelle mit Flächenwirkung entwickelt werden. Die Befürchtung, nicht tarifgebundene Unternehmen könnten auf diesem Weg von der reinen Beitragszusage ausgeschlossen bleiben, ist nicht zutreffend. Schon heute nutzen viele nicht tarifgebundene Unternehmen die tariflichen Versorgungswerke. Daran wird sich auch künftig nichts ändern.'