Tarifgebundene Unternehmen privilegieren
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich zum Vorschlag über eine Lohntransparenzrichtlinie positioniert. Die Mitgesetzgeber sehen weitreichende neue Pflichten für alle Arbeitgeber vor. Auch tarifgebundene Unternehmen sind erfasst; eine Ausnahme ist nicht vorgesehen. Ziel der Richtlinie ist es, die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen zu stärken.
Mehr Transparenz soll über folgende Maßnahmen gewährleistet werden: Ein Entgeltvergleich soll auch dann möglich sein, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Vergleichsgruppe weder zur gleichen Zeit noch beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Bei tariflichen Entgeltregelungen könnte demnach ein Vergleich innerhalb des Sektors auch über Regionen hinweg gefordert werden. Außerdem sollen laut Parlament Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten jährlich über das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern berichten. Als Durchsetzungsmechanismen sind Entschädigungsansprüche und Sanktionen einschließlich Geldstrafen vorgesehen.
Lesen Sie hier den aktuellen Standpunkt der Chemie-Arbeitgeber.
Downloads
- OnePager-Entgelttransparenz-2022-05.pdf
166.4 KB (Dateigröße)
- Stellungnahme_Lohntransparenz_IGBCE_BAVC.pdf
403.9 KB (Dateigröße)