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Zukunftsperspektiven schaffen

Der Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI) besteht seit 1975 als gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner BAVC und IGBCE. Sein satzungsmäßiger Hauptzweck ist es, Leistungen an Betriebsangehörige in Notlagen zu erbringen, die insbesondere durch Arbeitslosigkeit bzw. drohende Arbeitslosigkeit entstehen.

Derzeit können Unterstützungsleistungen des UCI im Rahmen der nachfolgenden Programme unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

Im Rahmen des Chemie-Tarifabschlusses 2024 wurde die Förderung regionaler Fachkräfteradare durch den Unterstützungsverein der Chemischen Industrie (UCI) vereinbart.

Talent-Sharing für die Chemie-Branche: Online-Plattform sichert Fachkräfte in der Transformation

In Zeiten der Transformation investieren IGBCE und BAVC zusätzlich in die Fachkräftesicherung der Chemie- und Pharmabranche. Über den Unterstützungsverein der Chemischen Industrie (UCI) fördern die Chemie-Sozialpartner bundesweit die Einrichtung regionaler Fachkräfteradare. Dabei handelt es sich um eine Online-Plattform, bei der Betriebe ihre Mitarbeitenden und Ausbildungsabsolventen, die sie nicht mehr beschäftigen können, anderen Unternehmen in der Branche weiterempfehlen, die nach Fachkräften suchen. So können Talente in der chemisch-pharmazeutischen Industrie gehalten und die Sozialpartnerschaft gestärkt werden. Die Idee eines Fachkräfteradars wurde ursprünglich von HessenChemie für Ausbildungsabsolventen zusammen mit dem Anbieter stafftastic entwickelt und pilotiert, in der Folge vom Landesausschuss der ChemieArbeitgeber NRW aufgegriffen und um zusätzliche Zielgruppen erweitert.

Was ist der Fachkräfteradar?

Der Fachkräfteradar erleichtert es qualifizierten Mitarbeitenden der chemisch-pharmazeutischen Industrie, die aus betrieblichen Gründen freigesetzt werden (z. B. Restrukturierung, Betriebsschließung), in der gleichen Branche eine Anschlussbeschäftigung zu finden. Gleiches gilt für Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden können. So sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Fachkräfte in der Branche gehalten werden. Hierzu empfehlen Betriebe ihre Mitarbeitenden / Ausbildungsabsolvierenden, die sie nicht mehr beschäftigen können, über eine Online-Plattform anderen Betrieben in der Chemie- und Pharma-Branche weiter.

Wie funktioniert der Fachkräfteradar?

Die Fachkräfte erhalten zusätzlich zum Kündigungsschreiben einen Empfehlungslink zum Fachkräfteradar. So können sich nur eingeladene Fachkräfte auf der Online-Plattform registrieren. Mitgliedsunternehmen der Chemie-Arbeitgeberverbände, die Fachkräfte suchen, können über Suchfilter der Online-Plattform passende Kandidat/-innen finden und per Knopfdruck kontaktieren.

 Vorteile für Unternehmen

  • Gut ausgebildete Fachkräfte gewinnen: Unternehmen erhalten mit dem Fachkräfteradar schnellen Zugriff auf qualifizierte Fachkräfte mit Branchen-Knowhow.
  • Einfache Integration der Plattform: Der Link zur Online-Plattform lässt sich einfach in die Verwaltungsabläufe und Outplacement-Prozesse des Unternehmens integrieren.
  • Image nachhaltig stärken: Indem Mitarbeitende auch in Notlagen durch ihren Arbeitgeber unterstützt werden und neue Perspektiven zur Weiterbeschäftigung erhalten, stärken Unternehmen ihr Image und ihre Arbeitgebermarke nachhaltig.

