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Sicherheitspolitik

Rolle von Arbeitgebern

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, zunehmende geopolitische Spannungen sowie hybride Bedrohungen haben die Frage der Verteidigungsfähigkeit neu in den Mittelpunkt politischer Debatten gerückt. Dabei wird zunehmend deutlich, dass Verteidigung nicht allein eine militärische Aufgabe ist, sondern ein gesamtstaatliches und gesamtgesellschaftliches Konzept erfordert.

Die sogenannte Gesamtverteidigung umfasst das Zusammenwirken militärischer und ziviler Fähigkeiten, um Staat, Gesellschaft und Wirtschaft auch in Krisen- und Verteidigungslagen handlungsfähig zu halten. Neben staatlichen Institutionen spielen dabei auch Unternehmen eine zentrale Rolle. Produktion, Lieferketten, Energieversorgung, IT-Infrastruktur und Logistik werden in diesem Kontext zu sicherheitsrelevanten Ressourcen.

Unternehmen sichern Versorgung, industrielle Leistungsfähigkeit und kritische Infrastruktur. Gleichzeitig können in Krisen- und sicherheitspolitischen Ausnahmelagen neue Anforderungen an Unternehmen entstehen. Dazu zählen etwa Fragen der Personalverfügbarkeit, der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen oder der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beschäftigten in Krisensituationen.

Der BAVC begleitet diese Entwicklungen aus Sicht der Arbeitgeber der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Ziel ist es, Mitglieder über politische Entwicklungen zu informieren, arbeitsrechtliche Fragen einzuordnen und praktische Orientierung bereitzustellen.

Gesamtverteidigung bezeichnet die koordinierte Vorbereitung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf Krisen- und Verteidigungslagen. Sie umfasst sowohl militärische als auch zivile Komponenten und zielt darauf ab, staatliche Handlungsfähigkeit, Versorgungssicherheit und gesellschaftliche Stabilität auch unter außergewöhnlichen Bedingungen aufrechtzuerhalten.

Im Rahmen der Gesamtverteidigung wird Deutschland unter anderem als logistische Drehscheibe für NATO-Operationen betrachtet. Damit sind leistungsfähige zivile Infrastrukturen, funktionierende Lieferketten sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und der Wirtschaft von besonderer Bedeutung.

Auch Unternehmen sind Teil dieser gesamtstaatlichen Vorsorge. Produktionskapazitäten, Kommunikationsnetze, Transportinfrastruktur und industrielle Wertschöpfung sind wichtige Voraussetzungen für wirtschaftliche Stabilität und Versorgungssicherheit. Gleichzeitig gewinnen betriebliche Resilienz, Notfallplanung und Krisenvorsorge zunehmend an Bedeutung.

Für Unternehmen stellt sich daher die Frage, wie betriebliche Abläufe auch unter schwierigen Rahmenbedingungen aufrechterhalten werden können. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zur Sicherung von Lieferketten, zur Aufrechterhaltung kritischer Funktionen im Betrieb sowie zur Vorbereitung auf mögliche Krisenszenarien.

Ein zentraler Aspekt der Gesamtverteidigung ist die Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen in Wirtschaft und Staat. In verschiedenen Krisen- oder Verteidigungsszenarien können Beschäftigte für Aufgaben bei den Streitkräften, im Katastrophenschutz oder in anderen sicherheitsrelevanten Bereichen benötigt werden.

Für Unternehmen entstehen daraus neue Herausforderungen. Einerseits müssen Betriebe ihre eigene Produktions- und Leistungsfähigkeit aufrechterhalten. Andererseits können Beschäftigte beispielsweise als Reservistinnen und Reservisten oder im Katastrophenschutz eingebunden sein.

Für Arbeitgeber stellen sich daher verschiedene Fragen, etwa:

  • Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten bei einer Einberufung von Beschäftigten?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, Beschäftigte für den Betrieb als unabkömmlich feststellen zu lassen?
  • Welche Rolle spielen Reservistinnen und Reservisten in Unternehmen?
  • Wie kann Personalplanung auch unter sicherheitspolitisch angespannten Bedingungen funktionieren?

