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Erneute Zunahme der Kurzarbeit in der chemischen Industrie: Von Anfang April bis Anfang Mai ist die Zahl der Kurzarbeiter von 80.000 auf fast 90.000 gestiegen. Damit befinden sich gut 15 Prozent der Beschäftigten der Branche in Kurzarbeit. Der durchschnittliche Arbeitsausfall bei den betroffenen Beschäftigten liegt mit 62 Prozent auf dem Niveau des Vormonats. Insgesamt setzen im Mai gut 40 Prozent der Unternehmen weiterhin auf Kurzarbeit, um Beschäftigung zu sichern. Meist kommt Kurzarbeit nur für einen Teil ihrer Belegschaft zum Einsatz. Das sind die zentralen Ergebnisse einer weiteren BAVC-Umfrage unter 1.900 Mitgliedsunternehmen mit 580.000 Beschäftigten. Hauptgrund für den Einsatz von Kurzarbeit ist mit 90 Prozent nach wie vor mangelnde Nachfrage. Betroffen sind vor allem Betriebe im Bereich der Automobilzulieferer (zum Beispiel Lacke, Gummi- und Kunststoff, Fasern).

BAVC-Präsident Beckmann: „Die eigentliche Wirtschaftskrise kommt noch“

„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die eigentliche Wirtschaftskrise noch vor uns liegt. Die weltweiten Nachfrageausfälle infolge der Pandemie werden uns in den kommenden Monaten hart treffen“, sagte BAVC-Präsident Kai Beckmann. „Die gute Nachricht ist, dass über 80 Prozent der Beschäftigten ihrer Arbeit im gewohnten Umfang nachgehen – wenn auch unter erschwerten Bedingungen. So kann unsere Industrie die Produktion bisher weitgehend aufrechterhalten und einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.“

„Kurzarbeit ist keine Staatshilfe“

Mit Blick auf die politischen Diskussionen um die Lastenverteilung bei der Kurzarbeit sagte Beckmann: „Ich appelliere an Politik und Gewerkschaften, die Debatte vom Kopf auf die Füße zu stellen. Mit der Unterstellung, die Unternehmen würden Profit aus der Kurzarbeit schlagen, wird der Einsatz der Arbeitgeber für Millionen von Beschäftigten diskreditiert.“ So sei etwa der Vorwurf unhaltbar, die Unternehmen würden mit der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit unverhältnismäßig entlastet. „Um Entlassungen zu vermeiden, ist die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA ein zwingender Schritt. Weder wird den Beschäftigten etwas weggenommen, noch ziehen die Unternehmen einen Gewinn daraus. Das ist ein durchlaufender Posten für die Betriebe. Außerdem bleiben die Ansprüche der Beschäftigten an die Sozialversicherungen erhalten“, so Beckmann.

Jedem, der sich zur Kurzarbeit und zur Verteilung der Kosten äußere, müsse klar sein: „Kurzarbeit ist ein Instrument der Beschäftigungssicherung. Die Alternative ist nicht Weiterbeschäftigung wie zuvor, sondern betriebsbedingte Kündigung. Kurzarbeit ist aber kein Mittel, um ohne Einkommensverlust durch eine Krise zu kommen. Kurzarbeit ist auch keine Staatshilfe, sondern die Leistung aus einer Versicherung. In diese Versicherung zahlt allein unsere Branche jährlich 800 Millionen Euro ein.“

Gesetzliche Zuschläge über Steuern finanzieren

„Um die Sozialkassen nicht zu überlasten, sollten die gesetzlichen Zuschläge ab dem 4. und dem 7. Monat der Kurzarbeit über Steuern finanziert werden“, forderte Beckmann. In der chemischen Industrie erhalten die Beschäftigten per Tarifvertrag ab dem ersten Tag der Kurzarbeit eine Aufstockung auf 90 Prozent des Nettoentgelts. „Dazu stehen wir in der Krise, auch wenn das unsere Betriebe finanziell erheblich fordert - und zwar ab Tag 1 der Kurzarbeit. Im Gegenzug erwarten wir, dass die Entlastung tarifgebundener Betriebe durch die Einführung gesetzlicher Zuschläge auch den Betrieben zu Gute kommt. Je länger die Krise dauert, desto weniger passen Forderungen nach weiteren tariflichen Aufstockungen in die Landschaft.“

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