Arbeitszeitreform
Wöchentliche Höchstarbeitszeit & Elektronische Arbeitszeiterfassung
Flexibilität gewinnt – wenn die Zeiterfassung nicht bremst
Moderne Arbeitswelten brauchen moderne Regeln. In Zeiten von Projektarbeit, Homeoffice und internationaler Zusammenarbeit stoßen starre gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung zunehmend an ihre Grenzen. Besonders der Acht-Stunden-Tag nach dem Arbeitszeitgesetz passt nicht mehr zu den Arbeitsrealitäten.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen – ein überfälliger Schritt, der echten Spielraum für flexible, praxisnahe Arbeitszeitmodelle schafft. So können in arbeitsintensiven Phasen mehr Stunden geleistet und an anderen Tagen ausgeglichen werden. Diese Flexibilität ist für Unternehmen und Beschäftigte vorteilhaft. In jedem Fall ist die Gesundheit der Beschäftigten zu schützten.
Gleichzeitig soll die digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend werden: Ausgelöst durch EU-Rechtsprechung und ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts soll künftig jede Minute der Arbeitszeit vollständig und lückenlos dokumentiert werden – also Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, unabhängig vom jeweiligen Arbeitsmodell. Eine solche Regelung gefährdet etablierte Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit und wird Unternehmen mit unnötiger Bürokratie belasten.
Die Reform darf nicht zum Widerspruch werden: Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit braucht Vertrauen, keine Kontrolle.
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Fakten
- Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden – mit wenigen Ausnahmen auf 10 Stunden.
- Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt durchschnittlich 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
- Die Bundesregierung plant, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen.
- Gleichzeitig soll die Arbeitszeit nebst jeder Unterbrechung für alle Beschäftigten erfasst werden.
- Im Koalitionsvertrag ist eine digitale Erfassungspflicht der Arbeitszeit vereinbart.
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Unser Standpunkt
Wöchentliche Höchstarbeitszeit – Jetzt
- Die werktägliche Betrachtung passt nicht mehr in die Realität moderner Arbeitswelten. Eine wöchentliche Betrachtung ermöglicht Flexibilität zum Vorteil von Unternehmen und Beschäftigten ohne Verzicht auf Schutz.
Digitale Arbeitszeiterfassung – So nicht
- Eine minutengenaue Erfassungspflicht der Arbeitszeit sowie jeder Unterbrechung ist überzogen. Sie konterkariert funktionierende Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit, fördert Misstrauen und schafft neue unnötige Bürokratie.
Vertrauen statt Kontrolle
- Vertrauensarbeitszeit funktioniert – und sie ist ein wichtiger Standortvorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Diese Form der Eigenverantwortung darf nicht durch Überregulierung beendet werden. Mit einer minutengenauen Erfassungspflicht wäre das Erfolgsmodell Vertrauensarbeitszeit am Ende.
Tarifbindung stärken statt einschränken
- Tarifliche Öffnungsklauseln ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen. Sozialpartnerschaftliche Modelle wie in der Chemiebranche zeigen, dass Flexibilität und Schutz kein Widerspruch sind. Per Tarifvertrag werden Lösungen im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten vereinbart.
Europäischen Rahmen nutzen – nicht verschärfen
- Die EU-Richtlinie bietet ausreichend Schutz und Spielraum. Eine deutsche Verschärfung schadet der Wettbewerbsfähigkeit und verhindert praxisgerechtes Arbeiten.
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