Vorteile für Fachkräfte

  • Wertschätzung: Trotz einer persönlichen Notlage (z. B. Restrukturierung, Betriebsschließung, Nicht-Übernahme nach der Ausbildung) erfährt die Fachkraft eine große Wertschätzung und bekommt Perspektiven für eine Weiterbeschäftigung aufgezeigt.
  • Schnelle Kontaktaufnahme: Fachkräfte können ohne komplizierten Bewerbungsprozess von anderen Mitgliedsunternehmen kontaktiert werden.
  • Aktive Empfehlung innerhalb der Branche: Eine aktive Empfehlung in ein Netzwerk ist ein Vorteil für die Fachkraft und erleichtert den Zugang zu potenziellen neuen Arbeitgebern.

 

Im Jahr 2000 haben die Chemie-Sozialpartner die Initiative „Start in den Beruf“ ins Leben gerufen. Seitdem unterstützt das Programm Jugendliche, die bisher keine Lehrstelle gefunden haben und denen die Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung noch fehlen. In einem 3- bis 12-monatigen Förderprogramm sollen sie durch ein Zusammenspiel von betrieblicher Praxis, theoretischer Unterweisung und sozialpädagogischer Betreuung zur Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) befähigt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Start-Programms orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten sowie den Bedürfnissen der Jugendlichen. Mit einer Erfolgsquote von gut 80 Prozent trägt das Start-Programm nachhaltig dazu bei, die Chancen benachteiligter Jugendlicher am Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern.

  • Wie läuft das Start-Programm ab?
    Zunächst wählt das Unternehmen die teilnehmenden Jugendlichen aus. Unterstützungszahlungen sind ausgeschlossen, sofern hierdurch staatliche Leistungen in demselben Umfang gekürzt würden, dies gilt z. B. für den Bezug von ALG I, ALG II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die weitere Projektorganisation obliegt dem Betrieb. Sinnvoll erscheint eine Unterteilung in betriebliche und überbetriebliche Phasen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer „Start-Maßnahme“ werden während der betrieblichen Phasen eng in die verschiedenen Abläufe vor Ort eingebunden und erhalten damit zunächst die Möglichkeit der Orientierung. Später findet bei entsprechender Leistung und Motivation eine Intensivierung im möglichen Ausbildungsgang statt. Ergänzt werden die praktischen Aktivitäten in der überbetrieblichen Phase durch eine umfassende Betreuung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder vor Ort sowie durch den begleitenden schulischen Unterricht. Die vermittelten Inhalte sind zumeist an das erste Ausbildungsjahr angelehnt. Abgerundet wird das Engagement durch eine sozialpädagogische Begleitung. Der Beginn der einzelnen Durchgänge sollte so terminiert werden, dass im Anschluss die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis möglich ist.

  • Wie erhält man die Start-Förderung?
    Auf schriftlichen Antrag des Unternehmens unterstützt der UCI die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Start-Maßnahme mit einem Förderbeitrag von monatlich 260 Euro als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Es können Personen bis zu einem Alter von 25 Jahren berücksichtigt werden (Ausnahmen auf Antrag möglich). Die Unterstützungszahlungen an den Jugendlichen erfolgen über den Betrieb. Nach dem Tarifvertrag „Zukunft durch Ausbildung und Berufseinstieg“ erhalten diese eine monatliche Eingliederungsvergütung von insgesamt 520 Euro.

 

Laden Sie sich hier den Flyer "Start in den Beruf" herunter. 

 UCI Grafik Foerderung

Seit 2011 besteht das Programm „StartPlus“. Es basiert auf der Initiative „Start in den Beruf“, wurde aber speziell an die Rahmenbedingungen in kleineren oder mittleren Betrieben mit in der Regel bis zu 750 Beschäftigten angepasst. So kann im Rahmen von „StartPlus“ die monatliche Förderung von 260 Euro pro Teilnehmer/-in auf bis zu 520 Euro pro Teilnehmer/-in erhöht werden “ (letztes Update Oktober 2022, gültig für Anträge ab dem 1.1.2023). Darüber hinaus übernimmt der UCI im Rahmen von „StartPlus“ die Kosten der begleitenden sozialpädagogische Betreuung durch einen Bildungsdienstleister.

