Richtlinie über europäische Betriebsräte: Warum Bewährtes abschaffen? Kurskorrektur nötig!
Heute hat der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments über seinen Bericht zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) abgestimmt. Aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber geht der Bericht in die falsche Richtung. Wir sehen keinen Änderungsbedarf an der geltenden Richtlinie über EBR. Insbesondere die Beratungen im Beschäftigungsausschuss berücksichtigen nicht die Interessen aller Stakeholder. Die federführende EVP-Fraktion muss hier aus BAVC-Sicht dringend nachjustieren.
Die Unternehmen können nicht länger auf den Fortbestand funktionierender und bewährter Gremien vertrauen, da auf einseitiges Arbeitnehmerverlangen jederzeit eine Neuverhandlung droht. BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller betont: „Bei sämtlichen Änderungen muss zumindest der Bestandsschutz etablierter europäischer Gremien uneingeschränkt aufrechterhalten werden, damit sie in ihrer bewährten Arbeitsweise agieren können. Genau so war es in der Ursprungsrichtlinie und deren erster Überarbeitung vorgesehen.“
Die vorgesehene Ausweitung der Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sowie die erweiterte Zuständigkeit grenzen unternehmerische Freiheit über Gebühr ein. Es entsteht Rechtsunsicherheit durch eine unklare Abgrenzung von nationalen und europäischen Zuständigkeiten. Zusätzlich droht Unternehmen die Verzögerung von Entscheidungen mithilfe von Gerichtsverfahren.
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