Digitalisierung fördern, nicht behindern
Im Sommer 2019 ist die europäische Richtlinie zu transparenten und verlässlichen Arbeitsbedingungen in Kraft getreten. Sie verpflichtet nationale Gesetzgeber, die Regelungen bis zum 31. Juli 2022 in nationales Recht umzusetzen.
Der entsprechende deutsche Gesetzentwurf könnte mit der 2./3. Lesung im Bundestag schon am 23./24. Juni beschlossen werden. Nach finaler Beratung im Bundesrat am 8. Juli 2022 könnten die neuen Regelungen ab dem 1. August 2022 in Kraft treten.
Bei der Umsetzung orientiert sich der Gesetzgeber stark an der EU-Richtlinie. Der aktuelle Vorschlag setzt die Vorgaben allerdings nicht „eins zu eins“ um. Während die Richtlinie explizit eine elektronische Übermittlung der wesentlichen Arbeitsbedingungen als Option vorsieht, sieht der deutsche Gesetzentwurf nur die veraltete Schriftform vor. Verstöße sollen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß geahndet werden.
Lesen Sie hier den aktuellen Standpunkt der Chemie-Arbeitgeber.
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