Die arbeitsrechtlichen Regelungen unterscheiden sich dabei je nach Situation. Während in Friedenszeiten vor allem freiwillige Engagements etwa im Katastrophenschutz oder in der Reserve relevant sind, können im Spannungs- oder Verteidigungsfall zusätzliche gesetzliche Regelungen greifen.

Der BAVC verfolgt diese Entwicklungen und unterstützt seine Mitglieder dabei, die arbeitsrechtlichen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Personalsicherung einzuordnen.

Die Diskussion über einen möglichen neuen Wehrdienst hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, sicherheitspolitische Anforderungen mit den Bedürfnissen von Ausbildung, Studium und Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist entscheidend, dass neue Wehrdienstmodelle arbeitsmarktgerecht ausgestaltet werden. Dazu gehört unter anderem, dass militärisch erworbene Kompetenzen anschlussfähig an zivile Qualifikationen sind und Übergänge zwischen Wehrdienst, Ausbildung und Beschäftigung möglichst reibungslos gestaltet werden.

Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass zusätzliche staatliche Nachfrage nach Personal auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben kann. In einzelnen Branchen bestehen bereits heute Fachkräfteengpässe. Neue Wehrdienstmodelle sollten daher so gestaltet werden, dass sie die Fachkräftesicherung nicht zusätzlich erschweren.

Der BAVC bringt diese Perspektiven in politische Diskussionen ein und setzt sich für Lösungen ein, die sicherheitspolitische Ziele mit wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Anforderungen verbinden (s. Positionspapier zum freiwilligen Wehrdienst im Download-Bereich).

Die Gesamtverteidigung ist durch ein komplexes Geflecht rechtlicher Regelungen geprägt. Dazu gehören unter anderem Vorschriften aus dem Wehrrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Zivil- und Katastrophenschutzrecht.

Bereits in Friedenszeiten existieren Regelungen etwa für das Engagement von Beschäftigten als Reservistinnen und Reservisten, im Katastrophenschutz oder in freiwilligen Hilfsorganisationen. Darüber hinaus können für Betreiber kritischer Infrastruktur besondere Anforderungen etwa im Bereich der IT-Sicherheit gelten.

In besonderen Bedrohungslagen können weitere gesetzliche Regelungen aktiviert werden. Dazu zählen beispielsweise Vorschriften zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen oder Regelungen zur Heranziehung von Personal im Verteidigungsfall.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu kennen und mögliche Auswirkungen auf Personalplanung und betriebliche Abläufe zu berücksichtigen.

Neben der politischen und rechtlichen Einordnung gewinnen praktische Fragen der betrieblichen Vorbereitung auf Krisensituationen zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits heute mit Themen wie Krisenmanagement, Business-Continuity-Management oder der Absicherung kritischer Prozesse.

Eine systematische Vorbereitung kann Unternehmen helfen, ihre Handlungsfähigkeit auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Analyse möglicher Krisenszenarien
  • Sicherung zentraler betrieblicher Funktionen
  • Vorbereitung von Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen
  • Maßnahmen zur Stabilisierung von Lieferketten und Infrastruktur
  • Planung der Personalverfügbarkeit im Krisenfall

Eine solche Vorsorge stärkt nicht nur die Resilienz einzelner Unternehmen, sondern auch die Stabilität wirtschaftlicher Wertschöpfungsketten insgesamt.

Der BAVC stellt seinen Mitgliedern zusätzliche Informationen und Arbeitshilfen zum Thema Gesamtverteidigung im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung.

Dazu gehören unter anderem:

  • vertiefende rechtliche Einordnungen zu arbeits- und sicherheitspolitischen Fragestellungen,
  • ein laufend aktualisiertes FAQ-Dokument zur Personalsicherung in Krisenzeiten,
  • zusätzliche Praxishilfen und Materialien für die Weitergabe an Unternehmen.

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