Ist die Vertrauensarbeitszeit am Ende?
Das deutsche Arbeitszeitrecht kennt bisher keine Arbeitszeiterfassung, sofern bis zu acht Stunden täglich gearbeitet wird. Erst ab der neunten bis zur zehnten Stunde ist die Arbeitszeit zu notieren; mehr als zehn Stunden dürfen es pro Tag nicht sein. Diese Regeln gelten seit vielen Jahren und funktionieren in der betrieblichen Praxis. Im Mai 2019 hat der EuGH die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems für notwendig erklärt, mit dem die von Beschäftigten geleistete tägliche Arbeitszeit (auch die bis zu acht Stunden) gemessen werden kann. Geändert hat sich nach dieser Entscheidung erst einmal nichts, denn weder die „GroKo“ noch die „Ampel“ setzten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes um. Diesen Stillstand versucht das BAG nun mit einer Entscheidung zu beseitigen: Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergebe sich schon heute die Verpflichtung für Arbeitgeber, die komplette Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen. Die Entscheidung löst unnötige Rechtsunsicherheit aus und greift in die laufenden politischen Diskussionen rund um das Arbeitszeitgesetz ein.
Lesen Sie hier den aktuellen Standpunkt der Chemie-Arbeitgeber.
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