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Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte neu ausgehandelt. Der entsprechende Tarifvertrag wurde am 9. Dezember 2019 in Köln abgeschlossen.

Für das Jahr 2019 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach

- für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss Euro 66.750,
- für Angestellte mit Promotion Euro 77.775.

Für 2020 wurden die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr wie folgt festgelegt:

- für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss Euro 67.600,
- für Angestellte mit Promotion Euro 78.750.

2021 gelten die folgenden tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr:

- für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss Euro 68.550,
- für Angestellte mit Promotion Euro 79.875.

Anhebung entsprechend des allgemeinen Tarifbereichs

Die Erhöhung entspricht dem Ende November im allgemeinen Tarifbereich vorgenommenen Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.

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