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Auf Menschenrechte zu achten, ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Die Sorgfaltspflicht von Unternehmen rückt zunehmend in den Fokus, und auch die gesetzlichen Anforderungen steigen. Die Nachhaltigkeitsinitiative „Chemie3“ engagiert sich mit ihrem „Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung“ dafür, dass die Branche weiter ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird und auch in Zukunft eine Vorreiterrolle einnimmt. Das dritte Modul des Standards mit Praxishilfen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen ist nun erschienen.

Der Branchenstandard orientiert sich an den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Demnach sollen Unternehmen die fünf Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Verantwortung anerkennen, Risiken ermitteln, Risiken minimieren, informieren und berichten sowie Beschwerden ermöglichen) in ihre Geschäftsprozesse integrieren. Wie das in der Praxis gelingt, erklärt der Branchenstandard. In fünf Modulen bietet er insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktische Hilfestellungen für die Umsetzung.

Nach den Modulen I und II, die sich mit den Themen „Verantwortung anerkennen“ und „Risikoanalyse“ befassen, liegt der Schwerpunkt des dritten Moduls darauf, Missstände zu verhindern oder zu beseitigen. Insgesamt sind fünf Module geplant. Modul IV wird Beschwerdeverfahren behandeln, mit deren Hilfe von Menschenrechtsverletzungen betroffene Personen sich sicher und wirksam Gehör verschaffen können.

Die Nachhaltigkeitsinitiative entwickelt den Branchenstandard zusammen mit der Managementberatung „Löning – Human Rights & Responsible Business“. Die Module werden den Mitgliedern der Chemie3-Partner BAVC, IGBCE und VCI schrittweise zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zum Branchenstandard finden Sie auf der Chemie³-Website

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