Ein Praxisbeispiel finden Sie hier: Sozialpartnerinitiative StartPlus: Wir schaffen Perspektiven

Laden Sie sich hier den Flyer "StartPlus" herunter. 

 

StartPlus Grafik

Die Integration von Flüchtlingen in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ist eine der zentralen Herausforderungen der Gegenwart. Die nach Deutschland Geflüchteten bringen – wie alle Menschen – enorme Potenziale mit sich. Um sie zu heben, bedarf es jedoch einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung, die konsequent, schnell und investitionsbereit auf die „Bildung“ der neu Angekommenen im besten Sinne des Wortes setzt: die Befähigung jedes Einzelnen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zur Führung eines selbstbestimmten Lebens. Bildung ist, so verstanden, zentrales Integrationsvehikel und Eckpfeiler einer vorausschauenden Flüchtlingspolitik.

In diesem Sinne haben die Chemie-Sozialpartner ihr Programm „Start in den Beruf“ geöffnet, das darauf abzielt, nicht ausbildungsreife Jugendliche für eine Ausbildung fit zu machen – in der Chemie oder auch in anderen Branchen. Das „Pre-Start-Programm“ setzt bereits bei der Vermittlung notwendiger Sprachkenntnisse und sozialer Kompetenzen an.

In der Tarifrunde 2022 haben BAVC und IGBCE das Förderprogramm „AusbildungPlus“ vereinbart. Ziel ist, die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen der Branche zu stärken. Auszubildende mit begründetem Förderbedarf können eine zusätzliche Lernunterstützung bis zu 1.000 Euro beim UCI beantragen, um Nachteile und erschwerte Start-Chancen infolge der Corona-Pandemie auszugleichen. Das Programm ist mit 3 Millionen Euro dotiert und auf die Ausbildungs- und Prüfungsjahrgänge 2022 / 2023 beschränkt.

  • Wer wird unterstützt?
    Auszubildende mit begründetem Förderbedarf, die in Chemie-Unternehmen mit in der Regel bis zu 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt sind und im Jahr 2022 oder 2023 ihre Abschlussprüfung absolvieren. Sie erhalten Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Ebenfalls gefördert werden Auszubildende in KMU, die zum 1. September 2022 oder 2023 eingestellt werden. Sie können eine lernbegleitende Unterstützung im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Je Unternehmen können maximal zehn Auszubildende gefördert werden.

  • Welche Maßnahmen werden gefördert?
    Maßnahmen, die schwerpunktmäßig Lerninhalte vermitteln, welche dem Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes zugeordnet werden können. Die Vermittlung soll durch qualifiziertes Personal in Präsenz oder in einem interaktiven, virtuellen Format erfolgen. Lern- und Lehrmittel, Prüfungsgebühren oder vergleichbare Aufwände sind nicht förderfähig. Die Maßnahme muss durch einen externen Bildungsdienstleister, eine Kammer oder eine vergleichbare Institution gegen Rechnungsnachweis durchgeführt werden.

  • Wie gestaltet sich die Abwicklung?
    Die Förderung muss schriftlich beim UCI beantragt werden. Nach Prüfung und Bewilligung erhalten der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und das Ausbildungsunternehmen einen Förderbescheid mit der Zusage der Fördermittel. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen die Maßnahme auf eigene Rechnung beauftragen. Diese muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Förderbescheids zum Abschluss gebracht und in Vorleistung durch das Unternehmen beglichen werden. Nach erfolgreicher Durchführung reicht das Unternehmen entsprechende Belege inklusive Rechnungs- und Zahlungsnachweis beim UCI ein. Dieser erstattet nach Prüfung der Dokumente die Kosten bis zur Förderhöchstgrenze an das Ausbildungsunternehmen.

 

Laden Sie sich den Flyer oder den Onepager zum Förderprogramm „AusbildungPlus“ herunter.

 

Folie5

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

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Unterstützungsverein der chemischen Industrie (UCI)
Abraham-Lincoln-Straße 24
65189 Wiesbaden

Simone Breyl
Tel.: 0611 - 74286
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