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In den Betrieben der chemisch-pharmazeutischen Industrie soll der IGBCE künftig neben dem analogen auch ein digitaler Zugang entsprechend der üblichen betrieblichen Kommunikation eingeräumt werden. Dazu haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Chemiegewerkschaft IGBCE eine Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht unterzeichnet. Dieser Rahmen gilt für die rund 580.000 Beschäftigten in der chemisch-pharmazeutischen Industrie und ist damit die bundesweit größte Branchenvereinbarung.

Nach Ansicht von BAVC und IGBCE ist der gesetzlich und in der Rechtsprechung anerkannte Zugang der Gewerkschaften zu den Beschäftigten ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Sozialpartnerschaft. Da die fortschreitende - und durch die Corona-Pandemie nochmals beschleunigte - Digitalisierung der Arbeitswelt die Informationswege ändert, empfehlen die Tarifvertragsparteien eine Modernisierung dieses Zugangs.

Wenn Beschäftigte im Homeoffice oder mobil arbeiten, ist es für Gewerkschaften schwieriger, den Kontakt zu ihnen aufzunehmen und zu halten. Sie erreichen viele über die klassischen Wege, wie den Aushang am Schwarzen Brett und einen Stand im Betrieb, nicht mehr. Dadurch können ganze Beschäftigtengruppen von der gewerkschaftlichen Kommunikation ausgeschlossen werden. Das kann zu Informationsdefiziten, einer Spaltung unter den Beschäftigten und im schlimmsten Fall zu einem erhöhten Konfliktpotenzial führen.

„Wir wollen als IGBCE allen Beschäftigten in unseren Branchen ein Angebot machen. Bislang bleibt die digitale Tür aber oft verschlossen“, so IGBCE-Vorstandsmitglied Karin Erhard. Sie lobt deshalb die Vereinbarung: „Sie ist ein wichtiger Türöffner. Nur mit zeitgemäßer, digitaler Kommunikation können wir Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung zukunftsfähig machen.“ In der Chemieindustrie gebe es eine starke, funktionierende Sozialpartnerschaft, die es möglich mache, sich auf solche Vereinbarungen zum digitalen Zugang zu verständigen. In vielen anderen Branchen sei das aber nicht der Fall. „Deswegen ist es so wichtig, dass das digitale Zugangsrecht im Koalitionsvertrag verankert ist“, unterstreicht Erhard. Damit Gewerkschaften nicht digital ausgesperrt würden, müsse der Zugang nun schnellstmöglich umgesetzt werden. „Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, die den Gewerkschaften eine digitale Möglichkeit für den Austausch über die IT-Systeme der Unternehmen bieten, wie früher das Schwarze Brett oder der Rundgang durch den Betrieb“, sagt Erhard und unterstreicht: „Wir als IGBCE werden den Zugang in der Chemieindustrie nutzen, um den digitalen Draht zu unseren Mitgliedern zu halten und sie über unsere Arbeit sowie tarifpolitische Neuheiten zu informieren.“

„Die erfolgreiche Transformation unserer Industrie ist die größte Herausforderung für die Chemie-Sozialpartner. Um die Beschäftigten auf diesem Weg mitzunehmen, wird digitale Kommunikation immer wichtiger. Wir erkennen an, dass für unseren Sozialpartner in der neuen Arbeitswelt neben dem bestehenden analogen Zugang auch digitale Zugänge zur Belegschaft wichtig sind“, unterstreicht BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Unsere Unternehmen müssen aber keine neue IT anschaffen, sollten sie einen digitalen Zutritt einrichten wollen. Vielmehr können vorhandene technische Möglichkeiten genutzt werden. Wichtig ist, dass unsere Sozialpartner-Vereinbarung keine starren Vorgaben macht, sondern größtmöglichen Spielraum für unternehmensindividuelle Lösungen bietet. Die Vereinbarung ist damit auch ein Signal an die Politik: Die Sozialpartner gestalten ihre Zukunft in eigener Verantwortung. Vorgaben des Gesetzgebers brauchen wir dafür nicht.“

Für den digitalen Zugang genutzt werden sollen die jeweils aktuell eingerichteten und bereits genutzten Kommunikationswege. Dazu kann zum Beispiel ein digitales Schwarzes Brett im Intranet gehören. Links zu gewerkschaftlichen Informationen können auch in betriebliche digitale Informationssysteme eingebettet werden. Möglich ist es auch, betrieblich eingerichtete Videokonferenzsysteme für digitale gewerkschaftliche Zusammenkünfte (Online-Sprechstunde, digitale Vertrauensleutesitzung) zu nutzen. Welche Kommunikationswege konkret genutzt werden, hängt vom Unternehmen ab und wird vor Ort mit den zuständigen IGBCE-Organisationsstellen abgestimmt.

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