Richtlinie Über Europäische Betriebsräte: Praxistauglichkeit fehlt weiterhin
Heute haben die Ministerinnen und Minister im Rat der EU final über ihre Position zur Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) abgestimmt. Anfang April hatte bereits der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments über seinen Bericht zur EBR-Richtlinie abgestimmt. Aus Sicht der Chemie-Arbeitgeber geht die Positionierung des Rates zur Richtlinie in die falsche Richtung.
„Es ist bedauerlich, dass die Mitgliedstaaten nicht den Mut gefunden haben, den Kommissionsvorschlag an entscheidenden Stellen praxistauglich zu gestalten“, kommentiert BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller die Abstimmung. Der Ratstext in seiner jetzigen Form schränkt das Vertrauen von Unternehmen in den Fortbestand bewährter Gremien ein. Auf einseitiges Arbeitnehmerverlangen kann jederzeit eine Neuverhandlung drohen – das verlangsamt und gefährdet lang erprobte Arbeitsweisen freiwilliger Vereinbarungen. Stiller betont: „Bei sämtlichen Änderungen muss zumindest der Bestandsschutz etablierter europäischer Gremien uneingeschränkt aufrechterhalten werden, damit sie in ihrer bewährten Arbeitsweise agieren können. Genau so war es in der Ursprungsrichtlinie und deren erster Überarbeitung vorgesehen.“
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