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Der BAVC ist heute als Sachverständiger bei der Anhörung zum Regierungsentwurf für das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (BRSG II) im Bundestag vertreten. Wir begrüßen die Initiative, sehen jedoch an mehreren Stellen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Es braucht unter anderem eine praxistauglichere Ausgestaltung der Abfindungsregelungen, eine konsequente Öffnung der Wertguthabenregelung auch über die Regelaltersgrenze hinaus sowie eine gesetzliche Absicherung der Öffnung des erfolgreichen Chemie-Sozialpartnermodells in der betrieblichen Altersversorgung für die Teilnahme weiterer Branchen und Unternehmen.

Fortschritt mit Lücken

Der Regierungsentwurf greift zentrale Ergebnisse des Fachdialogs Betriebsrente auf und setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings besteht der Entwurf den Praxistest in einigen Punkten nicht: „Die Richtung stimmt, aber an entscheidenden Stellen fehlt die Konsequenz“, erklärt Mathias Schöttke, BAVC-Hauptgeschäftsführer. „Gerade bei der  Beteiligung an Sozialpartnermodellen und der Entsparung von Wertguthaben der Langzeitkonten  braucht es mehr Mut und mehr Praxisorientierung.“

Während die geplante Klarstellung, dass Wertguthaben künftig parallel zum Rentenbezug genutzt werden können, ein wichtiger Schritt ist, geht die Begrenzung auf die Zeit bis zur Regelaltersgrenze in die falsche Richtung: „Wer länger arbeiten will, muss auch später flexibel auf sein Wertguthaben zugreifen können“, so Schöttke. Der BAVC fordert daher eine gesetzliche Öffnung über die Regelaltersgrenze hinaus. Das wäre nicht nur folgerichtig, sondern auch im Sinne der Bundesregierung, die mit ihrer geplanten „Aktivrente“ selbst Anreize für längeres Arbeiten schaffen will. Diese Zielsetzung muss sich auch in der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes widerspiegeln.

Bewährte Praxis ins Gesetz überführen

Die Chemie-Arbeitgeber haben gemeinsam mit der IGBCE bereits 2022 als erste Branche ein Sozialpartnermodell etabliert. Den tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten der Branche stehen heute zwei Angebote für diese zeitgemäße und renditestarke Form der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Das Sozialpartnermodell Chemie ermöglicht auch anderen Branchen den Beitritt über Tarifverträge. Diese bewährte Praxis gilt es, in den Gesetzeswortlaut aufzunehmen.

Der BAVC appelliert an die Politik, die im Entwurf angelegten Reformen konsequent weiterzudenken. „Wir brauchen ein Gesetz, das nicht nur gut gemeint ist, sondern auch gut gemacht“, so Schöttke. Ziel müsse es sein, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, ohne neue Hürden aufzubauen. Um die betriebliche Altersversorgung zukunftsfest aufzustellen, braucht es zeitnah zudem einen nächsten Reformschritt. Themen wie der Rechnungszinssatz für Pensionsrückstellungen oder die Angleichung der steuer- und sozialversicherungsfreien Dotierungsrahmen bleiben bislang ungelöst. Der BAVC fordert daher, zügig mit der Arbeit an einem BRSG III zu beginnen.

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