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Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte neu ausgehandelt. Der entsprechende Tarifvertrag wurde am 23. November 2022 in Wiesbaden abgeschlossen.

Für das Jahr 2022 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach

  • für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss Euro 69.000,
  • für Angestellte mit Promotion Euro 80.200.

Für 2023 wurden die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr wie folgt festgelegt:

  • für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss Euro 71.250,
  • für Angestellte mit Promotion Euro 82.825.

Anhebung entsprechend des allgemeinen Tarifbereichs

Die Erhöhung folgt dem Mitte Oktober im allgemeinen Tarifbereich vereinbarten Chemie-Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.

Zudem bitten VAA und BAVC die Unternehmen zu prüfen, ob für das Jahr 2023 ein betriebliches Inflationsgeld von 1.500 Euro an außertarifliche und leitende Angestellte gezahlt werden kann. Des Weiteren setzen VAA und BAVC eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein, um die Definitionen zur Auslegung des Tarifvertrags über Mindestjahresbezüge, die Einordnung des Tarifvertrags über Mindestjahresbezüge in bestehende Gehaltsstrukturen sowie Inhalte und Möglichkeit einer Sozialpartner-Vereinbarung zum digitalen Zutritt von Gewerkschaften zu erörtern.

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