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Gemeinsame PI

IGBCE und BAVC haben ihre Sozialpartnervereinbarung „Keine Drogen in der Arbeitswelt“ im Rahmen ihrer Sozialpartner-Initiative „Gutes und gesundes Arbeiten 4.0 in der Chemie-Branche“ aktualisiert und unterzeichnet. Anlass zur Aktualisierung der Vereinbarung von 1996 ist die Teillegalisierung von Cannabis durch das Cannabisgesetz. Mit der neuen Rechtslage ergeben sich auch neue Herausforderungen für die Unternehmen in der chemisch-pharmazeutischen Branche, insbesondere für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit.

Gemeinsam empfehlen die Sozialpartner den Unternehmensleitungen, Führungskräften und Betriebsräten, mit geeigneten Informationen und Veranstaltungen auf allen Ebenen für das Thema Cannabiskonsum zu sensibilisieren. Zudem gilt es, Gefährdungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeiten unter Einfluss von Substanzen zu identifizieren und zu minimieren sowie Umsetzungswege für die betriebliche Praxis zu diskutieren.

Zusätzlichen Handlungsbedarf sehen die Chemie-Sozialpartner auch auf staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Ebene zur entsprechenden Weiterentwicklung der rechtlichen und sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen.

„Arbeitssicherheit spielt in den Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie schon immer eine zentrale Rolle. Um diese auch mit dem neuen Cannabisgesetz gewährleisten zu können, haben die Sozialpartner die bestehende Sozialpartnervereinbarung nun aktualisiert,“ erklärt BAVC-Hauptgeschäftsführer Mathias Schöttke. „Übergeordnetes Ziel der Vereinbarung ist der Schutz von Beschäftigten, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Umwelt vor den Risiken drogenbedingten Fehlverhaltens.“

„Der Aspekt der Arbeitssicherheit ist auch für uns und unsere Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben sehr wichtig. Die Sozialpartnervereinbarung geht aber darüber hinaus: Um gute und gesunde Arbeit im Betrieb zu gewährleisten, genügt es nicht, Verbotsschilder aufzustellen“, betont die stellvertretende IGBCE-Vorsitzende, Birgit Biermann. „Wir müssen das Thema Sucht prioritär behandeln, mit Prävention, Aufklärung und klaren Regeln auf betrieblicher Ebene. Und wir müssen Beschäftigte mit problematischem Suchtverhalten unterstützen, nicht nur bei Drogensucht, sondern auch bei Alkohol- oder Spielsucht etwa.“

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